Grundsteuer + Brandschutzversicherung nicht im Mietvertrag - aber in NK-Abrechnung...

  • Ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2014 bekommen und wundere mich, dass dort Grundsteuer und die Brandschutzversicherung aufgelistet sind.
    Im Mietvertrag steht davon nichts. Als Betriebskosten werden lediglich, Heizung, Strom, Wasser und Schornsteinfeger gelistet und jeweils mit einem €-Betrag für die monatlichen Vorauszahlungen versehen.

    Kann ich der Nebenkostenabrechnung widersprechen, da sie durch die Forderung der beiden Beträge ungültig ist und zusätzlich meine bisher bezahlten Vorauszahlungen komplett zurückfordern?

  • Grundsteuer und Gebäudeversicherung gehören zu den umlagefähigen Kosten und müssen vom Mieter übernommen werden.

    Nur wenn vertraglich vereinbart.

  • Steht im Vertrag evtl. der Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung?

    Wenn ja, ist die Umlage der genannten Kostenarten korrekt.

    Wenn nicht, raus rechnen, fertig.

    Widerspruch unnötig. Kurze Info in Textform an den VM warum die Abrechnung gekürzt wurde reicht.


    Zitat

    da sie durch die Forderung der beiden Beträge ungültig ist und zusätzlich meine bisher bezahlten Vorauszahlungen komplett zurückfordern?

    Die Abrechnung ist dadurch nicht ungültig. Es besteht auch kein rechtlicher Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlungen.

  • Nur wenn vertraglich vereinbart.

    Korrekt Anitari, dürfte allerdings in den allermeisten Fällen Mietvertraglich geregelt sein.
    Der Fragesteller wird uns hier sicherlich Auskunft geben können was in seinem genau Vetrag steht.

  • Da steht nichts von § 2 der Betriebskostenverordnung.:D

    Dann gehe vor wie ich geschrieben habe. Aber noch mal unwirksam ist die Abrechnung dadurch nicht.

  • Da steht nichts von § 2 der Betriebskostenverordnung.:D

    Das ist mir zu ungenau. Da muß auch nix von § 2 stehen.
    Wir wollten wissen, ob in irgendeiner Weise Bezug auf die Betriebskostenverordnung genommen wurde.

  • Das ist mir zu ungenau. Da muß auch nix von § 2 stehen.
    Wir wollten wissen, ob in irgendeiner Weise Bezug auf die Betriebskostenverordnung genommen wurde.

    Jetzt habe ich doch etwas im Bereich

    "§ 5
    Betriebskosten, Umlagemaßstab"

    gefunden:

    a) Als Betriebskosten werden die in der jeweils gültigen Fassung des § 2 BetrKV beschriebenen Kosten umgelegt. Die zu
    leistenden Vorauszahlungen sind auf die Betriebskosten zu entrichten, die auf Wohnräume sowie mitvermietete sonstige
    Räume und (Tief-)Garagen/Stellplätze entfallen.

  • Somit muss der Begriff " Grundsteuer" nicht extra aufgeführt werden, ein Verweis auf die Gültige Fassung 2 genügt.
    Aus der geht hervor das die Grundsteuer umlagefähig ist.

  • Jetzt habe ich doch etwas im Bereich

    "§ 5
    Betriebskosten, Umlagemaßstab"

    gefunden:

    a) Als Betriebskosten werden die in der jeweils gültigen Fassung des § 2 BetrKV beschriebenen Kosten umgelegt. Die zu
    leistenden Vorauszahlungen sind auf die Betriebskosten zu entrichten, die auf Wohnräume sowie mitvermietete sonstige
    Räume und (Tief-)Garagen/Stellplätze entfallen.

    Dann nehme ich alles zurück. In dem Fall gelten alle unter § 2 genannten Betriebskosten, u. a. Grundsteuer und Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Haus/Grundstück, als vertraglich vereinbart.

    Kannst den Großes-Lächeln-Smilie wieder weg machen und durch diesen ersetzen :(

  • Taylor nun musste aber noch eins machen, den Vermieter auffordern alle Rechnungen in Kopie offenzulegen. Wenn du bei Check24 ne günstigere Gebäudeversicherung findest, als in den NK genannten Betrag, entsprechend dein Anteil kürzen. Der Vermieter ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet :)

    Kannste machen, wenn du Spaß haben willst. Ansonsten grob überfliegen , wenns plausibel ist , zahlen wie gehabt und gut is.

  • Mal langsam!

    Taylor nun musste aber noch eins machen, den Vermieter auffordern alle Rechnungen in Kopie offenzulegen.


    Müssen Sie aber bezahlen.

    Zitat

    Wenn du bei Check24 ne günstigere Gebäudeversicherung findest, als in den NK genannten Betrag, entsprechend dein Anteil kürzen. Der Vermieter ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet

    Der Vermieter muß nicht die billigste Versicherung nehmen.

  • Der Vermieter darf aber auch nicht die Premium Plus etxra Versicherung, mit einer Vertragslaufzeit von 25 Jahren, bei seinem Schwager abschließen, der zufällig Versicherungsmakler ist. Die üppige Provision bei so einem Vertag wird dann vermutlich gemeinschaftlich versoffen :)

    Da gibts eben Vergleichswerte, wenns weit mehr kostet als durchschnittlich kann man schon was machen.

    Aber darum gehts ja auch nicht und mein Post #14 sollte auch ein wenig Ironie beinhalten.

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