Schönen guten Abend an alle interessierten Leser_innen.
Es geht um eine Freundin von mir, die alleine zurzeit studiert und dort als Nicht-EU Studentin eine WG seit Dezember bewohnt.
Leider habe ich aus strukturellen Gründen sehr spät erfahren, in welch einer misslichen Lage sie sich befindet.
Kurz vorweg:
Sie bezog Geld von ihren Eltern aus dem Ausland, da sie hier aus Studiengründen gekommen ist.
Vor einem Monat hat sie von ihren Eltern leider die traurige Nachricht bekommen müssen, dass sie fortan keinen Cent mehr bekommt. (Verkalkulation, etc.)
Die Wohnung kann sie definitiv ab Ende April nicht mehr bezahlen und hat dies auch bei einem Gespräch mit dem Vermieter klar und deutlich gesagt. Diese bestanden selbstverständlich darauf, dass sie sich einen Job zu suchen habe und so schnell es geht das Problem zu lösen habe, was ja soweit selbstverständlich klingt.
Jedoch sucht sie seit 2 Monaten vergebens einen Job und ist nicht in der Lage.
Gibt es hier in "irgend einer Weise" eine Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen? Härtefall? Unzumutbarer Zustand so oder so, da sie es nicht zahlen kann.
Der Vertrag geht bis Ende September ohne Kündigungsfrist laut Mietvertrag. Es gab keine Individualvereinbahrung.
Sie hätte Unterkunft, jedoch müsste sie ausziehen und das geht soweit nicht.
Als ich mich durch den Mietvertrag durchgelesen habe, fand ich extrem viele Punkte, die einfach nur menschenverachtend sind. Mir geht es darum, zu ermitteln, was ihr als Recht steht. Ich bedanke mich sehr im Voraus für eure Geduld, meine emotionalen Sätze zu lesen.
Folgende Beispiele kann ich aus dem Mietvertrag berichten:
*W-LAN Verbot! Tragbare Computer, Handys oder Smartphones dürfen im GANZEN Haus nicht benutzt werden.
*Niemand darf ohne Vorankündigung die WG Bewohner besuchen, auch wenn es Freund/etc. o.ä. ist.
* Nach dem Auszug wird eine Pauschale von 100 € für Reinigungskosten veranlagt. D.h. ,selbst wenn sie die Wohnung sauber verlässt, habe sie die 100€ für Reinigung etc. zu zahlen.
*Die Miete beträgt WARM 250 €! Als Kaution wurden 750 € angegeben. Es ist KEIN INHALT über die KALTMIETE zu erkennen. Strom, Internet etc. ist pauschal nur vereinbart worden. Ist dies rechtens, dass keine Angaben zur Kaltmiete gemacht werden?
Laut meiner Information darf die Kaution 3 MonatsKALTmieten nicht übersteigen. Hier sind es jedoch 3 MonatsWARmmieten.
Welche Rechte stehen ihr zu? Sie hat bereits 300 € von der Kaution gezahlt! Sie hat überlegt, dies mit einer außerordentlichen Kündigung klar zu machen, dass das so nicht akzeptabel sei. Vielleicht habt ihr mehr Infos?
*Es gibt KEINEN Wasseranschluss für die Waschmaschine. Auch im Keller befindet sie sich nicht. Eine Waschmaschine ist im GESAMTEN Haus nicht vorgesehen und man solle gefälligst woanders seine Wäsche waschen gehen oder per Hand!
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Ich habe leider nicht die finanziellen Mittel für sie, jedoch kann ich ihr die Möglichkeit geben, bei mir zu wohnen. Sie hat überlegt auch in meiner Stadt ihr Studium fortzusetzen, da sie dies in ihrer Stadt nicht kann (Kein Job und keine Unterkunft ohne Geld)
Wir können uns keinen Anwalt leisten und sie selbst ist Nicht-EU Studentin und wir wissen nicht, ob sie überhaupt Anspruch auf irgendwelche Leistungen hat.
Unser Vorschlag:
Kündigung des Wohnungsverhältnisses durch mehrere außerordentliche Kündigungsgründe:
Diese wären: Ihr steht keine Waschmaschine zu, sie hat keine Finanzierungsmittel mehr und hat früh angegeben, dass sie definitiv nicht zahlen kann. Sie hat vor in meiner Stadt zu studieren und muss diesbezüglich früher als üblich raus, weil sie eine Notunterkunft (in dem Falle bei mir) haben würde.
Außerdem ist die Forderung der Kaution nicht rechtens und kann angefochten werden. Ergo, Kaution wird nicht weiter gezahlt (was sowieso nicht mehr möglich ist)
Wenn ihr Formulierungsvorschläge oder Tipps habt, bin ich euch sehr dankbar!
Mit freundlichem Gruß
Nightmehr