Beiträge von Nightmehr

    Jein. Genossenschaftsanteile sind keine Kaution, so dass eine Bürgschaft selbst noch möglich ist. Die Bürgschaft ist hier aber auf die 3fache Monatsmiete beschränkt.

    Der Schaden, den der Bürge zu tragen hätte, wäre maximal 3 Monatsbruttomieten? Gibt es nicht auch unlimierte? Was macht es beschränkt?

    Die selbstschuldnerische Bürgschaft bezieht sich auf Vermieterregressansprüche, Nebenkosten usw....

    Huhu liebe Community, ich habe folgende Frage für folgendes Fallbeispiel:

    Partei A ist Hartz 4 Empfänger und möchte eine Wohnung mieten, es handelt sich um eine Wohnung einer bekannten Wohngenossenschaft. Die Wohngenossenschaft hat keine Kaution, sondern Genossenschaftsanteile: 1300 €

    Die Warmmiete beträgt 450 € (Kalt: 300 €)

    Die Genossenschaft hat von Partei A eine Bürgschaft ontop gefordert. Die Bürgschaft seiner Mutter abgewiesen ohne Grund, obwohl die Mutter ü. 1600 € Netto einnimmt und aus der Probezeit raus ist und einen unbefristeten Vertrag hat.

    Ohne eine Bürgschaft würde Partei A die Wohnung gar nicht bekommen. Die Zahlung der Genossenschaftsanteile sei nicht ausreichend. Partei A ist zahlungsfähig.

    Partei B hat sich angeboten, eine selbstschuldnerische Bürgschaft aufzunehmen und hat dies getan.

    Diese selbstschuldnerische Bürgschaft ist zeitlich unbefristet (alle Forderungen vom Vermieter usw.) und auf erstes schriftliches Anfordern.


    Der Vorgang ist 1 Jahr her!

    Partei B möchte nun auswandern und hat den Vermieter angefragt, den Bürgen zu ändern ,da er nicht mehr in DE sein wird .Der Vermieter hat darauf verzichtet und bestand darauf, dass Partei B weiterhin Bürge bleibt, obwohl seit einem Jahr keine Probleme existieren und das Einkommen von Partei A durch Hartz 4 regelmäßig gesichert ist.

    Auch Angebote für einen zahlungsfähigeren Bürgen weigerte sich der Vermieter, den Bürgen auszutauschen.

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    Meine Fragen:

    War die Bürgschaftsnotwendigkeit gegeben? Hätte das Jobcenter die Bürgschaft nicht übernehmen können oder sollen?

    Liegt hier vielleicht nicht eine Übersicherung vor?

    Ich weiß ,dass Genossenschaftsanteile keine Kaution darstellen, jedoch wie eine Art Kaution benutzt werden von der Genossenschaft als Vermieter. Bei der Warmmiete, die vom Jobcenter zu 100% übernommen wird, wäre hier die Frage für mich interessant, ob die Rechtmäßigkeit gegeben ist/war?

    Ich freue mich auf Euren Input bzw. Lösungsvorschläge bei so einem Fallbeispiel!

    MfG

    Liebe Community,

    mir schweift folgende imaginäre Vorstellung eines Szenarios durch den Kopf:

    A lebt zusammen mit seiner Frau und die Frau ist aktuell im 5. - 6. Monat schwanger. Die ordungsgemäße Kündigung traf ein.

    In der rechtfertigt der Vermieter wie folgt: Ein Mitmieter des Hauses, der gewerblich arbeitet, wäre nicht in der Lage sich auszuweiten, da die Wohnung von A genutzt werden müsste. Der gewerbliche Mieter B würde das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung von A nicht bekommen könnte. Kündigungsfrist 3 Monate, A lebt schon seit Oktober 2010.


    Inwieweit ist die Kündigung gerechtfertigt?

    MfG

    Der Vermieter hat Sie nicht mal informiert, dass die Mieterin im Zahlungsverzug sei. Woher hätte die Mieterin wissen können, dass sie auf das falsche Konto überwiesen habe und das ohne Kenntnis vom Vermieter?

    Das ist das 1. Argument FÜR den Mieter.

    Das 2. Argument ist die Tatsache, dass sie sehr wohl dem Vermieter anscheinend die Miete pünktlich überwiesen hat. Wenn Sie Dokumente von der Überweisung darlegen kann, so würde dies definitiv keine fristlose Kündigung auslösen können. Es handelt sich hier um einen fahrlässigen Fehler ohne Aufklärung seitens des Vermieters. Da die Handlung nicht bewusst vollzogen wurde und kein Recht auf Nachbesserung gewährt wurde, ist der Fall damit ziemlich einfach.

