Hallo liebes Forum,
wir sind eine 7er WG in einem Einfamilienhaus. Jeder von uns besitzt für sein Zimmer seinen eigenen Mietvertrag. Dazu gibt es in diesem Haus eine Küche und ein Wohnzimmer, sowie eine Terasse und einen Garten. Hier kommt meine Frage:
Da unser Vermieter schon des öfteren an Handwerker (Heizung usw.) ohne unseres Wissens einen Schlüssel für unser Haus herausgegeben hat und somit die Handwerker sich Zutritt zu unserem Haus verschaffen konnten, haben wir ihn darauf hingewiesen, dass wir doch bitte über anstehende Arbeiten informiert werden wollen um den Handwerkern selbst die Tür zu öffnen. Glücklicherweise waren wir jedesmal zuhause als sie kamen, trotzdem sperrten sie selbst die Türe auf. Als wir ihn darum gebeten haben, meinte dieser, dass wir kein Recht darauf hätten dies zu erfahren, weil sie die Mietverträge auf die einzelnen Zimmer belaufen. Somit seien Wohnzimmer, Küche, Terasse usw als Gemeinschaftsraum und als unvermietet zu betrachten. Nun die große FRAGE:
Darf er das? bzw. wer ist hier im Recht? und gibt es eine Mietgrenze, die der Vermieter verlangen darf? Umgerechnet würde sich der qm Preis auf 20 € belaufen, falls man nur die Zimmer als vermietet sehen soll.
Hoffentlich kann uns jemand hier helfen.
Viele Grüße,
Lukas