Sanierung Bad wg. Feuchtigkeit in Wand => Whg. wird unbewohnbar / Rechte?

  • Hallo zusammen,

    in unserer seit 2010 bewohnten Mietwohnung wurde durch einen unabhängigen Gutachter festgestellt, dass im Badezimmer aufgrund von Feuchtigkeitsansammlung im Mauerwerk der Dusche eine Sanierung erforderlich ist. Dies beinhaltet das Aufstellen von Trocknungsgeräten und den Austausch der Badewanne sowie die Erneuerung der Wandfliesen.

    Als Grund für die Feuchtigkeitsansammlung wird eine nicht fachgerechte Abdichtung der Armaturen beim Bau der Wohnung im Jahr 2004 angenommen.

    Der Schaden wird von der Versicherung der Hausverwaltung reguliert. Laut dem für die Sanierung beauftragten Sanitärunternehmen sowie der Hausverwaltung müsste die Sanierung sehr kurzfristig erfolgen, da andernfalls Fristen für die Regulierung duch die Versicherung verstreichen würden. Es wird ein Zeitraum von ca. 5 Wochen veranschlagt, in dem die Dusche nicht zu nutzen wäre.

    Wir sind der Ansicht, dass die Wohnung durch die Sanierungsarbeiten für einige Zeit unbewohnbar ist.Somit sehen wir uns gezwungen, eine Ersatzunterkunft zu suchen und könnten unsere Wohnung aufgrund der Sanierungsarbeiten nicht nutzen.

    Hierzu stellen sich uns die folgenden Fragen:

    1. Sind wir verpflichtet, die Wohnung so kurzfristig für die Sanierung zu verlassen? Wir haben unserer Vermieterin vorgeschlagen, die Arbeiten während unseres dreiwöchigen Urlaubs im September zu erledigen bzw. würden wir gerne den Zeitraum mitbestimmen. Schließlich besteht das Problem des eindringenden Wassers bereits seit über 10 Jahren und daher wäre aus unserer Sicht eine Wartezeit von einigen Monaten vertretbar, ohne dass der Schadensumfang sich maßgeblich zum Negativen verändert. Zum anderen müssten wir zuerst eine geeignete Ersatzunterkunft suchen und Urlaubstage für die Betreuung von Handwerkersarbeiten mit unserem Arbeitgeber abstimmen.

    2. Wer muss die Kosten für die Ersatzunterkunft übernehmen? Unsere Vermieterin hat keine Wohngebäudeversicherung und lehnt eine Kostenübernahme ab. Eine Mietminderung würde nur zu einem sehr kleinen Teil die tatsächlich anfallenden Kosten für die Unterbringung in einer Ferienwohnung / Hotel abdecken. Muss die Versicherung, die den Schaden reguliert, auch diese Kosten tragen und wenn ja, in welchem Umfang?

    3. Besteht evtl. sogar Anspruch auf eine Vergütung oder sontige Wiedergutmachung der für die "Betreuung" der Sanierung in Anspruch genommenen Urlaubstage?

    4. Können wir nach Durchführung der ganzen Aktion eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten erstatten lassen?


    Wir sind der Meinung, dass wir den Schaden nicht verursacht haben und somit nicht die Leidtragenden sein dürften. Aber das ist ja manchmal doch ein Unterschied zwischen "Recht haben und Recht bekommen".

    Würde mich freuen, wenn ihr zu den Punkten oben eine Idee habt, wie das zu beurteilen ist.

    Vielen Dank!

    Gruß Olli

  • Hallo Lueneburg,

    "1. Sind wir verpflichtet, die Wohnung so kurzfristig für die Sanierung zu verlassen? Wir haben unserer Vermieterin vorgeschlagen, die Arbeiten während unseres dreiwöchigen Urlaubs im September zu erledigen"
    - Jeder Betroffenen ist gesetzlich zur Schadensminderung verpflichtet.

    "2. Wer muss die Kosten für die Ersatzunterkunft übernehmen?"
    - Anteilig der Vermieter.

    "Unsere Vermieterin hat keine Wohngebäudeversicherung und lehnt eine Kostenübernahme ab."
    - Damit habt Ihr nichts zu tun.

    "Eine Mietminderung würde nur zu einem sehr kleinen Teil die tatsächlich anfallenden Kosten für die Unterbringung in einer Ferienwohnung / Hotel abdecken. Muss die Versicherung, die den Schaden reguliert, auch diese Kosten tragen und wenn ja, in welchem Umfang?"
    - Wir sind hier beim Mietrecht, nicht Versicherungs- oder Bürgerliches Recht.

