Mietvertrag beendet, Tapeten runter ???

  • Hallo, ich ziehe bis zum 31.05.15 aus meiner Aktuellen Wohnung aus und hatte gerade ein Gespräch mit meiner Vermieterin in dem sie mir sagte, dass ich die Tapeten von den Wänden ziehen muss.
    Vorweg muss ich sagen, dass meine Vermieterin das Haus kurz vor meinem Einzug durch eine Zwangsversteigerung gekauft hat.Ich habe die Tapeten vom Vormieter übernommen und es wurde kein Übernahme Protokoll erstellt.
    Ich sagte damals, dass die Tapeten drin bleiben sollen.

    Jetzt sagte sie mir, dass ich die Tapeten runter ziehen muss und da ich natürlich Faul bin habe ich dazu keine Lust !

    in meinem Mietvertrag ist eine Saubere und Besenreine Übergabe vermerkt und die "Schönheitsreparaturen 3/5/7 Jahre habe ich in dieser Wohnung nicht erreicht.(Leider nur 1 Jahr)

    In meinem Mietvertrag steht also nichts wegen der Tapeten oder Endrenovierung

    Bin ich jetzt trotzdem dazu verpflichtet die Tapeten runter zu ziehen oder nicht ???

  • Zitat


    Bin ich jetzt trotzdem dazu verpflichtet die Tapeten runter zu ziehen oder nicht ???

    Nein, hierzu hätte es eine entsprechende Individualvereinbarung bei Vertragsabschluss geben müssen.

    Theoretisch müsstest Du nur Schönheitsreparaturen durchführen, sofern diese wirksam vereinbart und auch notwendig sind.
    Ansonsten ist die Wohnung Besenrein zu übergeben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, hierzu hätte es eine entsprechende Individualvereinbarung bei Vertragsabschluss geben müssen.

    Theoretisch müsstest Du nur Schönheitsreparaturen durchführen, sofern diese wirksam vereinbart und auch notwendig sind.
    Ansonsten ist die Wohnung Besenrein zu übergeben.


    Genau.
    Die Entfernung der Tapete kann sie nur von Dir verlangen, wenn Du als Mieter eine "entartete" Tapete verklebt hast, die nicht jedermanns Geschmack ist. Aber dafür müsste sie beweisen können, dass Du für die Tapete auch verantwortlich bist, z. b. ein Übergabeprotokoll vom Deinem Einzug, wo stehen würde, dass die Wände vorher neutral waren, oder eine Übernahmeerklärung, dass Du diese entarteten tapeten von Deinem Vormieter übernimmst und auch für die eventuelle Pflege und Entfernung verantwortlich bist.
    Kann sie dies nicht nachweisen, ist es ihr Pech und Du darfst die Wohnung besenrein übergeben.

  • Wohnung bei Zwangsversteigerung gekauft, da könnte man ja mal davon ausgehen das die bereits leer stand und Sie den Vormieter/Besitzer nicht mehr angetroffen hat. Gekauft wie gesehen ....

    du hast die Wohnung also unrenoviert übernommen, dann kannst du die ebenso auch zurückgegeben. Besenrein muss die Wohnung übergeben werden und sonst nichts. Wenn im MIetvertrag nichts steht von bei Auszug Weiß gestrichen oder Tapetenfrei dann biste fein raus.

  • Also trotz Zwangsversteigerung stand die Wohnung nicht leer, also ein Vormieter war da. Als ich mir die Wohnung angesehen habe sagte ich, dass die Tapeten drin bleiben sollen, denn das ist alles noch okay. Wohnzimmer ist mit einer Weinrot und das Schlafzimmer mit einer Blauen Tapete tapeziert. Flug ist Rauhfaser in Hellorange und wie gesagt im Mietvertrag steht nichts von nackten Wänden. In meiner nächsten Wohnung ist das alles im Vertrag festgelegt, da muss ich neu streichen bei auszug.

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