Exorbitanter Mietvertrag, Nicht-EU Studentin verlor Job! DRINGEND HILFE gesucht!

  • Schönen guten Abend an alle interessierten Leser_innen.

    Es geht um eine Freundin von mir, die alleine zurzeit studiert und dort als Nicht-EU Studentin eine WG seit Dezember bewohnt.

    Leider habe ich aus strukturellen Gründen sehr spät erfahren, in welch einer misslichen Lage sie sich befindet.

    Kurz vorweg:

    Sie bezog Geld von ihren Eltern aus dem Ausland, da sie hier aus Studiengründen gekommen ist.

    Vor einem Monat hat sie von ihren Eltern leider die traurige Nachricht bekommen müssen, dass sie fortan keinen Cent mehr bekommt. (Verkalkulation, etc.)

    Die Wohnung kann sie definitiv ab Ende April nicht mehr bezahlen und hat dies auch bei einem Gespräch mit dem Vermieter klar und deutlich gesagt. Diese bestanden selbstverständlich darauf, dass sie sich einen Job zu suchen habe und so schnell es geht das Problem zu lösen habe, was ja soweit selbstverständlich klingt.

    Jedoch sucht sie seit 2 Monaten vergebens einen Job und ist nicht in der Lage.


    Gibt es hier in "irgend einer Weise" eine Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen? Härtefall? Unzumutbarer Zustand so oder so, da sie es nicht zahlen kann.
    Der Vertrag geht bis Ende September ohne Kündigungsfrist laut Mietvertrag. Es gab keine Individualvereinbahrung.

    Sie hätte Unterkunft, jedoch müsste sie ausziehen und das geht soweit nicht.

    Als ich mich durch den Mietvertrag durchgelesen habe, fand ich extrem viele Punkte, die einfach nur menschenverachtend sind. Mir geht es darum, zu ermitteln, was ihr als Recht steht. Ich bedanke mich sehr im Voraus für eure Geduld, meine emotionalen Sätze zu lesen.


    Folgende Beispiele kann ich aus dem Mietvertrag berichten:

    *W-LAN Verbot! Tragbare Computer, Handys oder Smartphones dürfen im GANZEN Haus nicht benutzt werden.

    *Niemand darf ohne Vorankündigung die WG Bewohner besuchen, auch wenn es Freund/etc. o.ä. ist.

    * Nach dem Auszug wird eine Pauschale von 100 € für Reinigungskosten veranlagt. D.h. ,selbst wenn sie die Wohnung sauber verlässt, habe sie die 100€ für Reinigung etc. zu zahlen.

    *Die Miete beträgt WARM 250 €! Als Kaution wurden 750 € angegeben. Es ist KEIN INHALT über die KALTMIETE zu erkennen. Strom, Internet etc. ist pauschal nur vereinbart worden. Ist dies rechtens, dass keine Angaben zur Kaltmiete gemacht werden?
    Laut meiner Information darf die Kaution 3 MonatsKALTmieten nicht übersteigen. Hier sind es jedoch 3 MonatsWARmmieten.
    Welche Rechte stehen ihr zu? Sie hat bereits 300 € von der Kaution gezahlt! Sie hat überlegt, dies mit einer außerordentlichen Kündigung klar zu machen, dass das so nicht akzeptabel sei. Vielleicht habt ihr mehr Infos?

    *Es gibt KEINEN Wasseranschluss für die Waschmaschine. Auch im Keller befindet sie sich nicht. Eine Waschmaschine ist im GESAMTEN Haus nicht vorgesehen und man solle gefälligst woanders seine Wäsche waschen gehen oder per Hand!
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    Ich habe leider nicht die finanziellen Mittel für sie, jedoch kann ich ihr die Möglichkeit geben, bei mir zu wohnen. Sie hat überlegt auch in meiner Stadt ihr Studium fortzusetzen, da sie dies in ihrer Stadt nicht kann (Kein Job und keine Unterkunft ohne Geld)

    Wir können uns keinen Anwalt leisten und sie selbst ist Nicht-EU Studentin und wir wissen nicht, ob sie überhaupt Anspruch auf irgendwelche Leistungen hat.

