Mietverträge für einzelne Zimmer (Gemeinschaftsräume)

  • Hallo liebes Forum,
    wir sind eine 7er WG in einem Einfamilienhaus. Jeder von uns besitzt für sein Zimmer seinen eigenen Mietvertrag. Dazu gibt es in diesem Haus eine Küche und ein Wohnzimmer, sowie eine Terasse und einen Garten. Hier kommt meine Frage:
    Da unser Vermieter schon des öfteren an Handwerker (Heizung usw.) ohne unseres Wissens einen Schlüssel für unser Haus herausgegeben hat und somit die Handwerker sich Zutritt zu unserem Haus verschaffen konnten, haben wir ihn darauf hingewiesen, dass wir doch bitte über anstehende Arbeiten informiert werden wollen um den Handwerkern selbst die Tür zu öffnen. Glücklicherweise waren wir jedesmal zuhause als sie kamen, trotzdem sperrten sie selbst die Türe auf. Als wir ihn darum gebeten haben, meinte dieser, dass wir kein Recht darauf hätten dies zu erfahren, weil sie die Mietverträge auf die einzelnen Zimmer belaufen. Somit seien Wohnzimmer, Küche, Terasse usw als Gemeinschaftsraum und als unvermietet zu betrachten. Nun die große FRAGE:
    Darf er das? bzw. wer ist hier im Recht? und gibt es eine Mietgrenze, die der Vermieter verlangen darf? Umgerechnet würde sich der qm Preis auf 20 € belaufen, falls man nur die Zimmer als vermietet sehen soll.

    Hoffentlich kann uns jemand hier helfen.

    Viele Grüße,
    Lukas

  • Sie haben ein Zimmer gemietet und dieses bedarf zum Betreten Ihrer Erlaubnis. Basta

    Die Gemeinschaftsräume stehen Ihnen lediglich zur allgemeinen Benutzung zu und können jederzeit betreten werden.
    Wenn es andersrum wäre, dürften fremde Personen auch keine Treppenhäuser in Mietshäusern betreten.
    Funkt's?

  • Neben der Grundmiete sind vor allem die Neben- und Betriebskosten einer Wohngemeinschaft zu regeln. Entweder man teilt die Kosten gleichmäßig auf die Bewohner auf, oder, bei sehr unterschiedlichen Zimmergrößen, nach Wohnfläche. "Ist nichts vereinbart, gilt die Wohnfläche unter Einbeziehung der anteilsmäßigen Nutzung von Küche und Bad", so Wüstefeld.


    mit link:p

    Wohngemeinschaft: Das gilt f


    wie war das?
    wer bezahlt, darf bestimmen.

  • junge junge, Konstellationen gibt es, really not bad.

    Ohne die Mietverträge und Vereinbarungen zu kennen, ist es immer schwierig eine Einschätzung zu geben.

    Grundsätzlich kann ich es mir jedoch nicht vorstellen, dass euer Einfamilienhaus mit 7 Mietparteien gleich zusetzen ist wie ein Mehrfamilienhaus mit 7 einzelnen Mietobjekten, so dass der Vermieter ohne Zustimmung zumindest die Gemeinschaftsflächen betreten darf.

    Bevor ich hier wilde Möglichkeiten aufzähle, wäre ich über einen Auszug des Mietvertrages dankbar.


  • Grundsätzlich kann ich es mir jedoch nicht vorstellen, dass euer Einfamilienhaus mit 7 Mietparteien gleich zusetzen ist wie ein Mehrfamilienhaus mit 7 einzelnen Mietobjekten, so dass der Vermieter ohne Zustimmung zumindest die Gemeinschaftsflächen betreten darf.

    ....und müsste dann alle 7 Mieter um Erlaubnis bitten; den jeder einzelne könnte das verweigern.

    Wenn Sie sich das vorstellen können, sind Sie ein Filou. Ich kann es leider nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!