Sichtschutz durch den Sturm weggerissen

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer

    ich hoffe mir kann jemand helfen.Durch den Sturm "Niclas" ist der Sichtschutz vom Balkon abgerissen,also komplett zerstört worden.Der Hausmeister hat schon angedeutet das die wohl ihn nicht mehr reparieren.
    Nach Ostern will er sich nochmal bei mir melden.Nun frage ich mich wie es sein kann das die Vermietung sich da so querstellt,ich habe die Wohnung mit Sichtschutz angemietet,also muss es auch wieder so hergestellt werden.
    Hat jemand Erfahrung und weiss was auf mich da zukommt?muss ich dafür selber aufkommen oder ist die Vermietung dafür zuständig?.Hoffe auf Antworten.Danke schonmal.

    Grüsse von Bramasole

  • Hallo,

    Zitat

    Wohnung mit Sichtschutz angemietet,also muss es auch wieder so hergestellt werden.

    So ist es auch im § 535 BGB geregelt. Hierauf würde ich den Vermieter mal hinweisen.

    Ansonsten: Was ein Hausmeister meint, ist völlig Wurscht. Ich vermute mal, dass er kein Experte im Mietrecht ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo bramasole, wenn der Sichtschutz bereits bei Mietbeginn zu Deinem von Dir mitgemieteten Balkon gehört: VM-Sache, siehe den § 535BGB.

  • erstmal danke für die Antworten! unterdessen wurde schon ein Handwerker informiert der alle Maße nehmen sollte um den neuen Sichtschutz auszumessen.zuerst kam eine Firma die dafür überhaupt nicht zuständig ist,der ist dann wieder unferrrichteter Dinge gegangen und heute kam trotz vereinbarten Termin niemand.Ich habe mich bei der Hausverwaltung erkundigt was mit dem
    Handwerker ist und ob er mich vielleicht vergessen hat,sie sagten sie würden ihn ausfindig machen.Dann riefen sie mich an und sagten er wäre in gestern bereits in eine leerstehende Wohnung gegangen und hätte dort ausgemessen.???? alles ziemlich seltsam.
    Ich habe dann gesagt das ich seit einer Stunde warte und hier keine leerstehende Wohnung ist sondern ich hier wohne.
    Die Oberste von der Hausverwaltung sagte mir allen ernstes das es nicht ihre Aufgabe sei hinter der Firma hinterher zu telefonieren
    und es ein SERVICE jetzt von ihr sei sich darum zu kümmern!kann das sein??muss ich also jedesmal wenn ich mit einem Handwerker einen Termin ausmache mir seine Nummer aufschreiben und seine Firma wissen damit ich mich erkundigen kann
    wenn niemand aufkreuzt ??ich weiss es nicht !bitte sagt ihr mir bitte was hier schief läuft denn auf meine Frage an wen ich mich denn dann wenden kann ist sie nicht eingestiegen.

  • Zitat

    muss ich also jedesmal wenn ich mit einem Handwerker einen Termin ausmache mir seine Nummer aufschreiben und seine Firma wissen damit ich mich erkundigen kann
    wenn niemand aufkreuzt ??

    Ja, das solltest Du!

    Ich bin selbst auch Mieter. Wenn mich ein Handwerker kontaktiert, lasse ich mir als erstes seine Telefonnummer geben, damit ich bezüglich diverser Terminänderung gleich den passenden Ansprechpartner an der "Strippe" habe.

    Sonst passiert nämlich das:

    Zitat

    zuerst kam eine Firma die dafür überhaupt nicht zuständig ist,der ist dann wieder unferrrichteter Dinge gegangen und heute kam trotz vereinbarten Termin niemand.Ich habe mich bei der Hausverwaltung erkundigt was mit dem
    Handwerker ist und ob er mich vielleicht vergessen hat

    Hättest Du die Telefonnummer des Handwerke gehabt, hättest Du diesen anrufen und eine Klärung erreichen können.
    Warum muss eine Terminvereinbarung immer über drei Ecken (also die Hausverwaltung) laufen? Da sind Probleme doch vorprogrammiert.
    Selbst wenn es eine Hausverwaltung (und den Servicegedanken) gibt, kann man trotzdem etwas Eigeninitiative vom Mieter erwarten.

    Wenn ich einen Handwerker für meine Mieter beauftrage, dann gebe ich dem Handwerker die Nummer des Mieters und umgekehrt. Im Idealfall höre ich zwischen Auslösung des Auftrages und Rechnungslegung kein Wort von Mieter und Handwerker.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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