Treppenhausbeleuchtung mit Glühbirnen weiterhin?

  • hallo
    ich habe den exorbitanten Betrag in der Jahresabrechnung letztes Jahr gesehen und war empört, dass es der Baugesellschaft bis heute nicht einfiel, die Leuchtmittel auszutauschen.
    Frage daher: ist der V nicht wegen der generellen Einsparpflicht gehalten, eine solche Massnahme durchzuführen? Kann man ihn diesbezüglich abmahnen, so wie er abmahnt, wenn er Grund dazu sieht?
    danke

  • nouvaleur:

    "ich habe den exorbitanten Betrag in der Jahresabrechnung letztes Jahr gesehen und war empört, dass es der Baugesellschaft bis heute nicht einfiel, die Leuchtmittel auszutauschen."
    - Warum sollte sie es? Die Allgemeinstromkosten werden doch sowieso auf die Mieter umgelegt...

    "Frage daher: ist der V nicht wegen der generellen Einsparpflicht gehalten, eine solche Massnahme durchzuführen? Kann man ihn diesbezüglich abmahnen,"
    - Du kannst ihn bestenfalls darum bitten und bspw. anbieten: Er bezahlt die LED-Glühlampen, und Du tauschst sie aus. Was hältste davon?

  • hallo
    ich habe den exorbitanten Betrag in der Jahresabrechnung letztes Jahr gesehen und war empört, dass es der Baugesellschaft bis heute nicht einfiel, die Leuchtmittel auszutauschen.
    Frage daher: ist der V nicht wegen der generellen Einsparpflicht gehalten, eine solche Massnahme durchzuführen? Kann man ihn diesbezüglich abmahnen, so wie er abmahnt, wenn er Grund dazu sieht?
    danke


    verpflichtet?
    nein ist er nicht, da weiterhin Glühbirnen verwendet werden dürfen.
    viele, vor allem vermieter hatten sich mit Glühbirnen für die nächsten 500 jahre eingedeckt.

    abmahnen?
    kannst du immer, nur Begründung hast du keine.

    ihr Mieter wollt doch Geld sparen.
    dann macht was dafür.

    ab, am 11.4 in den Baumarkt mit drei Buchstaben und neue kaufen.
    an diesem tag sind sie günstiger

  • Weswegen abmahnen? Es ist nicht verboten Glühlampen zu verwenden.

    Und bist Du sicher das es wirklich Glühlampen der herkömmlichen Art sind oder nicht doch schon Halogenlampen?

    Die sehen sich auf den 1. Blick nämlich verdammt ähnlich.

    Allgemeinstrom ist nicht zwingend nur der für die Treppenhausbeleuchtung. Da kann auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage und/oder , des, wenn vorhanden, Aufzuges enthalten sein.

  • gut, das mit "abmahnen" war etwas polemisch gemeint. Aber ansonsten kassiert er auch Mieten und könnte dadurch veranlasst sein, zeitgemässe Pflege der Liegenschaft vorzunehmen. Einfach nur zu sagen, das zahlen ja die Mieter sowieso, da geht mich das nichts an - ist mit verlaub etwas dünn. Worauf bezieht sich dann die Kostenminderungspflicht des V? steht die nur auf dem Papier? Das kann eben auch heissen, dass er mal was investieren muss und ja ggf. auch einen Altbestand an Glühbirmen zu entsorgen.
    aber ich sehe schon, solange es keine rechtlichen Vorschriften gibt können diese Gesellschaften machen was sie wollen.

  • solange es keine rechtlichen Vorschriften gibt können diese Gesellschaften machen was sie wollen.


    Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, jawoll.

  • könnte man aber auch aus anderer sicht betrachten.
    1. Unkosten für vermieter,
    2. wer möchte denn sparen?


    Es gibt keine Unkosten, sondern schimmstenfalls Kosten, die sich negativ auswirken. Aber von dieser Wortklauberei mal angesehen:
    Vergangenes Jahr hatte ich im Treppenhaus und Kellerabgang meines MFH die 60W-Lampen gegen LED-Lampen ausgetauscht (6*30€). Diese haben bei gleicher Helligkeit nur 1/5 des Stromverbrauchs. Diese energieeinsparende Rieseninvestition hätte ich auf die Mieter mit der 11%-Regelung abwälzen können...

  • Es gibt keine Unkosten, sondern schimmstenfalls Kosten, die sich negativ auswirken. Aber von dieser Wortklauberei mal angesehen:
    Vergangenes Jahr hatte ich im Treppenhaus und Kellerabgang meines MFH die 60W-Lampen gegen LED-Lampen ausgetauscht (6*30€). Diese haben bei gleicher Helligkeit nur 1/5 des Stromverbrauchs. Diese energieeinsparende Rieseninvestition hätte ich auf die Mieter mit der 11%-Regelung abwälzen können...

