Der Klügere gibt nach, Ihr beide seid gottseidank nicht das Niveau dieses Forums .. Danke vielmals für Eure qualifizierten Brechreizkommentare, mehr konnte man auch nicht erwarten ..
Beiträge von Kein Pardon
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Wieviele von diesem armseligen Laienschwachsinn hast Du in den 5830 Kommentaren eigentlich insgesamt abgegeben? Und wo steht hier irgendwo, das das ein reines Laienforum ist? Sogar als Laie taugst Du wenig, freundlich ausgedrückt, weil etwas konstruktiv Weiterführendes hab ich von Dir nirgends gelesen! Außerdem ... kauf Dir mal den kleinen Duden (ist ein Wörterbuch)! Empfehlung an Dich als Laien: Mit Kritik umgehen lernen - Lebenshilfe ABC - kann man googeln .. Und zum Schluß möchte ich Dich bitten, weitere unqualifizierte Kommentare hier zu meinem Eingangs-Statement zu unterlassen, sonst könnte ich mich gestalkt fühlen und das kann teuer werden ...
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Weder habe ich um einen Rat gebeten, noch das mir ein Laie Antworten gibt, die verbaler Nonsens sind! Wenn Du kein Jurist bist, waren Deine Kommentare komplett überflüssig. Ich habe klar nach einer Meinung von einem Juristen gefragt, und nicht um einen Rat, von einem Laien schon mal garnicht! Wenn die "erfahrenen Benutzer" nur solche Kommentare abgeben, na dann kann ich leider zu keiner anderen Bewertung kommen als das diese sich wahrscheinlich selbstdarstellerisch in der Quantität präsentieren wollen. Im übrigen habe ich keinen Anwalt und hab den Prozess, bzw. alle wesentlichen Teile davon alleine gewonnen, strittig ist eben nur diese Betriebs-und Heizkostenabrechnung und hier kommt es wohl lediglich auf die richtige Argumentation an, wobei übereinstimmend in den Urteilen die ich bisher dazu gelesen habe (auch hier, siehe Überschrift meines ersten Statement), der Vermieter für die rechtmäßige Übergabe einer Betriebs-und Heizkostenabrechnung verantwortlich ist und sich auch darum kümmern muss, dass diese vom Empfänger tatsächlich erhalten wurde. Wenn also nach über zwei Jahren, ohne jegleiche Mahnung (ich hab ja nie eine Betriebs-und Heizkostenabrechnung erhalten) diese plötzlich als Teil einer Klage auftaucht und nachverlangt wird, ist es wohl rechtens diese nach so langer Zeit nicht mehr anzuerkennen, geschweige denn diese zu begleichen. So jedenfalls der Tenor der Gerichte, u.a. hat auch der BGH so entschieden, schon wegen der Rechtssicherheit im allgemeinen.
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Manche Antworten sind sowas von lächerlich, einfach nur selbstdarstellerisch, ohne Sinn & Verstand, die hätte man sich besser verkneifen sollen! Auch wenn der Fall nicht schon beim AG gelegen hätte, würdest Du genau dieselbe Antwort gegeben haben; Hauptsache man hat seinen Senf dazu gegeben!
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Ein hochinteressanter Artikel (siehe Überschrift) in der Rubrik Nebenkosten, der sehr informativ die Rechte des Mieters intensiviert. Mein Problem ist ähnlich gelagert, ich habe aus dem Jahre 2012 - in 2013 keine Betriebs-und Heizkostenabrechnung erhalten; Die Vermieterseite behauptet die Betriebs-und Heizkostenabrechnung per Privat-Boten irgendwann in meinem Briefkasten abgelegt zu haben. Aus einem umfangreichen, laufenden Gerichtsverfahren vor einem AG ist dieser Punkt noch strittig. Persönlich gehe ich davon aus, dass der Artikel (s.o.) alles beinhaltet was eine Anerkennung meinerseits in jedem Falle verweigerungswürdig erachtett, denn normalerweise hätte der Vermieter nach Ablauf einer angemessenen Frist auch mahnen müssen, um so zeitnah den Nichterhalt dieser Betriebs-und Heizkostenabrechnung zumindest meinerseits aufzuklären. So hatte ich bis einschließlich heute, ca. 2 1/2 Jahre danach keine Chance - diese Betriebs-und Heizkostenabrechnung zu überprüfen, bzw. diese dann auch ggf. bezahlen zu können. Insofern plädiere ich darauf, das diese Forderung aus oben genannten Gründen abzulehnen. Der Richter hat nun eine Beweistermin angeordnet, der ja unter der Prämisse (s.o.) unnötig ist. Meiner Meinung nach ist es heute egal, ob ich den Brief erhalten habe, oder nicht, eine rechtzeitige Mahnung hätte sofort eine Klärung gebracht. Was sagt ein Jurist dazu ... ?
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