    "3. Besteht evtl. sogar Anspruch auf eine Vergütung oder sontige Wiedergutmachung der für die "Betreuung" der Sanierung in Anspruch genommenen Urlaubstage?
    4. Können wir nach Durchführung der ganzen Aktion eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten erstatten lassen?"
    - Wegen der Komplexität der Angelegenheit würde ich Konsultation eines Fachanwalts empfehlen.

  • Vielen Dank erstmal für die schnelle Reaktion! :)

    Hallo Lueneburg,

    "1. Sind wir verpflichtet, die Wohnung so kurzfristig für die Sanierung zu verlassen? Wir haben unserer Vermieterin vorgeschlagen, die Arbeiten während unseres dreiwöchigen Urlaubs im September zu erledigen"
    - Jeder Betroffenen ist gesetzlich zur Schadensminderung verpflichtet.

    Wir wollen das ja auch nicht verweigern, sondern sind nur der Ansicht, dass das nicht von jetzt auf gleich passieren muss. Es wird hier gerade Druck bzgl. des Timings ausgeübt und am liebsten sollten die Arbeiten morgen beginnen.


    "2. Wer muss die Kosten für die Ersatzunterkunft übernehmen?"
    - Anteilig der Vermieter.

    Gibt es da Anhaltspunkte, wie hoch der Anteil für den Vermieter bzw. unsere Selbstbeteiligung ausfällt?


    "Unsere Vermieterin hat keine Wohngebäudeversicherung und lehnt eine Kostenübernahme ab."
    - Damit habt Ihr nichts zu tun.

    Naja, das weiß ich nicht. Sie gibt uns das als Begründung an, weshalb wir aus Ihrer Sicht die Kosten selbst zu tragen haben.


    "Eine Mietminderung würde nur zu einem sehr kleinen Teil die tatsächlich anfallenden Kosten für die Unterbringung in einer Ferienwohnung / Hotel abdecken. Muss die Versicherung, die den Schaden reguliert, auch diese Kosten tragen und wenn ja, in welchem Umfang?"
    - Wir sind hier beim Mietrecht, nicht Versicherungs- oder Bürgerliches Recht.

    "3. Besteht evtl. sogar Anspruch auf eine Vergütung oder sontige Wiedergutmachung der für die "Betreuung" der Sanierung in Anspruch genommenen Urlaubstage?
    4. Können wir nach Durchführung der ganzen Aktion eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten erstatten lassen?"
    - Wegen der Komplexität der Angelegenheit würde ich Konsultation eines Fachanwalts empfehlen.

    Wir haben schon einen Termin beim Mieterbund für eine Rechtsberatung. Der war jedoch nicht vor Mitte April zu bekommen und es wird jetzt Druck ausgeübt, dass die Sanierung umgehend erfolgen muss. Wir befürchten, dass man uns das nachher als Nachteil auslegt, wenn wir die Angelegenheit jetzt hinauszögern.

  • Lueneburg:

    "Wir wollen das ja auch nicht verweigern, sondern sind nur der Ansicht, dass das nicht von jetzt auf gleich passieren muss. Es wird hier gerade Druck bzgl. des Timings ausgeübt und am liebsten sollten die Arbeiten morgen beginnen."
    - Auf den VM kommen womöglich grössere Kosten zu. Ich würde ihn unterstützen, dass sie nicht unnötig hoch werden. Daher auch meine Anmerkung vonwegen Schadensminderungspflicht.

    "Gibt es da Anhaltspunkte, wie hoch der Anteil für den Vermieter bzw. unsere Selbstbeteiligung ausfällt?"
    - Es müssten die Kosten der Ersatzunterkunft gegen die Miete evaluiert werden. Darin habe ich jedoch keine Erfahrung.

    "Naja, das weiß ich nicht. Sie gibt uns das als Begründung an, weshalb wir aus Ihrer Sicht die Kosten selbst zu tragen haben."
    - Habt IHR den Schaden verursacht? Nach § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache (auf seine Kosten) i.O. zu halten.

    "Wir haben schon einen Termin beim Mieterbund für eine Rechtsberatung. Der war jedoch nicht vor Mitte April zu bekommen"
    - Darüber kannst Du dann gerne berichten.

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