Beiträge von hansmu

    Naja, ein Versuch ist´s wert, auch wenn´s gegen meine guten Sitten verstößt.
    In dem Sinne ... Wasser marsch .... alte Birnen rein, Fenster auf und Heizung an.

    Das Angebot ist mein Gedanke, bzw. hatte ich angeboten und bin kläglich gescheitert. Er braucht das GELD. Denkt halt nur von zwölf bis mittags.

    Danke für die Kommunikation :)

    Nein, ich will keinen Vertrag ändern .... Ich dachte einfach man kann das menschlich vernünftig regeln.
    Zahle ich halt weiter und mache sein Argument - er braucht das Geld unbedingt - zunichte. Wenn ich mehr verbrauche als ich zahle geht er ins "Minus" .... Was glaubst du wie schnell der bei mir klingelt und fragt ob wir den Vertrag nicht ändern können, wenn ich jetzt mal deinen Text kopiere.

    Die Konditionen sind OK, aber durch die jährliche Erhöhung geht der Betrag mittlerweile weit über die monatlich anfallenden tatsächlichen Kosten hinaus. Für mein Verständnis seinerzeit dachte ich das die Nebenkostenpauschale die tatsächlichen Nebenkosten nicht überschreiten darf. Aber das ist wohl nicht der Fall, so wie ich unmissverständlich vom Vermieter erfahren habe.

    Ja, da macht man sich vorher nie wirklich Gedanken drüber. Die pauschale war ja bis dato für beide OK. Ich habe gezahlt und trotzdem Energiesparlampen gekauft. Trotzdem die Fenster geschlossen gehalten beim heizen und trotzdem nicht den Wasserhahn 3 Stunden laufen lassen. Ich habe also immer im Interesse und zum Wohle des Eigentümers gehandelt. Schade das es in solchen Fällen keine Ausnahme gibt.

    Ich möchte doch zahlen. Ich möchte doch nur eine Lösung finden die beiden Parteien entgegenkommt.
    Was nutzt es denn den Vermieter wenn er seinen - ach so wichtigen Betrag X bekommt - aber doppelt so viel zahlen muss, weil ich 5x baden gehe. Ich bin doch bereit für alles was an Kosten anfällt zu zahlen. Ich glaube nicht das es in seinem Interesse ist einen Betrag X zu kassieren, aber einen weitaus höheren Betrag X weiterzugeben an die z.B. Stadtwerke. Und genauso ist es auch andersrum.

    Kann man doch so pauschal gar nicht sagen.
    Ich bin doch bereit anteilig zu zahlen. Aber man kann doch nicht von mir verlangen einen Betrag X zu zahlen, obwohl kaum Kosten anfallen. Zudem ist der Betrag X auch noch höher, als die eigentlichen Nebenkosten sind. Für mich ist das Sittenwidrig, oder sehe ich das falsch ?

    Hallo,

    ich habe einen Notarvertrag über ein lebenslanges Wohnrecht.
    In dem Vertrag steht das ich eine Art Nebenkostenpauschale von X bezahle.
    Nun möchte ich aus gesundheitlichen Gründen aus der Wohnung ausziehen, das Wohnrecht aber nicht abgeben.
    Kann ich nun die "ablesbaren" Nebenkosten aufkündigen ? Es wird ja kein Strom, Öl, Wasser gebraucht.
    Versicherung, Schornsteinfeger etc. bin ich ja bereit zu zahlen ....

    Noch eine weitere Frage.
    In dem Vertrag steht drin, dass die Nebenkostenpauschale jährlich um Betrag X erhöht wird und die dann monatlich zu entrichten ist.
    Ist das nicht sittenwidrig ? Ich zahle ja mehr "Nebenkosten" als ich tatsächlich verbrauche.

    Ich gehe ja nun auch nicht hin und lasse Tag und Nacht das Licht brennen oder das Wasser laufen, damit ich auf den Betrag der pauschalisierten Nebenkosten komme.

    Mit dem Eigentümer ist leider nicht zu reden, "der will sein Geld" sonst klagt er es ein, so sein Wortlaut.


    Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    H.H.

    Es gibt aber neben den Verbrauchsabhängigen Kosten auch solche, die eben keinem Verbrauch unterliegen (Versicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, etc.) und somit auch weiterhin getragen werden müssen.


