Ein hochinteressanter Artikel (siehe Überschrift) in der Rubrik Nebenkosten, der sehr informativ die Rechte des Mieters intensiviert. Mein Problem ist ähnlich gelagert, ich habe aus dem Jahre 2012 - in 2013 keine Betriebs-und Heizkostenabrechnung erhalten; Die Vermieterseite behauptet die Betriebs-und Heizkostenabrechnung per Privat-Boten irgendwann in meinem Briefkasten abgelegt zu haben. Aus einem umfangreichen, laufenden Gerichtsverfahren vor einem AG ist dieser Punkt noch strittig. Persönlich gehe ich davon aus, dass der Artikel (s.o.) alles beinhaltet was eine Anerkennung meinerseits in jedem Falle verweigerungswürdig erachtett, denn normalerweise hätte der Vermieter nach Ablauf einer angemessenen Frist auch mahnen müssen, um so zeitnah den Nichterhalt dieser Betriebs-und Heizkostenabrechnung zumindest meinerseits aufzuklären. So hatte ich bis einschließlich heute, ca. 2 1/2 Jahre danach keine Chance - diese Betriebs-und Heizkostenabrechnung zu überprüfen, bzw. diese dann auch ggf. bezahlen zu können. Insofern plädiere ich darauf, das diese Forderung aus oben genannten Gründen abzulehnen. Der Richter hat nun eine Beweistermin angeordnet, der ja unter der Prämisse (s.o.) unnötig ist. Meiner Meinung nach ist es heute egal, ob ich den Brief erhalten habe, oder nicht, eine rechtzeitige Mahnung hätte sofort eine Klärung gebracht. Was sagt ein Jurist dazu ... ?
Abrechnungsfrist und Ausschlussfrist
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Kein Pardon -
30. März 2015 um 23:06 -
Erledigt
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Der Richter hat nun eine Beweistermin angeordnet, der ja unter der Prämisse (s.o.) unnötig ist. Meiner Meinung nach ist es heute egal, ob ich den Brief erhalten habe, oder nicht, eine rechtzeitige Mahnung hätte sofort eine Klärung gebracht. Was sagt ein Jurist dazu ... ?
Der sagt dazu, dass nun mal die Entscheidung des Gerichts und die Urteilsbegründung abzuwarten sind. -
Zitat
Was sagt ein Jurist dazu ... ?
Keine Ahnung. Hier im (Laien-) Forum gibt es keine.
Ansonsten äußere mich dazu nicht. Wozu auch, wenn der Fall sowieso schon beim Amtsgericht liegt?
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Manche Antworten sind sowas von lächerlich, einfach nur selbstdarstellerisch, ohne Sinn & Verstand, die hätte man sich besser verkneifen sollen! Auch wenn der Fall nicht schon beim AG gelegen hätte, würdest Du genau dieselbe Antwort gegeben haben; Hauptsache man hat seinen Senf dazu gegeben!
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Zitat
Auch wenn der Fall nicht schon beim AG gelegen hätte, würdest Du genau dieselbe Antwort gegeben haben
Nein! Hier liegt ein konkreter Fall vor Gericht, was wiederum bedeutet, dass jeglicher Rat von uns einer unzulässigen Rechtsberatung gleichkommen würde.
Jetzt verstanden?
Ansonsten hast Du sicher einen Anwalt. Warum also ein Laienforum befragen? Nochmal: Juristen gibt es hier keine!
Zitateinfach nur selbstdarstellerisch
In dem ich mich als Laie darstelle, bin ich selbstdarstellerisch?

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Was sagt ein Jurist dazu ... ?
Ich sage nichts dazu, da mir die Qualifikation dazu fehlt.
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Weder habe ich um einen Rat gebeten, noch das mir ein Laie Antworten gibt, die verbaler Nonsens sind! Wenn Du kein Jurist bist, waren Deine Kommentare komplett überflüssig. Ich habe klar nach einer Meinung von einem Juristen gefragt, und nicht um einen Rat, von einem Laien schon mal garnicht! Wenn die "erfahrenen Benutzer" nur solche Kommentare abgeben, na dann kann ich leider zu keiner anderen Bewertung kommen als das diese sich wahrscheinlich selbstdarstellerisch in der Quantität präsentieren wollen. Im übrigen habe ich keinen Anwalt und hab den Prozess, bzw. alle wesentlichen Teile davon alleine gewonnen, strittig ist eben nur diese Betriebs-und Heizkostenabrechnung und hier kommt es wohl lediglich auf die richtige Argumentation an, wobei übereinstimmend in den Urteilen die ich bisher dazu gelesen habe (auch hier, siehe Überschrift meines ersten Statement), der Vermieter für die rechtmäßige Übergabe einer Betriebs-und Heizkostenabrechnung verantwortlich ist und sich auch darum kümmern muss, dass diese vom Empfänger tatsächlich erhalten wurde. Wenn also nach über zwei Jahren, ohne jegleiche Mahnung (ich hab ja nie eine Betriebs-und Heizkostenabrechnung erhalten) diese plötzlich als Teil einer Klage auftaucht und nachverlangt wird, ist es wohl rechtens diese nach so langer Zeit nicht mehr anzuerkennen, geschweige denn diese zu begleichen. So jedenfalls der Tenor der Gerichte, u.a. hat auch der BGH so entschieden, schon wegen der Rechtssicherheit im allgemeinen.
