Mietminderung wegen pingeligen und selbstgerechten Nachbar?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne gemeinsam mit meiner Freundin in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Unsere Wohnung befindet sich in der 2. Etage. Über uns gibt es eine Wohnung, die es lediglich mit WBS bewohnbar ist. In dieser 75 qm großen Dachgeschoss-Wohnung hat sich ein einziger Langzeitarbeitsloser eingenistet.
    Dieser hat es sich leider zur Aufgabe gemacht sich andauernd bei der Verwaltung (Allbau in Essen) über uns wegen Lautstärke zu beschweren.
    Dessen Anlässe zur Beschwerde sind Familienbesuch zum Geburtstag, sowie verschiedene Abende in denen wir uns einmal gewagt haben ein befreundetes Pärchen zum Essen einzuladen.
    Beim Vermieter wird dies natürlich ganz drastisch umformuliert, wir feiern angeblich ständig Partys und halten uns nicht an die Ruhezeiten, welche laut Mietvertrag gelten. Wir sind unserer Meinung und der Meinung anderer Mieter nach nicht laut und verhalten uns sittlich und rücksichtsvoll gegenüber allen Mietern im Haus. Im Gegensatz zum genannten Mieter, dieser hört gerne bassreiche und lautstarke Musik. Gerne während den im Mietvertrag festgehaltenen Ruhezeiten.
    Außerdem verhält er sich gegenüber uns sehr aggressiv.

    Der Verwalter und Vermieter reagiert auf dessen Beschwerden selbstverständlich mit Briefen an uns, die uns auf die Ruhezeiten hinweisen und schränkt uns auf diese Weise ein. Es muss erlaubt sein in einer Mietwohnung Besuch zu empfangen, auch wenn ein überempfindlicher Nachbar dies als Störung empfindet.
    Mittlerweile haben wir uns bzgl. Besuch soweit eingeschränkt, dass wir fast nurnoch außer Haus gehen. Wir behalten uns jedoch vor weiterhin 2x pro Jahr unseren Geburtstag zu feiern und dazu Freunde sowie Familie einzuladen.
    Trotzdem gibt es weiterhin ungerechtfertigte Beschwerden.

    Gibt es die Möglichkeit zur Mietminderung oder bleibt uns in der Situation bloß der Auszug als Lösung?
    Wir fühlen uns in der Lebensqualität eingeschränkt.

    Danke im Vorraus.

  • hast du dem eigentlich jemals widersprochen?
    das was du hier schreibst, solltest du eigentlich dem vermieter schreiben.

    für den bist eigentlich du das Problem.
    dein arbeitsloser scheint dir zuvor gekommen sein.

  • Zitat

    Gibt es die Möglichkeit zur Mietminderung oder bleibt uns in der Situation bloß der Auszug als Lösung?

    Warum lässt Du dir nicht einfach von den anderen Hausbewohnern bestätigen, dass eben kein Lärm von Euch ausgeht? Erster Ansprechpartner wäre euer direkter Nachbar, bzw. der Mieter unter euch.

    Habt Ihr den Schreiben des Vermieters widersprochen? Wenn nicht, könnte das ja als stillschweigende Zustimmung der Vorwürfe gewertet werden.

    Ach ja: Mietminderung ist hier nicht möglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Schliesse mich meinen Vorrednern an. Die haltlosen Vorwürfe würde ich 1x schriftlich zurückweisen und mir weitere Unterstellungen verbieten.

  • Gerne während den im Mietvertrag festgehaltenen Ruhezeiten.
    Außerdem verhält er sich gegenüber uns sehr aggressiv.


    Genau das dem Vermieter melden ! Wenn er wirklich so laut ist in den Ruhezeiten auch mal die Polizei vorbeischicken.

  • Vielen Dank für die Hilfe. Werde das sofort umsetzen.
    Ich denke, dass ich da wahrscheinlich nur mit der Kündigung reagieren kann, denn so wie es scheint werden Langzeitarbeitslose durch eine sichere Geldeinnahme bevorzugt... trauriges Deutschland.

  • Vielen Dank für die Hilfe. Werde das sofort umsetzen.
    Ich denke, dass ich da wahrscheinlich nur mit der Kündigung reagieren kann, denn so wie es scheint werden Langzeitarbeitslose durch eine sichere Geldeinnahme bevorzugt... trauriges Deutschland.

    So ein Quatsch. Wenn die Wohnugn Sozialbidung hat, MUSS der Vermieter an Bedürftige vermieten. Er kann sogar die Mieter vom Amt vorgesetzt bekommen.
    Ein "normaler" Vermieter, der auf Sicherung seines Eigentumswertes Wert legt, vermietet nicht an Hartzer.
    Einem "meiner" Eigentümer wurde letztes Jahr wegen drei Hartzern ein Sachschaden in Höhe von 70.000 EUR angetan (Dreimal Alkis, die die jeweilige Wohnung ruiniert haben). Das Geld sieht man nie wieder und wird durch die erhaltene Miete auch nicht ausgeglichen.
    Zumal die Hartz-IV-Miete auch nicht sicher ist. Denn die Hartz-IV-Empfänger dürfen verweigern, dass die Miete vom Amt direkt an den Vermieter gezahlt wird. So landet die Miete dann beim ALG-Empfänger und ob er diese dann weiterleitet oder versäuft, ist eine Frage.

    Wir vermieten aus diesen Erfahrungen grundsätzlich nicht mehr an Hartzer, wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist (Sozialbau).

  • IN einen Sozialbau muss man auch keine Harzer stecken :)

    Wenn ein WBS nötig ist und z.b. Familienvater mit Frau und Kind dort einziehen möchten. Bekommen die einen WBS und das ohne Harzer zu sein. Denn son WBS bekommt man z.b. in Düsseldorf sogar noch wenn der Papa um die 3500 Euro Brutto im Monat verdient. Ein Jahresbrutto von bis zu 42409 Euro nicht überschritten wird.

    Kleine Liste dazu :

    Haushaltsgröße Maximaler Bruttoverdienst Maximale Wohnungsgröße
    1 Person 28.287 EUR 50 qm
    2 Personen 39.954 EUR 2 Wohnräume oder 65 qm
    3 Personen (1 Kind) 42.409 EUR 3 Wohnräume oder 80 qm
    4 Personen (2 Kinder) 50.924 EUR 4 Wohnräume oder 95 qm
    5 Personen (3 Kinder) 59.439 EUR 5 Wohnräume oder 110 qm

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