    Das muss im Zweifel ein Anwalt prüfen, da das mit Mietrecht wenig bis gar nichts zu tun hat.
    Bei einer Individualvereinbarung kann das aber durchaus auch wirksam sein.


    --Diese verbrauchsunabhängigen Kosten würde ich ja auch weiterhin bezahlen.

    Hallo, ich habe ein wohnrecht auf Lebzeiten notariell eingetragen.
    Zu diesem wohnrecht gehört eine pauschalisierte Nebekostenzahlung (Strom, Wasser, Öl, Versicherung etc.) von einem Betrag X.
    Nun möchte ich vorerst aus dieser Wohnung ausziehen, da es meiner Frau gesundheitlich nicht mehr möglich ist in dieser Wohnung betreut zu werden.

    Muss ich die pauschalisierten Nebenkosten weiter zahlen, oder kann ich die trotzdem kündigen ? Ich habe ja keinen Verbrauch von Wasser, Strom, Öl etc.

    Desweiteren die Frage, kann ein Vertrag sittenwidrig sein wenn die pauschalisierten Nebenkosten weitaus höher sind als die tatsächlich anfallenden Nebenkosten ?

    Danke im Voraus
    H.M.

    Hier der genaue Wortlaut des Vertrages:
    Die zu 3. genannten XXXXXXXXXX einerseits und die Käufer andererseits vereinbaren rein schuldrechtlich Folgendes:
    Die zum Bungalow angebaute Terrasse mit dem zugehörigen selbst angelegten Blumenbeet dürfen in ihrer jetzigen Größe von ca. 10 m x 7 m von den Wohnungsberechtigten für die Dauer des Wohnungsrechts ohne weitere Gegenleistung weiter genutzt werden.
    Der gesamte auf dem Grundbesitz aufstehende Holzschuppen wird den Berechtigten für die Dauer des Wohnungsrechts ohne weitere Gegenleistung zur alleinigen Nutzung überlassen.
    Die auf dem Grundbesitz aufstehende Einzelgarage wird den Berechtigten für die Dauer des Wohnungsrechts zu einem monatlichen Festmietzins von EUR XXXX vermietet. Untervermietung ist nicht gestattet. Die Mieter sind zur Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende berechtigt. Die Mieter sind berechtigt, den gartenseitigen Garagenzugang auf eigene Kosten behinderten-/rollstuhl-/gerecht durch Hebebühne o.ä. zu gestalten; bei Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt der Rückbau auf Kosten des Mieters.
    Ansonsten sind bauliche Veränderungen im, am, auf und über dem Bungalow und um den Bungalow herum nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Wohnungsberechtigten gestattet.
    Die von den Wohnungsberechtigten gezahlten Nebenkosten von zurzeit monatlich pauschal Euro XXXXXXXXX für die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räumlichkeiten beinhalten den Strom für den Bungalow und die Gartenmitbenutzung, Öl für Heizung und Warmwasserbereitung, Frischwasser, Abwasser (Schmutz- und Regenwasser), Müllabfuhr und Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht sowie Grundstückspflege und bleiben bis zum Ablauf des Monats Dezember *** in ihrer Höhe unverändert. Ab Januar *** und in der Folgezeit ab Januar eines jeden Folgejahres erhöht sich der während eines laufenden Kalenderjahres in seiner Höhe unverändert bleibende Betrag um kalendermonatlich pauschal Euro fünfundzwanzig. Die Zahlungen haben zu erfolgen kalendermonatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats auf das Konto Nummer ***
    der Käufer Eigentümer bei der *** BLZ ***
    beginnend mit dem Monat des Besitzübergangs, voraussichtlich November 2012.
    Auf grundbuchliche Sicherstellung wird nach Belehrung verzichtet. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, die in dieser Urkunde übernommenen und fortgeltenden Verpflichtungen seinem Rechtsnachfolger im Eigentum des Kaufgegenstandes mit einer entsprechenden Weiterverpflichtungsklausel für jede weitere Rechtsnachfolge aufzuerlegen.

    Die zu 3. genannten Eheleute XXXXXXXXXXXX stimmen den in dieser Urkunde enthaltenen Erklärungen zu.

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