    Glaube ich nicht.

    Wenn doch belehre mich eines Besseren in wie fern Anschaffung energiesparender Leuchtmittel eine Modernisierung ist.

    Allerdings bei "Rieseninvestition" lese ich den Jeck/Schalk im Nacken:rolleyes:

  • [quote='1']Es gibt keine Unkosten, sondern schimmstenfalls Kosten, die sich negativ auswirken. Aber von dieser Wortklauberei mal angesehen:
    Vergangenes Jahr hatte ich im Treppenhaus und Kellerabgang meines MFH die 60W

  • Glaube ich nicht.
    Wenn doch belehre mich eines Besseren in wie fern Anschaffung energiesparender Leuchtmittel eine Modernisierung ist.


    Klar, halte ich für eine energieeinsparende (besser ausgedrückt) Massnahme.
    Ich vermiete eine geerbtes MFH in einer relativ schwachen Gegend und bin froh, die Mieter zu behalten.

  • berny, ich fall dir ungern in den rücken.
    tut mir jetzt in der seele weh.
    aber ich tue es.


    Keine Betriebskosten sind

    Keine Betriebskosten sind die Anschaffungskosten für die Leuchtmittel, denn sie gehören zu den nicht ansetzbaren Instandhaltungskosten. (Urteil vom 08.06.2000 OLG Düsseldorf – 10 U 94/99, NZM 2000, 762). Zu den Leuchtmitteln zählen unter anderem Glühlampen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen.

  • berny, ich fall dir ungern in den rücken.
    tut mir jetzt in der seele weh.
    aber ich tue es.


    Keine Betriebskosten sind

    Keine Betriebskosten sind die Anschaffungskosten für die Leuchtmittel, denn sie gehören zu den nicht ansetzbaren Instandhaltungskosten. (Urteil vom 08.06.2000 OLG Düsseldorf – 10 U 94/99, NZM 2000, 762). Zu den Leuchtmitteln zählen unter anderem Glühlampen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen.

    Berny will ja nicht die Anschaffung der Leichtmittel als BK umlegen sondern diese als Modernisierung geltend machen, so das er 11 % der Kosten davon als Mieterhöhung geltend machen kann.

    Wie viel sind das eigentlich von 180 €? Rechne, rechne, rechne ... ah ja 19,80 € für das ganze Haus.

    Ich glaub da werden die Kosten für die Mieterhöhungverlangen + vorheriger rechtzeitiger Ankündigung der Modernisierung (mindestens 3 Monate) ... usw. höher als die Sache wert ist.

    Ach der Berny scheint heute den Schalk im Nacken zu haben:cool:


  • Vergangenes Jahr hatte ich im Treppenhaus und Kellerabgang meines MFH die 60W-Lampen gegen LED-Lampen ausgetauscht (6*30€). Diese haben bei gleicher Helligkeit nur 1/5 des Stromverbrauchs. Diese energieeinsparende Rieseninvestition hätte ich auf die Mieter mit der 11%-Regelung abwälzen können...


    aber nicht getan! sehr nobel und eben auch einsichtig. kein kleinliches Sparen bis es nicht mehr geht.
    ich hoffe, dass es einen guten Einfluss auf die Haltung der Mieter Ihnen gegenüber hat, was leider oft zu bezweifeln ist. ansonsten: "na also, es geht doch"
    werde die Sache mal dem V in ausgesucht höflichen Worten antragen.

  • berny, ich fall dir ungern in den rücken.
    tut mir jetzt in der seele weh.
    aber ich tue es.
    Keine Betriebskosten sind
    Keine Betriebskosten sind die Anschaffungskosten ...


    Das weiss doch (fast) jedes Kind...:p
    Das sind steuerlich absetzbare Kosten.:cool:

  • aber nicht getan! sehr nobel und eben auch einsichtig.


    Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Berny nicht mehr der Jüngste ist und kein Verlangen (mehr) hat, auf Leitern zu steigen und Glühlampen auszuwechseln. Die LEDs sollen ja sehr lange halten und auch schaltfest sein.

  • Umbau auf Led´s lohnt bei allgemeiner TR Beleuchtung nicht. Eine LED e27 kostet 5-15 euro. was meint ihr wie lange dafür ne normale glühbirne leuchten kann.

  • Umbau auf Led´s lohnt bei allgemeiner TR Beleuchtung nicht. Eine LED e27 kostet 5-15 euro. was meint ihr wie lange dafür ne normale glühbirne leuchten kann.


    Du vergisst die Schaltfestigkeit der LEDs und die erheblich geringere Lebensdauer von Glühobst. Lediglich diese Centennial Light ? Wikipedia leuchtet bereits seit 114 Jahren.

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