Beiträge von tinelo21

    also zur Sache mit der Küche :

    Im Mietvertrag steht folgender Satz: Die Miete für die in §1 beschriebene Wohung beträg ... €. Plus 40 €für die Neu eingebaute Küche.

    zur Sache mit den Schönheitsreparaturen steht :

    alle drei Jahre : Küche,Bad,Dusche und Toilette
    alle fünf Jahre: sämtliche Wohn-,Ess-und Schlafräume, Flure
    alle sieben Jahre: Sonstige Nebenräume.

    und in einem extra Punkt steht dan noch : Nach der Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurück zu geben.

    wir wohnen seid 01.03.2010 dort ziehen am 18.07.15 um .

    das macht mich alles etwas durcheinander.

    Hallo

    Ich bräuchte mal Hilfe .
    Es geht um unseren Mietvertrag. Wir ziehen in 3 Monaten ins neue Haus. Nun weiß ich nicht ob ich meine alte Wohnung renovieren muss.
    Im Mietvertrag steht nichts drin ausser die Schönheits Reparatur usw
    Und das zweite ist als ich vor 5 Jahren da eingezogen bin hat der Vermieter eine neue ca 2200 Küche eingebaut und im Mietvertrag steht das ich in der Miete eine NutzungsGebühr bezahle von 40 Euro. Ist die Küche nun mir?


    Hoffe dir kann hier jemand helfen

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