    Das 3. Argument und damit auch teilweise erheblich ausschlaggebend: KEINE Mahnung oder Abmahnung vom Vermieter, dass die Mieterin im Zahlungsverzug sei! Sollte die Mieterin nicht mal ansatzweise Hinweise bekommen haben, dass die Miete nicht angekommen sei, ist die fristlose Kündigung UNGÜLTIG!

    Ergo, ist die fristlose Kündigung völliger Mumpitz. Die Mieterin sollte nach § 574 einen Widerspruch erheben und dies schriftlich dem Vermieter klar machen, dass das so nicht akzeptierbar sei!

    Sie sollte das außergerichtlich versuchen, zu lösen, dass das so ungültig ist. Vielleicht überlegt es sich der Vermieter und zieht seine Kündigung zurück und alles ist wie beim Alten.

    Falls der Vermieter sich dennoch auf die Kündigung beruft und ihr droht, sollte deine Freundin schleunigst nen Anwalt holen, oder direkt beim Mieterschutzbund dies vorlegen. Sie haben sehr gute Karten und kriegen damit auch Kohle!

    Angekommen, die Mieterin ist zu 100% im Unrecht, hat sie immer noch das Recht der Schonfrist :D

    ZITAT:
    Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann durch Zahlung innerhalb der Schonfrist – bis zu zwei Monat nach Zugang der Räumungsklage – abgewendet werden
    (Source: http://www.anwalt.de/rechtstipps/we…tun_059170.html)

    Disclaimer: Nur meine Meinung, keine anwaltliche Beratung, keine Gewähr für meine Aussagen, nur Überlegungen und Spekulationen und passive Zitate aus Gerichtsurteilen!

    So, hab Antworten vom Anwalt bekommen:


    Grundsätzlich haben ALLE Punkte aufgrund des besonderen Studenten-WG-Mietverhältnisses keinen Zusammenhang mit der Kündigung!

    Auch wenn viele Punkte aus dem Mietvertrag sich als ungültig erweisen, rechtfertigen sie KEINE Außerordentliche Kündigung. Der Mieter muss bleiben.

    Jedoch können die Mietvertragspunkte angefechtet werden, geschweige denn sollte der Vermieter sich schräg stellen und mit Mahnungen oder Strafzahlungen drohen, weil der Mieter das tut, wozu er im Recht ist, kann er problemlos natürlich gegen die Mahnbescheide vorgehen und die Anfechtung angreifen.

    Meine Freundin kann also nicht SOFORT durch die Gründe raus, jedoch kann sie sofort kündigen und nach 3 Monaten raus. Besser als September erst rauszukommen.

    Jedoch habe ich eine Frage:

    Da sie bereits mehrmals in Verzug war und der Vermieter dadurch bereits ein Recht hat, eine außerordentliche Kündigung zu veranlassen, wie sieht die Räumungsklage aus?

    Wenn meine Freundin die Kündigung abschickt, ist sie längst aus der Wohnung raus. Wenn der Vermieter nun auf Räumung klagt, kann der Vermieter quasi keine Kosten geltend machen, da die Wohnung zu dem Zeitpunkt leer war, korrekt? Da bräuchten wir uns ja quasi nicht fürchten, für den Fall, wenn der Vermieter aufgrund der früheren Kündigung nun quasi durch die fristlose, spontane Kündigung die Wohnung räumen will? (Als Rache etc.)

    Hallo Nightmehr,

    Vertrag ist Vertrag. Ob eine Anfechtung wegen jetzt "plötzlich" entdeckter Mängel möglich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Wenn sie wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen die Miete nicht bezahlen kann und wird, kann der VM ihr bei zwei offenen Mietzahlungen kündigen Mietrecht: Die K

    §2 Mietzeit und Kündigung (Vertrag bestimmter Dauer wegen Bauplanung)

    2.1 Das Mietverhältnis beginnt mit dem 10.11.2014 und endet am 30.09.2015

    §3 Außerordentliche Kündigung

    Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden,
    a) wenn die Benutzung der Wohnung / Zimmer mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (§ 544 BGB),
    b) wenn der Mieter nach Abmahnung durch den Vermieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mieträume fortsetzt, der die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt (§ 553 BGB) oder
    c) wenn der Mieter sich mit einer Monatsmiete in Verzug befindet.


    Das bedeutet, wenn sie diesen Monat noch kündigt, dann kann sie wenigstens Ende Juli raus. Sehe ich das so richtig? Das wäre zumindest besser, als Schulden bis September zu haben!

    Ich habe gelesen, dass die Kündigungsfrist trotz eines Setzens einer "Mindestvertragslaufzeit" unter 3 Monaten sein kann, wenn keine Individualvereinbarung existiert? Oder existiert hier keine Vertragslaufzeit und sie müsste bis September bleiben?

    Schönen guten Abend an alle interessierten Leser_innen.

