Heizkosten einbehalten wegen Nebenkosten Nachzahlung

  • Guten Tag
    Also folgendes mein Vermieter hält seid drei Monaten meine Heizkosten zurück aus dem Grund weil ihm das Amt meine Nebenkosten Abrechnung noch nicht gezahlt halt also bzw eine Nachzahlung die normalen Nebenkosten Abschläge werden normal gezahlt . Das jobcenter überweist ihm direkt alles so das er mir die Heizkosten überweisen muss und ich die weiterleite zum Anbieter . Meine Frage ist jetzt darf er das einbehalten ich habe nicht viel zum leben und bin alleinerziehend und muss jetzt jeden Monat selber noch meine Heizkosten zahlen von dem Geld was ich und meine Tochter zum leben habe. Ich wollte nachher zu meinem Vermieter gehen und ihn bitten mir mein Geld zu zahlen weiß nicht sonst wie ich es machen soll. Danke für im voraus

  • Ich würde als Vermieter genauso reagieren.
    Wenn das Amt in 3 Monaten es nicht fertig bringt, die Kosten der Nachzahlung zu überweisen, dann müssen Sie dort mal eine Terroraktion starten. Nebenkostennachzahlungen sind umgehend zu überweisen.
    SIE sind Vertragspartner und haben sich um pünktliche Zahlungen zu kümmern. Ihr Vermieter muß nicht irgendwelchen Ämtern hinterher laufen.
    Also auf zum Amt.

  • Zitat

    Also folgendes mein Vermieter hält seid drei Monaten meine Heizkosten zurück

    Verstehe ich das richtig? Die zahlst die Abschläge für Heizkosten direkt an den Versorger, allerdings werden diese erst mal an den Vermieter gezahlt?

    Was besagt denn der Mietvertrag zu den Heizkosten? Bist Du verpflichtet, diese Abschläge selbst an den Versorger zu zahlen? Wenn ja, warum werden diese dann zunächst an den Vermieter überwiesen?
    Das Problem wäre dann mit dem Jobcenter zu klären.

    Zitat

    mein Vermieter hält seid drei Monaten meine Heizkosten zurück aus dem Grund weil ihm das Amt meine Nebenkosten Abrechnung noch nicht gezahlt halt

    Warum hat denn das Amt die Betriebskostennachforderung nicht gezahlt? Forderungen hieraus sind binnen 4 Wochen zu begleichen. Hier scheinen es schon mindestens 3 Monate zu sein.
    Nur als Bemerkung am Rande: Vertragspartner bist Du und nicht das Jobcenter. Offene Forderungen kann der Vermieter nur Dir gegenüber geltend machen. Vielleicht solltest Du einfach mal hinterfragen, warum die Kosten nicht gezahlt wurden?

    Zitat

    Ich wollte nachher zu meinem Vermieter gehen und ihn bitten mir mein Geld zu zahlen

    Dann wird Dich dein Vermieter bitten, auch sein Geld aus der offenen Nachforderung zu zahlen.
    Der erste Gang sollte nicht zum Vermieter gehen, sondern zum Jobcenter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Laufe fast jede Woche dahin und mache und tue. Ich sehe aber nicht ein weiter in Vorkasse zu gehen und dann selber fast ohne nichts da zustehen kenne meinen Vermieter mehr als zehn Jahre . Er soll schon seid Jahren die rohe durchleuchten lassen weil alle Mieter immer so hohe Nachzahlung haben bei den Nebenkosten es zieht überall usw ist aber alles egal natürlich wäre ich als Vermieter auch sauer aber ich kann nichts dafür bin meinem Pflichten nachgekommen und die normalen Abschläge und Miete wird ja alles gezahlt . 60 Euro Heizkosten sind für mich momentan noch viel Geld was mir und meiner Tochter dann fehlt .

  • Ich wollte auch von Anfang an das man direkt alles zahlt von da aus mein Strom wird auch direkt überwiesen aber bei den Heizkosten machen die es nicht so wurde es mir gesagt fände es auch besser wenn es direkt zum Versorger gehen würde wie beim Strom . Habe heute Post vom seinem Anwalt bzw vom Gerichtsvollzieher das ich jetzt unterschreiben soll ich bin so wütend ich musste die Nebenkosten Abrechnung mehrmals dort abgeben weil sie immer weg gekommen ist!!!