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Ich habe klar nach einer Meinung von einem Juristen gefragt, und nicht um einen Rat, von einem Laien schon mal garnicht!
Dann befragen Sie ein Fachforum und kein Laienforum.
Mit Ihrem intellekten Geschwafel sind Sie dort besser aufgehoben. -
Wieviele von diesem armseligen Laienschwachsinn hast Du in den 5830 Kommentaren eigentlich insgesamt abgegeben? Und wo steht hier irgendwo, das das ein reines Laienforum ist? Sogar als Laie taugst Du wenig, freundlich ausgedrückt, weil etwas konstruktiv Weiterführendes hab ich von Dir nirgends gelesen! Außerdem ... kauf Dir mal den kleinen Duden (ist ein Wörterbuch)! Empfehlung an Dich als Laien: Mit Kritik umgehen lernen - Lebenshilfe ABC - kann man googeln .. Und zum Schluß möchte ich Dich bitten, weitere unqualifizierte Kommentare hier zu meinem Eingangs-Statement zu unterlassen, sonst könnte ich mich gestalkt fühlen und das kann teuer werden ...
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Wieviele von diesem armseligen Laienschwachsinn hast Du in den 5830 Kommentaren eigentlich insgesamt abgegeben? Und wo steht hier irgendwo, das das ein reines Laienforum ist? Sogar als Laie taugst Du wenig, freundlich ausgedrückt, weil etwas konstruktiv Weiterführendes hab ich von Dir nirgends gelesen! Außerdem ... kauf Dir mal den kleinen Duden (ist ein Wörterbuch)! Empfehlung an Dich als Laien: Mit Kritik umgehen lernen - Lebenshilfe ABC - kann man googeln .. Und zum Schluß möchte ich Dich bitten, weitere unqualifizierte Kommentare hier zu meinem Eingangs-Statement zu unterlassen, sonst könnte ich mich gestalkt fühlen und das kann teuer werden ...
Sie kleines A......loch!
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Und zum Schluß möchte ich Dich bitten, weitere unqualifizierte Kommentare hier zu meinem Eingangs-Statement zu unterlassen, sonst könnte ich mich gestalkt fühlen und das kann teuer werden ...
Selten soo gelacht... *gähn* -
Auch Nieten können Heiterkeit bewirken!

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Der Klügere gibt nach, Ihr beide seid gottseidank nicht das Niveau dieses Forums .. Danke vielmals für Eure qualifizierten Brechreizkommentare, mehr konnte man auch nicht erwarten ..
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Der Klügere gibt nach, Ihr beide seid gottseidank nicht das Niveau dieses Forums .. Danke vielmals für Eure qualifizierten Brechreizkommentare, mehr konnte man auch nicht erwarten ..
Selten soo gelacht... *gähn* -
Gerne mal wieder!
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Zitat
Und wo steht hier irgendwo, das das ein reines Laienforum ist?
Das sich in einem Forum keine Juristen äußern dürfen, bzw. eine Rechtsberatung unzulässig ist, sollte man eigentlich wissen.
Zitatsonst könnte ich mich gestalkt fühlen und das kann teuer werden
Herzlich Glückwunsch zum bisher lächerlichsten Beitrag des Jahres 2015!
wie sagt man so schön: You made my day!ZitatDanke vielmals für Eure qualifizierten Brechreizkommentare, mehr konnte man auch nicht erwarten ..
Dito!
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Wie jetzt ? Ihr seid hier alle keine Fachjuristen für Mietrecht ? Das ist ja Skandalös !!! Nicht ein Einziger ? Vielleicht ein Jurist a.D. dabei ? Wenigstens ne Rechtsanwaltsgehilfin ? Aber ein Jurastudent ist doch bestimmt unter den Usern hier ? Na na kommt schon .... traut euch
Aber mit Sicherheit war schonmal jemand aus dem Forum bei Barbara Salesch ? NIchtmal das ?Mein Weltbild ist erschüttert !!
Muss man wohl doch für ne anwaltliche Beratung gute 200 Euro in die Hand nehmen und nen Termin beim Fachanwalt für ne Erstberatung ausmachen......
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