Wohungsübergabe und Mängel/Schäden vom Vormieter

  • Hallo,

    ich beziehe demnächst eine Wohnung und würde mich gerne mit dem Vormieter auf einen vorzeitigen Einzugstermin einigen, so dass die Schlüsselübergabe einen Monat früher als geplant stattfinden kann.

    Der Vermieter hat mir bereits die Mängelliste mit einigen Schäden vorgelegt, für die die Vormieterin verantwortlich ist. Dabei hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mieterin ihre Wohnung mit allen Mängeln an den Vermieter zurück gibt und sich die Hausverwaltung bzw. der Hausmeister um die Beseitigung kümmern wird.

    Damit ich einen Monat früher in die Wohnung einziehen kann, habe ich dem Vormieter vorgeschlagen, das Streichen der Wände und Decken zu übernehmen, wenn er die Materialkosten trägt.

    Um sicher zu gehen, dass ich nicht doch bei der Schlüsselübergabe sämtliche Mängel des Vormieters übernehme, würde ich gerne ein Schreiben aufsetzen. Worauf sollte ich dabei achten? Reicht es aus in einem Satz darauf hinzuweisen, dass der Vormieter bzw. der Vermieter die Beseitigung übernimmt? Gibt es für solche Fälle einen Vordruck? Grundsätzlich wollte ich schriftlich festhalten, dass das Mietverhältnis vorzeitig beginnt und ich die Miete für den betreffenden Monat übernehme. Weiterhin würde ich eine Summe für die Materialien veranschlagen und festhalten, dass der Vormieter diese bezahlt.

    Vielen Dank für ihre Tipps und Antworten!

  • Zitat

    Grundsätzlich wollte ich schriftlich festhalten, dass das Mietverhältnis vorzeitig beginnt und ich die Miete für den betreffenden Monat übernehme.

    Was sagt denn der Vermieter zu der ganzen Sache? Allein mit dem Vormieter würde ich das nicht klären. Hier hat der Vermieter noch ein Wörtchen mitzureden.

    Wäre es nicht einfacher, wenn der Vermieter organisiert, dass Eurer Mietverhältnis einen Monat früher beginnt und der Vormieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort. Der Vermieter würde mich offiziell als Mieter zu dem vorgezogenen Termin einsetzen, wenn die Vormieterin und ich ihm dies schriftlich mitteilen. Dazu würde er mir dann einen Nachtrag zum Mietvertrag geben, in dem der vorgezogene Termin festgehalten wird. Die Vormieterin würde dementsprechend auch vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden.

    Genau dazu möchte ich mich mit dem Vormieter aber erst einigen und schriftlich die Haftung für die Schäden ausschließen. Zusätzlich möchte ich festhalten, dass ich die Streicharbeiten übernehmen würde, wenn der Vormieter die Materialkosten trägt.

  • Zitat


    Genau dazu möchte ich mich mit dem Vormieter aber erst einigen und schriftlich die Haftung für die Schäden ausschließen.

    Das benötigst Du eigentlich gar nicht, denn:

    Zitat

    Der Vermieter würde mich offiziell als Mieter zu dem vorgezogenen Termin einsetzen

    Ein guter Vermieter füllt zur Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll aus. Hier werden dann alle Schäden notiert. Alle - vor Mietbeginn vorhandenen - Beschädigungen können Dir dann nicht zur Last gelegt werden.

    Zitat

    Zusätzlich möchte ich festhalten, dass ich die Streicharbeiten übernehmen würde, wenn der Vormieter die Materialkosten trägt.

    Das geht formlos in einem Dreizeiler. Erfahrungsgemäß wissen die Vormieter aber spätestens dann nichts von einer Vereinbarung, wenn sie zur Kasse gebeten werden.

    Ich würde mich auf solche Spielereien aber gar nicht einlassen. Der Vormieter spart doch schon eine Miete. Warum soll er sich jetzt noch die Malerarbeiten sparen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich schliesse mich meinen drei Vorrednern an.
    Vergiss nicht: Dein alleiniger Mietvertrags-Ansprech- und Vertragspartner IST Dein Vermieter.

  • Der Vermieter hat mir bereits die Mängelliste mit einigen Schäden vorgelegt, für die die Vormieterin verantwortlich ist. Dabei hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mieterin ihre Wohnung mit allen Mängeln an den Vermieter zurück gibt und sich die Hausverwaltung bzw. der Hausmeister um die Beseitigung kümmern wird.

    Vielen Dank für ihre Tipps und Antworten!

    Damit ist doch alles geregelt, die Schäden werden vom Vermieter beseitigt. Prüfe eben genau ob auch alle Mängel erfasst wurden. Achte darauf das ein Überghabeprotokoll erstellt wird wo jeder Mangel aufgeführt ist. Regelungen wie selber streichen gegen Materialkostenübernahme kann man treffen. Wüsste aber nicht warum man sowas machen sollte,. lass den VM doch alles in Ordnung bringen und zieh dann in ne fertige Wohnung ein.

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