befristeter Untermietvertrag Kündigung

  • Hallo,

    ich bin mir sicher ihr könnt mir hier meine Fragen beantworten.

    Es geht um folgendes, im Juni 2015 zieht mein derzeitiger Mitbewohner raus. Ich bin auf der Suche nach einem neuen Mitbewohner. Vertraglich ist es momentan so geregelt dass ich mit dem Vermieter ein Vertrag habe, und mit meinen Mitbewohner mach ich ein Untermietvertrag.

    Ich will mit dem neuen Mitbewohner aber nur einen befristeten Untermietvertrag von 1 Jahr machen, aus dem Grund dass in 1 Jahr voraussichtlich meine Freundin zu mir zieht.

    Jetzt wäre meine Frage was wäre wenn ich innerhalb dieses Jahr, wo ich mit dem neuen Mitbewohner den Untermietvertrag unterzeichnet habe, meinen Mietvertrag kündige (Kündigungsfrist 3.Monate). Wird der Untermietvertrag dann auch mit gekündigt, oder muss der neue Mitbewohner dann mit dem Vermieter einen neuen Vertrag ausmachen oder wie was wo??

    ich hoffe auf seriöse antworten

    mfg chaaali

  • Wenn Du Deinen Mietvertrag kündigst wird der Mietvertrag den Du mit Deinem Untermieter geschlossen hast nicht ungültig.

    Der neue Mitbewohner muß aber, genau wie Du, die Wohnung räumen.

    Was ihn zu Schadenserstzahnsprüchen Dir gegenüber berechtigen würde, weil Du ihm die Mietsache entziehst.

    Der neue Mitbewohner kann versuchen einen Mietvertrag mit Deinem Vermieter abzuschließen.

    Wenn der Vermieter aber nicht will ist der neue Bewohner Neese.

    Also besser keinen befristeten Mietvertrag.

  • ja ok aber wenn ich keinen befristeten Vertrag abschließe, hab ich ja auch nicht die Sicherheit dass meine Freundin in 1. Jahr einziehen kann und der neue Mitbewohner dann raus muss. Wie ist es dann wenn ich ein unbefristeten Untermietvertrag abschließe und ich kündige meinen Mietvertrag mit dem Vermieter, was passiert dann mit dem Untermietvertrag.

    vielen dank für die Antwort.

    mfg

  • Zitat

    ja ok aber wenn ich keinen befristeten Vertrag abschließe, hab ich ja auch nicht die Sicherheit dass meine Freundin in 1. Jahr einziehen kann und der neue Mitbewohner dann raus muss.

    Die Sicherheit das ein Mieter trotz Kündigung auszieht hat man als Vermieter nie.

    Wenn Du unbefristet vermietest kannst Du dem Mieter 6 Monate vorher ohne Angabe eine Grundes kündigen.

    BGB § 573a gibt Dir, da Du mit dem Mieter innerhalb der selbst bewohnten Wohnung wohnst, das Recht dazu.

    Mußt Dich im Kündigungsschreiben aber auf diesen Paragrafen berufen.

    Noch mal, der Untermietvertrag hat mit deinem Mietvertrag nichts zu tun. Er endet nicht automatisch wenn dein Vertrag endet.

    Ganz unkompliziert wäre die Sache wenn Du das Zimmer möbliert vermietest. Denn dann kannst Du dem Mieter ohne Grund bis zum 15. eines Monats zum Ende des selben Monats kündigen.

  • Ok verstehe ich, das Zimmer wird unmöbliert vermietet, so gesehen wird ja die komplette Wohnung mit Untervermietet.

    Wo ist dann der Vorteil, wenn ich unbefristet Vermiete und ich als Hauptmieter, sagen wir mal in 5 Monaten nach dem ich den Vertrag mit dem Untermieter unterzeichnet habe aus der Wohnung ausziehe?

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe hat man ja mit einem unbefristeten Vertrag mehr Vorteile?

    mfg

  • Ok verstehe ich, das Zimmer wird unmöbliert vermietet, so gesehen wird ja die komplette Wohnung mit Untervermietet.

    Nein es wird nur das Zimmer vermietet. Der Rest der Wohnung wird lediglich zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt.

    Ist die Mietsache, das Zimmer, unmöbliert vermietet genießt der Mieter den vollen Mieterschutz.


    Zitat

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe hat man ja mit einem unbefristeten Vertrag mehr Vorteile?

    Nur den das man als Vermieter und Mieter diesen zumindest fristgerecht kündigen kann.

    Als Vermieter aber nur aus/mit wichtigem Grund.

    Ist das so schwer zu verstehen?

    Auch für sog. Untermietverträge gilt das Mietrecht.

  • anitari
    Sorry dass ich kein experte auf dem gebiet bin und mich deshalb informieren will! Wüsste ich alles würde ich nicht hier im Forum nach Hilfe fragen!

    Das bedeutet bei einem unbefristeten Mietvertrag muss der Untermieter 3 Monate vorher kündigen ich als Vermieter vom Untermieter kann ihn 6 Monate vorher kündigen ohne Grund, wie sie mir schon vorher erklärt haben?!?

    Was wäre dann bei einem unbefristeten Untermietvertrag, wenn ich meine Mietvertrag mit dem Hauptmieter kündige...

    Berny
    Natürlich würde ich das deshalb versuche ich mich hier auch zu informieren dass rechtlich alles mit richtigen Dingen abläuft.

    Lg und danke

  • anitari
    a)Sorry dass ich kein experte auf dem gebiet bin und mich deshalb informieren will! Wüsste ich alles würde ich nicht hier im Forum nach Hilfe fragen!

    b)Das bedeutet bei einem unbefristeten Mietvertrag muss der Untermieter 3 Monate vorher kündigen ich als Vermieter vom Untermieter kann ihn 6 Monate vorher kündigen ohne Grund, wie sie mir schon vorher erklärt haben?!?

    c)Was wäre dann bei einem unbefristeten Untermietvertrag, wenn ich meine Mietvertrag mit dem Hauptmieter kündige...

    Berny
    d)Natürlich würde ich das deshalb versuche ich mich hier auch zu informieren dass rechtlich alles mit richtigen Dingen abläuft.

    Lg und danke

    zu a)
    Sehe ich auch so

    zu b)
    Das ist nur z.T. richtig. Ganz ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis funktioniert diese erleichterte Kündigung auch nicht.
    Der § 573a BGB schreibt vor, dass entweder nach Abs.1 oder Abs. 2 gekündigt werden kann. Das muss also in der schriftlichen Kündigung stehen.

    zu c)
    Nun, dann haben Sie ein Problem, wenn Ihr Kündigungsdatum mit dem des Untermieters nicht übereinstimmt. Unter Umständen wäre dann Schadensersatz an den Untermieter zu leisten.

    zu d)
    Kein Kommentar :D

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