Beiträge von 100110011

    Danke für die Antwort. Der Vermieter würde mich offiziell als Mieter zu dem vorgezogenen Termin einsetzen, wenn die Vormieterin und ich ihm dies schriftlich mitteilen. Dazu würde er mir dann einen Nachtrag zum Mietvertrag geben, in dem der vorgezogene Termin festgehalten wird. Die Vormieterin würde dementsprechend auch vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden.

    Genau dazu möchte ich mich mit dem Vormieter aber erst einigen und schriftlich die Haftung für die Schäden ausschließen. Zusätzlich möchte ich festhalten, dass ich die Streicharbeiten übernehmen würde, wenn der Vormieter die Materialkosten trägt.

    Hallo,

    ich beziehe demnächst eine Wohnung und würde mich gerne mit dem Vormieter auf einen vorzeitigen Einzugstermin einigen, so dass die Schlüsselübergabe einen Monat früher als geplant stattfinden kann.

    Der Vermieter hat mir bereits die Mängelliste mit einigen Schäden vorgelegt, für die die Vormieterin verantwortlich ist. Dabei hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mieterin ihre Wohnung mit allen Mängeln an den Vermieter zurück gibt und sich die Hausverwaltung bzw. der Hausmeister um die Beseitigung kümmern wird.

    Damit ich einen Monat früher in die Wohnung einziehen kann, habe ich dem Vormieter vorgeschlagen, das Streichen der Wände und Decken zu übernehmen, wenn er die Materialkosten trägt.

    Um sicher zu gehen, dass ich nicht doch bei der Schlüsselübergabe sämtliche Mängel des Vormieters übernehme, würde ich gerne ein Schreiben aufsetzen. Worauf sollte ich dabei achten? Reicht es aus in einem Satz darauf hinzuweisen, dass der Vormieter bzw. der Vermieter die Beseitigung übernimmt? Gibt es für solche Fälle einen Vordruck? Grundsätzlich wollte ich schriftlich festhalten, dass das Mietverhältnis vorzeitig beginnt und ich die Miete für den betreffenden Monat übernehme. Weiterhin würde ich eine Summe für die Materialien veranschlagen und festhalten, dass der Vormieter diese bezahlt.

    Vielen Dank für ihre Tipps und Antworten!

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