hallo
ich hätte da mal eine Frage. In einem Mietshaus aus den 50er Jahren gibt es im Untergeschoss den Raum, wo früher ein grosser Wasschzuber stand mit Feuerrung. Diesen Raum, der keine Funktion mehr hat, wurde im laufe der Zeit von einigen Parteien mit privaten Sachen in Kartons vollgerammelt, sozusagen als Kellerverlängerung, allerdings auch mit Autoreifen.
Ich habe nun die Absicht, die Wohnungsgesellschaft über diesen Messitrieb und seine Auswirkungen zu informieren, da ich diese Disziplilosigkeit nicht einsehe. Dabei könnte es allerdings dazu kommen, dass der Vermieter nach einer u.U. erfolglosen Mahnung an die Mietparteien den Raum räumen lässt und die Kosten umlegt.
Ich habe aber weder ein Auto hier je gehabt, noch habe ich irgendwelche Sachen eingestellt.
Inwiefern kann ich mich von einer solchen Kostenumlage freistellen oder bin ich zwangsweise mitverhaftet? Im Mietvertrag von vor 20 Jahren steht nichts davon.
danke für einen Hinweis
ehemaliger Waschkellerraum "vollgemüllt"
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nouvaleur -
4. April 2015 um 19:42 -
Erledigt
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Hallo nouvaleur,
das ist ein schwieriges Thema. Bei uns war es mal so, dass der VM allen Mietern schriftlich mitteilte, dass sie ihre Sachen bis zu einem Termin bitte herauszuholen hätten. Anschliessend gab es eine Sperrmüllabfuhr auf Vermieterkosten und eine seitdem abgeschlossene Tür.
In den Betriebskostenabrechnungen kann sowas auf die Mieter umgelegt werden, wenn regelmässig alljährlich eine Abfuhr stattfindet UND diese Kosten auf die Mieter umlegbar sind. -
danke berni
du sagtest ja schon - schwierig, und so ist deine Antwort leider auch nicht sehr erhellend.
... wenn regelmässig alljährlich....
das ist ja nun hier gerade nicht der Fall, sondern wenn es dazu kommt, ist es eine einmalige und ärgerliche Aktion. nur, ich sehe nicht ein warum ich als völlig Unbeteiligter mitzahlen soll.
....UND diese Kosten auf die Mieter umlegbar sind. ... sind sie es nun?vlt fäll noch jemand was dazu ein
erst mal n'abend -
schwierig, und so ist deine Antwort leider auch nicht sehr erhellend.
Kann sie auch nicht sein, denn jeder Fall ist anders gelagert, ebenso, wie es auch Vermieter sind.
Latürnich ist es niemand der Mieter gewesen... -
tja, da wär dann halt die Frage nach der (Richter-)Rechtslage zur Vermeidung von Willkürlichkeiten, - je nachdem was der Vermieter für eine Natur mal eben so hat... usw, wo kommen wir da hin?
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tja, da wär dann halt die Frage nach der (Richter-)Rechtslage zur Vermeidung von Willkürlichkeiten, - je nachdem was der Vermieter für eine Natur mal eben so hat... usw, wo kommen wir da hin?
Wahrscheinlich zu einem Amtsrichter, welcher den Fall individuell (be)urteilt... Ende offen. -
Siehe hier:
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ok, danke allen und besonders für den Link. Die Sache ist in der Rechtsprechung strittig, wie man sieht.
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Entrümpelnm lassen, den Raum verschließen um erneuter Verunreinigung gegenzuwirken.
Entrümpeln übrigens auf Haus . Da müssen alle für zahlen insofern kein Täter ausfindig gemacht werden kann
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