Beiträge von Taylor87

    Das ist mir zu ungenau. Da muß auch nix von § 2 stehen.
    Wir wollten wissen, ob in irgendeiner Weise Bezug auf die Betriebskostenverordnung genommen wurde.

    Jetzt habe ich doch etwas im Bereich

    "§ 5
    Betriebskosten, Umlagemaßstab"

    gefunden:

    a) Als Betriebskosten werden die in der jeweils gültigen Fassung des § 2 BetrKV beschriebenen Kosten umgelegt. Die zu
    leistenden Vorauszahlungen sind auf die Betriebskosten zu entrichten, die auf Wohnräume sowie mitvermietete sonstige
    Räume und (Tief-)Garagen/Stellplätze entfallen.

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2014 bekommen und wundere mich, dass dort Grundsteuer und die Brandschutzversicherung aufgelistet sind.
    Im Mietvertrag steht davon nichts. Als Betriebskosten werden lediglich, Heizung, Strom, Wasser und Schornsteinfeger gelistet und jeweils mit einem €-Betrag für die monatlichen Vorauszahlungen versehen.

    Kann ich der Nebenkostenabrechnung widersprechen, da sie durch die Forderung der beiden Beträge ungültig ist und zusätzlich meine bisher bezahlten Vorauszahlungen komplett zurückfordern?

    Irrtum. Miete zahlst Du allein für die Wohnung. Das andere darfst Du bestenfalls nutzen bzw. mit nutzen.


    DEIN GRUNDSTÜCK? Du beliebst zu scherzen.


    Im Mietvertrag steht der Garten aber auch drin, sogar mit genauer Quadratmeterzahl und wenn der Weg zwischen Garten und meinem Eingang bzw. Doppelgarage liegt und ihn kein anderer nutzen kann, ist er ja wohl auch Teil des Vertrags.
    Der Begriff Grundstück war falsch, das stimmt


    Taylor87,

    ich habe vollstes Verständnis für die Meinung Eures Vermieters und würde es genauso wie er machen.

    Ich verstehe nicht, warum das jemand stören sollte. Bald bekomm ich ne Abmahnung weil meine Freundin das Fahrrad draußen stehen lässt oder ich Blumen vors Haus stelle...
    Der Witz ist, laut seiner Aussage darf ich angemeldete Autos draußen abstellen, aber nicht abgemeldete Autos. Was macht das für einen Unterschied???


    Dann werde ich ihn zumindest fragen, ob ich 1 Auto abstellen kann. Soll ich mein Hobby aufgeben, weil dem Vermieter langweilig ist?

    Ich wohne seit 3 Monaten mit meiner Familie in nem 3-Familien-Haus im EG in Miete.
    Bin KFZ-Mechaniker und schraub in der Freizeit gerne an alten Autos um sie wieder zu verkaufen.

    Beim Einzug habe ich zwei solcher Autos zum Reparieren mitgebracht und sie vor dem Haus abgestellt. Bin aber noch nicht dazu gekommen, weshalb sie immer noch da stehen. Nun hat der Vermieter ein paar Mal gesagt, ich soll die Autos wegbringen oder in die Doppelgarage stellen, er will nicht, dass es ums Haus wie beim Autohändler aussieht. In der Doppelgarage stehen aber unsere normalen Autos. Leider hatte ich viel um die Ohren und konnte die Autos nicht reparieren um sie dann zu verkaufen. Nachdem ich günstig an ein drittes Auto gekommen bin und es ebenfalls am Haus abgestellt habe, hat mir der Vermieter eine Abmahnung in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, wenn die Autos in 2 Wochen nicht weg sind werde ich fristlos gekündigt (was auch so in der Abmahnung steht).

    Das Haus steht relativ allein, mit viel Grün drum herum. Außer den andern Mieter und deren Besuch kommt also auch niemand an dem Haus vorbei, der die Autos sieht. Auf der Nordseite haben die 2 Mieter von oben ihren Eingang + Parkplätze und wir haben unseren Eingang, die Doppelgarage + unseren Garten auf der Südseite. Und genau an der Südseite stehen auch die 3 Autos zwischen Haus und meinem Garten.

    Ich habe dem Vermieter gesagt, dass ich für die Wohnung, den Garten und wenn man so will auch für den Teil der Zufahrt zwischen Haus und Garten, den nur wir allein nutzen, Miete bezahle. Entsprechend kann ich auch selbst entscheiden, was ich dort abstelle oder nicht. Daraufhin ist er ausgeflippt und meinte in 2 Wochen ist der Schrott weg oder wir sind weg, woraufhin das Gespräch beendet war.

    Muss ich mir Sorgen machen? Er besteht darauf, dass nur Autos vorm Haus abgestellt werden, die angemeldet sind, also von uns auch genutzt werden. Was das für ihn für einen Unterschied machen soll verstehe ich nicht…
    Ich glaube ihm ist langweilig und er will sich wichtigmachen. Vielleicht will er uns auch los haben, ich weiß es nicht. Eigentlich kann es ihm scheiß egal sein ob da Autos stehen, zumal er vielleicht 1 mal im Monat hier ist um aus seinem Schuppen irgendwas zu holen.
    Ich habe mir auch schon überlegt, ihn darum zu bitten, zumindest ein Auto dort abstellen zu dürfen, aber wer weiß, mit welchem Wutausbruch er darauf reagiert. Vielleicht gibt er aber auch nach, wenn er sieht, dass mich die Abmahnung kalt lässt und sucht sich jemand anderen zum nerven. Deshalb die Frage, ob der Vermieter überhaupt entscheiden darf, was ich auf mein Grundstück stelle…?

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