  • Da scheint das JobCenter einen Fehler zu machen. Wenn der Vermieter nicht Vertragspartner für die Heizkosten ist sondern Du - So z. B. bei Gasetagenheizungen, so muss das JobCenter die Gaskosten direkt an Dich zahlen. Damit hat der Vermieter nichts zu tun.

    UND: DA der vermieter damit nichts zu tun hat, und ALLE Zahlungen vom JobCenter Zweckgebunden sind, DARF er diese nicht behalten.

    Ich würde das JobCenter "anmahnen", dass ich als JobCenter-"Kunde" die Heizkosten, die ich an den Versorger direkt abzuführen habe, nicht erhalten habe und mir die Sperrung der Heizung droht.
    Das JobCenter muss dann die Zahlungen vom Vermieter zurückfordern.

    Bei JobCenter-"Kunden" greifen spezielle Rechtsprechungen:
    Wenn ein Mieter ein Guthaben hat, darf der Vermieter dieses z. B. nicht direkt an den Mieter ausschütten, da das JobCenter den Anspruch darauf hat. Er darf es nur dann an den Mieter direkt ausschütten, wenn er eine Weisung vom JV bekommt, oder das JobCenter das Guthaben vom Hartz-IV abgezogen hat...
    Deshalb darf man JobCenter-Zahlungen auch nicht "wild irgendwie" verbuchen und mit alten offenen Posten verbuchen, sondern streng nur nach der offensichtlichen Verwendung nutzen, auch wenn diese nicht direkt im Verwendungszweck aufgeschlüsselt ist.
    Ein Grund, weshalb ich froh bin, wenn ich möglichst wenig ALG2-Mieter habe...

  • Zitat

    Laufe fast jede Woche dahin und mache und tue.

    Klingt hart, aber das reicht offensichtlich nicht. Irgendwann muss man dort auch mal ordentlich auf den Tisch hauen.

    Zitat

    Und die Frage zum Mietvertrag was genau meinen sie ?

    Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Du die Abschläge selbst an den Versorger zahlt, oder muss das der Vermieter machen.

    Zitat

    Habe heute Post vom seinem Anwalt bzw vom Gerichtsvollzieher das ich jetzt unterschreiben soll

    Was denn unterschreiben?
    Grundsätzlich wird hier nun das eigentliche Problem deutlich: Durch die Schlampereien des Jobcenters musst Du nun die Konsequenzen für die Untätigkeit des Jobcenters tragen. Im schlimmsten Fall entstehen so weitere Kosten für dich. Was der Vermieter nun mit dir anstellt, kann dem Jobcenter egal sein. Umgekehrt ist es für den Vermieter irrelevant, dass das Jobcenter nicht zahlt.

    Ich wäre schon längst beim Jobcenter vorstellig geworden und hätten denen einen massiven Einlauf verpasst, spätestens nach dem die Unterlagen zum ersten Mal weggekommen sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Welche Nebenkostenabrechnung soll das Jobcenter denn zahlen ? Hast du reine Nebenkosten nachzuzahlen ? Also mehr Hausstrom, Wasserkosten oder ähnliches ?

    Die muss das Jobcenter natürlich übernehmen.

    Wieso Abschlagzahlungen die du an den Anbieter zu leisten hast überhaupt an den Vermieter gehen ist für mich nicht nachvollziehbar. WEenn eine Heizkostenvorrauszahlung im Mietvertrag steht, dann wärs klar. Dann musst du das aber auch nicht an den Anbieter weiterleiten, dann gibts ne Jahresabrechnung bei der du Guthaben oder Rückstand hast.

    Geh zum Amt nehm alle relevanten Unterlagen mit und lass dich nicht abwimmeln ! Wenn dir ein Sachhbearbeiter blöde kommt, dann verlange den Vorgesetzen zu sprechen. Höflich aber bestimmt !

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