Hallo ihr Lieben,
Meine Mitbewohnerin möchte bis zum 3. April kündigen, ich möchte jedoch in der Wohnung bleiben, und das Zimmer später wieder neu vermieten. Nun möchte sie einen 3 monatigen Gehaltsnachweis von meinen Eltern, den muss sie mit der Kündigung einreichen. Da ich zurzeit aber im Krankenhaus liege und morgen operiert werde; und meine Eltern im Urlaub sind, gestaltet sich dies als schwierig. Wenn ich diesen Gehaltsnachweis nun nicht bis 3.4 einreiche, werde ich dann auch gekündigt, oder bedeutet es nur dass sie erstmal nicht kündigen kann?
Vielen Dank für eure Hilfe, Sophie
Mitbewohnerin kündigt
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Sophie29 -
30. März 2015 um 11:34 -
Erledigt
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Zitat
Wenn ich diesen Gehaltsnachweis nun nicht bis 3.4 einreiche, werde ich dann auch gekündigt, oder bedeutet es nur dass sie erstmal nicht kündigen kann?
Letzteres. Es kann grundsätzlich nur gemeinsam eine Wohnung gekündigt werden.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort

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Ist Deine Mitbewohnerin Deine Untermieterin oder seid Ihr beide Mieter mit einem gemeinsamen Vertrag?
Wenn letzteres kann sie allein gar nicht Kündigen bzw. wäre ihre Teilkündigung unwirksam.
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Hast du dich denn schonmal mit ihr in Verbindung gesetzt? Das ganze sollte eigentlich kein Problem sein, schildere ihr deine Situation und deine Vermieterin wird sicherlich Verständnis dafür haben. Dann kannst du mit ihr auch die o.g. Formen für den neuen Mietvertrag besprechen. Sollst du die Hauptmiete übernehmen?
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Wir sind beide gleichberechtigte Mieter. Ich möchte dann erstmal sie Hauptmiete übernehmen. Aber da sie mir gestern erst mitteilte, kündigen zu wollen, fühle ich mich nun ziemlich überrumpelt, man braucht mehr als 3 Tage Zeit um darüber nachzudenken, ob man bleibt - mit dem Risiko möglicherweise die doppelte Miete zu zahlen, oder geht, der Wohnungsmarkt bei uns jedoch sehr angespannt ist o:
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Das lässt sich doch regeln denke ich mal. Sie wird wohl Verständnis für deine Situation haben und es verstehen. Wieso möchte sie eigentlich auf die schnelle aus der Wohnung?
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Sophie29
"Meine Mitbewohnerin möchte bis zum 3. April kündigen,"
- Wie bereits gesagt, alleine kann sie überhaupt keinen gemeinsamen MV kündigen."ich möchte jedoch in der Wohnung bleiben, und das Zimmer später wieder neu vermieten."
- DU möchtest vermieten...? Ich denke, Du bist selbst Mieterin..."Nun möchte sie einen 3 monatigen Gehaltsnachweis von meinen Eltern,"
- Interessant... was geht Deine Mitbewohnerin die Einkommen Deiner Eltern an...?"den muss sie mit der Kündigung einreichen."
- Wie bitte...?"Da ich zurzeit aber im Krankenhaus liege und morgen operiert werde;"
- Ich wünsche Dir gute Besserung und anschliessend einen klaren Kopf."...und meine Eltern im Urlaub sind, gestaltet sich dies als schwierig."
- Nochmals: was geht Deine Mitbewohnerin die Einkommen Deiner Eltern an...?"Wenn ich diesen Gehaltsnachweis nun nicht bis 3.4 einreiche, werde ich dann auch gekündigt,"
- WER sollte Dir denn kündigen? Du und die Mirbewohnerin haften gesamtschuldnerisch für die Mietezahlung."oder bedeutet es nur dass sie erstmal nicht kündigen kann?"
- Richtig, alleine kann sie das überhaupt nicht. -
Sophie29
"Meine Mitbewohnerin möchte bis zum 3. April kündigen,"
- Wie bereits gesagt, alleine kann sie überhaupt keinen gemeinsamen MV kündigen."ich möchte jedoch in der Wohnung bleiben, und das Zimmer später wieder neu vermieten."
- DU möchtest vermieten...? Ich denke, Du bist selbst Mieterin..."Nun möchte sie einen 3 monatigen Gehaltsnachweis von meinen Eltern,"
- Interessant... was geht Deine Mitbewohnerin die Einkommen Deiner Eltern an...?"den muss sie mit der Kündigung einreichen."
- Wie bitte...?"Da ich zurzeit aber im Krankenhaus liege und morgen operiert werde;"
- Ich wünsche Dir gute Besserung und anschliessend einen klaren Kopf."...und meine Eltern im Urlaub sind, gestaltet sich dies als schwierig."
- Nochmals: was geht Deine Mitbewohnerin die Einkommen Deiner Eltern an...?"Wenn ich diesen Gehaltsnachweis nun nicht bis 3.4 einreiche, werde ich dann auch gekündigt,"
- WER sollte Dir denn kündigen? Du und die Mirbewohnerin haften gesamtschuldnerisch für die Mietezahlung."oder bedeutet es nur dass sie erstmal nicht kündigen kann?"
- Richtig, alleine kann sie das überhaupt nicht.Ich glaube, sie meint mit "sie" in 90% der Fälle nicht ihre Mitbewohnerin, sondern ihre Vermieterin. Ich musste es auch 2x lesen.
Dann macht es auch Sinn.Wenn ihr beide gleichberechtigte Hauptmieter seid, sucht dann nicht deine Vermieterin eine neue Nachmieterin?
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Ich glaube, sie meint mit "sie" in 90% der Fälle nicht ihre Mitbewohnerin, sondern ihre Vermieterin. Ich musste es auch 2x lesen.
Solche Art von Verwechselungen sind in gewissen Bevölkerungskreisen wohl garnicht unüblich. Rechtsanwälte und -verdreher warten in den Startlöchern und reiben sich schon jetzt die unschuldigen Hände...:o
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