    Unser Vorschlag:

    Kündigung des Wohnungsverhältnisses durch mehrere außerordentliche Kündigungsgründe:

    Diese wären: Ihr steht keine Waschmaschine zu, sie hat keine Finanzierungsmittel mehr und hat früh angegeben, dass sie definitiv nicht zahlen kann. Sie hat vor in meiner Stadt zu studieren und muss diesbezüglich früher als üblich raus, weil sie eine Notunterkunft (in dem Falle bei mir) haben würde.
    Außerdem ist die Forderung der Kaution nicht rechtens und kann angefochten werden. Ergo, Kaution wird nicht weiter gezahlt (was sowieso nicht mehr möglich ist)

    Wenn ihr Formulierungsvorschläge oder Tipps habt, bin ich euch sehr dankbar!

    Mit freundlichem Gruß
    Nightmehr

    9 Mal editiert, zuletzt von Nightmehr (8. April 2015 um 20:29) aus folgendem Grund: .

  • Hallo Nightmehr,

    Vertrag ist Vertrag. Ob eine Anfechtung wegen jetzt "plötzlich" entdeckter Mängel möglich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Wenn sie wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen die Miete nicht bezahlen kann und wird, kann der VM ihr bei zwei offenen Mietzahlungen kündigen Mietrecht: Die K

  • Hallo Nightmehr,

    Vertrag ist Vertrag. Ob eine Anfechtung wegen jetzt "plötzlich" entdeckter Mängel möglich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Wenn sie wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen die Miete nicht bezahlen kann und wird, kann der VM ihr bei zwei offenen Mietzahlungen kündigen Mietrecht: Die K

    §2 Mietzeit und Kündigung (Vertrag bestimmter Dauer wegen Bauplanung)

    2.1 Das Mietverhältnis beginnt mit dem 10.11.2014 und endet am 30.09.2015

    §3 Außerordentliche Kündigung

    Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden,
    a) wenn die Benutzung der Wohnung / Zimmer mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (§ 544 BGB),
    b) wenn der Mieter nach Abmahnung durch den Vermieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mieträume fortsetzt, der die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt (§ 553 BGB) oder
    c) wenn der Mieter sich mit einer Monatsmiete in Verzug befindet.


    Das bedeutet, wenn sie diesen Monat noch kündigt, dann kann sie wenigstens Ende Juli raus. Sehe ich das so richtig? Das wäre zumindest besser, als Schulden bis September zu haben!

    Ich habe gelesen, dass die Kündigungsfrist trotz eines Setzens einer "Mindestvertragslaufzeit" unter 3 Monaten sein kann, wenn keine Individualvereinbarung existiert? Oder existiert hier keine Vertragslaufzeit und sie müsste bis September bleiben?

    Einmal editiert, zuletzt von Nightmehr (9. April 2015 um 00:11) aus folgendem Grund: .

  • NIcht EU Studenten haben ohnehin keinen Anspruch auf Sozialleitungen hier in DE. Wenn keine Freizügigkeit mehr nachgewiesen werden kann, muss sie wahrscheinlich auch wieder gehen. Arbeitserlaubniss wird sie auch keine bekommen. Sieht schlecht aus.... kannst sie ja heiraten dann gibts alles frei Haus, sofern du deutscher Staatsbürger bist.

    Für den Fall das sie zurück muss , brauch sie wegen den Schulden aber auch keine Bedenken haben. Bis nach Thailand oder so kommen Mahnungen nicht.

    Gibt aber auch andere Möglichkeiten legal hier zu bleiben, Ausbildung in der Pflege mit Zusage auf Übernahme vom Unternehmen. Ab zum Ausländeramt und sich informieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (9. April 2015 um 00:30)

  • Das stimmt nicht so ganz, sie darf arbeiten, kriegt lediglich keinen Job ;)
    Sozialleistungen kriegt sie selbstverständlich nicht, das ist mir klar. Ich sprach von einer anderen Form von Unterstützung.

    Heirat kannste knicken und selbst wenn es in Betracht kommen würde, ist die Bearbeitungsdauer läppische 3 Monate. Bis dahin hats auch keinen Sinn mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Nightmehr (9. April 2015 um 00:27) aus folgendem Grund: .

  • ...ööh okay völlig menschenverachtende Jobs zu Dumpinglöhnen braucht NIEMAND, sie definitiv auch nicht!

    Ich werde es so machen, dass ich Montag zum Mieterschutzbund gehe, weil ich wissen will, ob sie diesen Monat kündigen kann und die Frist dann Juli endet. Auch wenn es bis September geht, wurde erwähnt, dass keine Fristen existieren.

