schriftliche Kündigung gibt es keine

  • Hallo ich habe mal ein wichtiges Anliegen.
    Wir haben Dezember einen fristlose Kündigung wegen mietrückständen erhalten. Diese wurden noch im dezember ausgeglichen die miete wurde jetzt immer regelmäßig gezahlt.
    Jetzt habe ich zum 1.4 eine neue Wohnung Übergabe war heute geplant damit wir den Umzug dieses Wochenende hätten machen können.
    Jetzt wurde wegen den vormietern ein neuer termin gemacht den 1.4 und am 4.4 wollten wir den Umzug machen.
    Dem vermieter erklären wollen daß es doch erst zum 4.4 klappt aus diesen gründen

    Jetzt sagte er am Telefon er habe zum 31.3 Nachmieter und wir müssen raus.
    Ich habe noch eine kleine behinderte Tochter und keinen plan wie und was ich jetzt machen soll.
    Liebe grüße josy

  • Bitte das ganze sortieren.

    Fristlose Kündigung ist ja durch Zahlung des Rückstandes unwirksam.

    1. Hat der Vermieter im Dezember auch gleichzeitig fristgerecht gekündigt?

    2. Beträgt die Wohndauer unter 5 Jahre?

  • Nein nur diese fristlose.
    Ja wohnen nur seit einem Jahr da.

    Dann besteht der Mietvertrag weiter.

    Irgendwie habe ich aber das Gefühl das Du nicht alles schreibst was relevant wäre.

    Scann bitte mal das Kündigungsschreiben des Vermieters ein und lade es als Bild hoch. Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.

  • Wurde im Mietvertrag der neuen Wohnung ein Datum für die Schlüsselübergabe festgelegt ? z.b. der heutige Tag ? Wenn ja dann kannste auch ab heute rein, hättest jedenfalls dann das Recht dazu

    Oder hat der Vormieter kurzfristig umgeplant und zieht erst am 31.3 aus ?

    Kann mir auch kaum vorstellen das der neue Mieter deiner alten Wohnung am 31.3 oder am 1.4 einziehen will. Der wird sicher ebenfalls am 3.4 oder 4.4 einziehen wollen. Wenn dein Vermieter die Schlüssel am 31.3 haben will, Dann musste halt am 31.3 raus aus der alten Wohnung und sofort in die neue ziehen. Den Schlüssel für die alte Wohnung kannste ja Abends zurückgeben. BIs 23:59 UHr am 31.3 biste ja noch Mieter.

    aber sowas klärt man doch alles vorher ! Am besten schriftlich

  • Das tolle ist das mit den Vormietern mündlich alles abgeklärt und ja jetzt bekommen sie es doch nicht hin und unter der Woche wegen Arbeit und so kein Umzug möglich ist.
    Im neuen Vertrag steht der 1.4 und Sprinter und helfer klappt alles erst am 4.4.
    Ja das hat jetzt alles dank amt so ewig gedauert-.-
    Deswegen ist es jetzt alles so kurzfristig :/

  • Über Handy ist es wohl nicht möglich?

    Fotografieren - bearbeiten - hochladen


    Wobei, wenn der 1.4. als Mietbeginn für die neue Wohnung vertraglich vereinbart ist, ist der neue Vermieter in der Pflicht für die Nutzung ab diesem Tag zu sorgen.

  • Schon probiert kann es dir gern per Mail schicken das doofe ist das Umzug nur Wochenende geht also eben der 4.4 und meine frage ob er uns irgendwas kann wenn wir auch erst am 4.4 hier drausen sind.weil eben keine Kündigung vorhanden ist.

  • Wenn die Wohnung nicht zum Vertragsende von euch freigegeben wird, kann so einiges. Event anteilig Miete für April zahlen, event Schadensersatzklage vom neuen Mieter weil er nicht zum Vertragsbeginn in die Wohnung kann. Der hat event auch ne Umzugsfirma beauftragt oder weiß der Geier was. Hotelkostenübername der neuen Mieter für die Tage etc.......

    Da kannste nur bei deinem alten Vermieter bitten und betteln und auf die Tränendrüse drücken. Damit er sich drauf einlässt. Sonst am 31.3 raus und wenn die Möbel irgendwo zwischengelagert werden müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (28. März 2015 um 18:23)

  • Und wann ist Vertragsende wenn uch ihm nur mündlich gesagt habe schlüsselübergabe am 31?
    Ich kenne das ja eigentlich nur so man kündigt die Wohnung, hat drei Monate Kündigungsfrist und muss dann draußen sein... nur ohne Kündigung ja keine Ahnung wie da seine rechte sind

  • Und wann ist Vertragsende wenn uch ihm nur mündlich gesagt habe schlüsselübergabe am 31?
    Ich kenne das ja eigentlich nur so man kündigt die Wohnung, hat drei Monate Kündigungsfrist und muss dann draußen sein... nur ohne Kündigung ja keine Ahnung wie da seine rechte sind

    Wie schon in meinem erste Post geschrieben, sortiere die Sache.

    Fristlose - unwirksam da Rückstand gezahlt

    Hat keiner, weder Du noch der Vermieter, wirksam fristgerecht gekündigt besteht das Mietverhältnis weiter.

  • Hallo ich habe mal ein wichtiges Anliegen.
    Wir haben Dezember einen fristlose Kündigung wegen mietrückständen erhalten.

    Mündlich fristlos vom Vermieter ? der hat nichts schriftlich nachgereicht ? Du hast auch nicht schriftlich gekündigt ? Dann besteht das Mietverhältniss auch noch wie ich finde. Dann kannste dir auch Zeit lassen beim Ausziehen. Musste halt noch Miete zahlen. Kann dir aber nur raten noch was schriftliches vom Vermieter zu holen. Sonst kommt der nachher noch an und verlangt weiterhin Miete weil ja keine Seite schriftlich gekündigt hat.

    Leute Leute ihr macht Sachen......


    Gabs denn als du dort eingezogen bist nen schriftlichen Mietvertrag oder wurde das auch nur "so" geregelt ?

  • Gabs denn als du dort eingezogen bist nen schriftlichen Mietvertrag oder wurde das auch nur "so" geregelt ?

    Das ist doch völlig irrelevant.

    Nur so geregelt (mündlich) ist auch ein wirksamer Mietvertrag.

  • josy1989,
    was Dein bisheriges Mietverhältnis betrifft, so sollteste tunlichst mit dem Vermieter einen schriftlichen Aufhebungsvertrag abschliessen. Das geht formlos und innerhalb von fünf Minuten.

  • Das ist doch völlig irrelevant.

    Nur so geregelt (mündlich) ist auch ein wirksamer Mietvertrag.

    Irrelevant wäre das in dem Falle auch nicht, denn wenn der Mietvertrag nur per mündlich abgemacht wurde, kann man dann auch event wenns Probleme geben sollte, plausibel machen, das die Kündigung ebenso nur mündlich erfolgte.

    Dennoch :

    Wir leben nicht mehr im Mittelalter wo man per Handschlag Geschäfte abschließt. Ohne was Schriftliches kann viel erzählt werden und wenig bewiesen. Was enorme Probleme und Kosten nach sich ziehen könnte. Darum ist ein mündlicher Vertrag einen Sch... wert , sry aber wenns drauf ankommt isses nunmal so.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (28. März 2015 um 20:15)

  • Nein die fristlosen kam schon schriftlich aber die ist ja unwirksam.
    Ja ich werde jetzt schauen das er mit einem Aufhebungsvetrag einverstanden ist... wenn nicht dann muss man sich was anderes einfallen lassen.
    Danke ihr habt mir sehr gut weiter geholfen

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