    Es geht um eine Freundin von mir, die alleine zurzeit studiert und dort als Nicht-EU Studentin eine WG seit Dezember bewohnt.

    Leider habe ich aus strukturellen Gründen sehr spät erfahren, in welch einer misslichen Lage sie sich befindet.

    Kurz vorweg:

    Sie bezog Geld von ihren Eltern aus dem Ausland, da sie hier aus Studiengründen gekommen ist.

    Vor einem Monat hat sie von ihren Eltern leider die traurige Nachricht bekommen müssen, dass sie fortan keinen Cent mehr bekommt. (Verkalkulation, etc.)

    Die Wohnung kann sie definitiv ab Ende April nicht mehr bezahlen und hat dies auch bei einem Gespräch mit dem Vermieter klar und deutlich gesagt. Diese bestanden selbstverständlich darauf, dass sie sich einen Job zu suchen habe und so schnell es geht das Problem zu lösen habe, was ja soweit selbstverständlich klingt.

    Jedoch sucht sie seit 2 Monaten vergebens einen Job und ist nicht in der Lage.


    Gibt es hier in "irgend einer Weise" eine Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen? Härtefall? Unzumutbarer Zustand so oder so, da sie es nicht zahlen kann.
    Der Vertrag geht bis Ende September ohne Kündigungsfrist laut Mietvertrag. Es gab keine Individualvereinbahrung.

    Sie hätte Unterkunft, jedoch müsste sie ausziehen und das geht soweit nicht.

    Als ich mich durch den Mietvertrag durchgelesen habe, fand ich extrem viele Punkte, die einfach nur menschenverachtend sind. Mir geht es darum, zu ermitteln, was ihr als Recht steht. Ich bedanke mich sehr im Voraus für eure Geduld, meine emotionalen Sätze zu lesen.


    Folgende Beispiele kann ich aus dem Mietvertrag berichten:

    *W-LAN Verbot! Tragbare Computer, Handys oder Smartphones dürfen im GANZEN Haus nicht benutzt werden.

    *Niemand darf ohne Vorankündigung die WG Bewohner besuchen, auch wenn es Freund/etc. o.ä. ist.

    * Nach dem Auszug wird eine Pauschale von 100 € für Reinigungskosten veranlagt. D.h. ,selbst wenn sie die Wohnung sauber verlässt, habe sie die 100€ für Reinigung etc. zu zahlen.

    *Die Miete beträgt WARM 250 €! Als Kaution wurden 750 € angegeben. Es ist KEIN INHALT über die KALTMIETE zu erkennen. Strom, Internet etc. ist pauschal nur vereinbart worden. Ist dies rechtens, dass keine Angaben zur Kaltmiete gemacht werden?
    Laut meiner Information darf die Kaution 3 MonatsKALTmieten nicht übersteigen. Hier sind es jedoch 3 MonatsWARmmieten.
    Welche Rechte stehen ihr zu? Sie hat bereits 300 € von der Kaution gezahlt! Sie hat überlegt, dies mit einer außerordentlichen Kündigung klar zu machen, dass das so nicht akzeptabel sei. Vielleicht habt ihr mehr Infos?

    *Es gibt KEINEN Wasseranschluss für die Waschmaschine. Auch im Keller befindet sie sich nicht. Eine Waschmaschine ist im GESAMTEN Haus nicht vorgesehen und man solle gefälligst woanders seine Wäsche waschen gehen oder per Hand!
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    Ich habe leider nicht die finanziellen Mittel für sie, jedoch kann ich ihr die Möglichkeit geben, bei mir zu wohnen. Sie hat überlegt auch in meiner Stadt ihr Studium fortzusetzen, da sie dies in ihrer Stadt nicht kann (Kein Job und keine Unterkunft ohne Geld)

    Wir können uns keinen Anwalt leisten und sie selbst ist Nicht-EU Studentin und wir wissen nicht, ob sie überhaupt Anspruch auf irgendwelche Leistungen hat.

    Unser Vorschlag:

    Kündigung des Wohnungsverhältnisses durch mehrere außerordentliche Kündigungsgründe:

    Diese wären: Ihr steht keine Waschmaschine zu, sie hat keine Finanzierungsmittel mehr und hat früh angegeben, dass sie definitiv nicht zahlen kann. Sie hat vor in meiner Stadt zu studieren und muss diesbezüglich früher als üblich raus, weil sie eine Notunterkunft (in dem Falle bei mir) haben würde.
    Außerdem ist die Forderung der Kaution nicht rechtens und kann angefochten werden. Ergo, Kaution wird nicht weiter gezahlt (was sowieso nicht mehr möglich ist)

    Wenn ihr Formulierungsvorschläge oder Tipps habt, bin ich euch sehr dankbar!

    Mit freundlichem Gruß
    Nightmehr

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