  • Ich werde es so machen, dass ich Montag zum Mieterschutzbund gehe, weil ich wissen will, ob sie diesen Monat kündigen kann und die Frist dann Juli endet. Auch wenn es bis September geht, wurde erwähnt, dass keine Fristen existieren.


    Bitte informiere uns anschliessend.

  • So, hab Antworten vom Anwalt bekommen:


    Grundsätzlich haben ALLE Punkte aufgrund des besonderen Studenten-WG-Mietverhältnisses keinen Zusammenhang mit der Kündigung!

    Auch wenn viele Punkte aus dem Mietvertrag sich als ungültig erweisen, rechtfertigen sie KEINE Außerordentliche Kündigung. Der Mieter muss bleiben.

    Jedoch können die Mietvertragspunkte angefechtet werden, geschweige denn sollte der Vermieter sich schräg stellen und mit Mahnungen oder Strafzahlungen drohen, weil der Mieter das tut, wozu er im Recht ist, kann er problemlos natürlich gegen die Mahnbescheide vorgehen und die Anfechtung angreifen.

    Meine Freundin kann also nicht SOFORT durch die Gründe raus, jedoch kann sie sofort kündigen und nach 3 Monaten raus. Besser als September erst rauszukommen.

    Jedoch habe ich eine Frage:

    Da sie bereits mehrmals in Verzug war und der Vermieter dadurch bereits ein Recht hat, eine außerordentliche Kündigung zu veranlassen, wie sieht die Räumungsklage aus?

    Wenn meine Freundin die Kündigung abschickt, ist sie längst aus der Wohnung raus. Wenn der Vermieter nun auf Räumung klagt, kann der Vermieter quasi keine Kosten geltend machen, da die Wohnung zu dem Zeitpunkt leer war, korrekt? Da bräuchten wir uns ja quasi nicht fürchten, für den Fall, wenn der Vermieter aufgrund der früheren Kündigung nun quasi durch die fristlose, spontane Kündigung die Wohnung räumen will? (Als Rache etc.)

    2 Mal editiert, zuletzt von Nightmehr (15. April 2015 um 15:07) aus folgendem Grund: .

  • Nightmehr:

    "Auch wenn viele Punkte aus dem Mietvertrag sich als ungültig erweisen, rechtfertigen sie KEINE Außerordentliche Kündigung. Der Mieter muss bleiben."
    - Müssen muss sie nicht, lediglich weiterhin Miete bezahlen...

    "Meine Freundin kann also nicht SOFORT durch die Gründe raus, jedoch kann sie sofort kündigen und nach 3 Monaten raus. Besser als September erst rauszukommen."
    - Richtig, drei Monate hätte ich auch gesagt.

    "Da sie bereits mehrmals in Verzug war und der Vermieter dadurch bereits ein Recht hat, eine außerordentliche Kündigung zu veranlassen, wie sieht die Räumungsklage aus?"
    - Schnee von gestern interessiert jetzt nicht mehr.

    "Wenn meine Freundin die Kündigung abschickt, ist sie längst aus der Wohnung raus. Wenn der Vermieter nun auf Räumung klagt, kann der Vermieter quasi keine Kosten geltend machen, da die Wohnung zu dem Zeitpunkt leer war, korrekt?"
    - Wenn sie jetzt nachweislich zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann der 31.07.2015. Sie kann ja dabei schreiben, dass sie bereits ausgezogen ist und die Mietsache sich im vertragsgerechten Zustand befindet. Dann besteht für den VM keinerlei Aktionsbedarf mehr.

  • Tut mir Leid, ich habe mit "MUss bleiben" = "Muss weiter zahlen" gemeint. Ein grober Logikfehler von mir!

    Dann habe ich es soweit ex-akt wie du es auch kommentiert hast, verstanden.


    Ich schaue mal nach, inwieweit Mängelansprüche anwendbar wären. Dies wäre leider zu kurzfristig, weil wir nicht wussten, dass diese Mängel sich schon als "extrem" erweisen können.

  • ...ööh okay völlig menschenverachtende Jobs zu Dumpinglöhnen braucht NIEMAND, sie definitiv auch nicht!
    .

    Kriegt nichtmal ne WG Miete gezahlt und dann wird von Menschenverachtenden Jobs gesprochen . naja ok

    ein Monatsbrutto von 2200 Euro in der Pflege halt ich jetzt auch nicht für Menschenunwürdig.

    Jeder wie er meint, wird ja bald wärmer dann isses im Park auch ganz nett

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