Lärmbelästigung durch Mieter

  • Guten Tag,

    ich habe zwei Fragen mitgebracht. Ich wohne in einem Mietshaus mit vier Wohnungen. Der Mieter über mir treibt mich regelrecht in den Wahnsinn. Jeden Abend/Nacht hört er so laut Musik oder schaut Fernsehen, dass man weder schlafen, noch in Ruhe arbeiten kann. Der Herr ist schätzungsweise 65 und sonst sehr nett. Ich war schon zweimal oben und habe mich freundlich beschwert, doch den nächsten Tag war es wieder genauso. Was kann ich noch tun?? Ich habe ein kleines Unternehmen und deswegen ist Ruhe für mich super wichtig! Da kommt auch schon meine zweite Frage die vielleicht ein Experte von euch beantworten kann. Habt ihr bereits von Compliance Systemen gehört? Die sollen in Unternehmen immer mehr genutzt werden. Habt ihr damit Erfahrungen und würdet ihr es empfehlen?

    Freue mich über jede Antwort! :)

  • Hallo timo,

    "Der Mieter über mir treibt mich regelrecht in den Wahnsinn. Jeden Abend/Nacht hört er so laut Musik oder schaut Fernsehen, dass man weder schlafen, noch in Ruhe arbeiten kann. Ich war schon zweimal oben und habe mich freundlich beschwert, doch den nächsten Tag war es wieder genauso. Was kann ich noch tun??"
    - 1. Seinen Vermieter informieren m.d.B. ihn schriftlich abzumahnen und bei Erfolglosigkeit Du die Miete mindern würdest.
    - Oder 2. Die Polizei benachrichtigen. In der Stadt, wo ich vermiete, nimmt die Polizei bei wiederholten Beschwerden die Musike mit, und ab damit in die Asservatenkammer.

    "Ich habe ein kleines Unternehmen und deswegen ist Ruhe für mich super wichtig! Da kommt auch schon meine zweite Frage die vielleicht ein Experte von euch beantworten kann. Habt ihr bereits von Compliance Systemen gehört? Die sollen in Unternehmen immer mehr genutzt werden. Habt ihr damit Erfahrungen und würdet ihr es empfehlen?"
    - Das ist Off Topic und mir bis dato unbekannt. Jedoch hat Wikipedia mich gehelft: Compliance Management System ? Wikipedia

  • Ruhestörender Lärm ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nur von den dazu befugten Stellen verfolgt werden.
    Warum diese Befugnis dem Vermieter übertragen werden kann, bleibt mir ein Geheimnis.

  • Bin ich ganz bei Dir Kolinum, was soll der Vermieter da tun? Der richtige Ansprechpartner wäre meines Erachtens das Ordnungsamt oder die Polizei.

  • Zitat

    Bin ich ganz bei Dir Kolinum, was soll der Vermieter da tun?

    Den Obermieter zur Ruhe auffordern. Ich vermute mal, dass es eine Hausordnung mit entsprechenden Ruhezeiten gibt.

    Zitat

    Der richtige Ansprechpartner wäre meines Erachtens das Ordnungsamt oder die Polizei.

    Die Polizei wird auf den Vermieter verweisen. Das erlebe ich tagtäglich. Oder anders: Was soll die Polizei hiergegen unternehmen?
    Die Ruhezeiten werden durch die Hausordnung geregelt, die der Vermieter aufstellt und nicht das Ordnungsamt oder die Polizei.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sicherungen rausdrehen am Verteiler, dann ist ruhe ^^

    Nur das nicht. Der Mieter stoßt sich in der Dunkelheit, wachsen zwei Hörner und Du bist für die Amputation verantwortlich,finaziell.

  • § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1)..............
    (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Auch hier gebe es eine Möglichkeit. Eine Abmahnung würde ich durchaus befürworten.

    Bei resistenten Mietern dürfte eine Kündigung auf Grundlage des BGB 569 für den Vermieter letztendlich hoffnungslos sein.
    Absatz 2 ist sowas von Kotz für Pferde vor der Apotheke.

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