Ungerechtfertigte Eigenbedarfskündigung jetzt vor Gericht. Renovierungskosten ja/nein

  • Hallo,
    hatten vor 2 Jahren eine Eigenbedarfskündigung v. Vermieter erhalten, die wurde nach 1,5 Monaten zurück genommen. Hatten aber 3 Wochen nach der Kündigung eine "neue" Wohnung gefunden aber mit Küchenübernahme der dortigen Küche. Sind im Mieterbund und haben auch eine Rechtsschutzversicherung. Wir haben Schadenersatz geltend gemacht für Umzugskosten, notwendige Küchenübernahme, Renevierung der neuen Wohnung, kosten der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages a. 4.000 € davon die Zinsen u.s.w.

    In diesen zwei Jahren wurde zwischen d. Rechtsanwälten hin und her geschrieben. Auch gab es schon eine erste Zusammenkunft vor Gericht dort gab es aber noch kein Urteil. Das war eine Anhörung oder Schlichtungsversuch. Wie das genau heißt weis ich nicht.

    Im schreiben v. Gericht "Hinweisbeschluß" stand "Die Eigenbedarfskündigung ist an d. Haaren herbeigezogen".

    Jetzt haben wir einen neuen Gerichtstermin nächste Woche. Im schreiben steht es solle nachgewiesen werden ob eine Renovierung notwendig war. Für die Renovierung Tapeten, Farbe, Kleister Elektrokabel, PC und Sat- Anlagen Anschlüsse hatten wir 800,- € mit vorhandenen OBI Belegen angegeben. Mein Vater (Arbeitslos) hat die Wohnung renoviert und alte Tapeten entfernt (ca. 70 Std. lang) da wir beide berufstätig sind. Dafür bekam er von uns 800,- € aber ohne Beleg. Mein Vater ist als Zeuge auch zum Gerichtstermin geladen.

    Die anderen Kosten scheinen v. Richter akzeptiert zu werden. Es geht nur scheinbar darum ob eine Renovierung (Kosten gesamt 1.600,- €) notwendig war.

    In der Wohnung hatte vorher eine 85 jährige Dame gewohnt. Natürlich gefielen uns die gesamten Tapeten nicht, obwohl die Wohnung nicht "verwohnt" war. Auch mussten wir viele neue Kabel ziehen für PC, Fernseher, Sat- Anlage bis ins Kinderzimmer und viele Steckdosen dafür anbringen u.s.w. Die "alte" Dame hatte Ihre Lichtschalter u. Fernseheranschluß und brauchte nicht mehr.

    Unsere "alte" Wohnung hatten wir nach unseren Geschmack an Tapeten u.s.w. eingerichtet. Warum dürfen wir unsere neue Wohnung nicht wieder so einrichten oder müssen jetzt nachweisen das eine Renovierung nötig war? Ohne ungerechtfertigte Eigenkündigung währen wir noch in der "alten" Wohnung ohne das für jemanden Kosten entstehen.

    Habe hier ausführlich geschrieben. Kennt Ihr § worauf wir uns bei der Renovierung stützen können, oder habt Ihr Argumente für mich und meinen Vater um die Renovierung vorm Richter in meinen Fall als "notwendig" darzulegen? Die Kosten sind entstanden, und hatte bisher noch niemals was mit einen Gericht zu tun.

    Unsere Rechtsanwältin meinte wir sollen mal diesen Termin abwarten.
    Möchte aber vorab mal Euere Meinung hören.

    Danke für Antworten.

  • evtl. würde es helfen, sich ein Angebot von einer Firma geben zu lassen und sich auf die Betriebskosten Verordnung berufen.


    § 1 Betriebskosten
    (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder
    Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude,
    Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers
    oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines
    Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht
    angesetzt werden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf

  • was für den einen eine Geltung hat, müsste im umgekehrten fall, das gleiche recht gelten.


    Schadenersatz gibt´s auch, wenn Sie selbst zum Pinsel greifen

    Schadenersatz steht Ihnen nicht nur zu, wenn Sie die Arbeiten von einem Fachmann ausführen lassen, sondern auch, wenn Sie oder einer Ihrer Bekannten zum Pinsel greifen.

    Der Mieter muss Ihnen das Material sowie die Kosten Ihrer Eigenleistungen ersetzen. Am besten Sie rechnen auf der Basis eines Kostenvoranschlags mit Ihrem Mieter ab – so steht es übrigens auch in jedem guten Mietvertrag.


    Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag

    Holen Sie sich für die Arbeiten einen Kostenvoranschlag von einem Handwerker und rechnen Sie mit Ihrem Mieter auf dieser Basis ab – ob Sie die Arbeiten tatsächlich am Ende von einem Maler durchführen lassen oder selbst renovieren, spielt dabei keine Rolle.


    Eigenleistungen: Wie viel Ihre Arbeit wert ist | Hilfe Mietrecht | meineimmobilie.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!