Beiträge von chaaali

    anitari
    Sorry dass ich kein experte auf dem gebiet bin und mich deshalb informieren will! Wüsste ich alles würde ich nicht hier im Forum nach Hilfe fragen!

    Das bedeutet bei einem unbefristeten Mietvertrag muss der Untermieter 3 Monate vorher kündigen ich als Vermieter vom Untermieter kann ihn 6 Monate vorher kündigen ohne Grund, wie sie mir schon vorher erklärt haben?!?

    Was wäre dann bei einem unbefristeten Untermietvertrag, wenn ich meine Mietvertrag mit dem Hauptmieter kündige...

    Berny
    Natürlich würde ich das deshalb versuche ich mich hier auch zu informieren dass rechtlich alles mit richtigen Dingen abläuft.

    Lg und danke

    Ok verstehe ich, das Zimmer wird unmöbliert vermietet, so gesehen wird ja die komplette Wohnung mit Untervermietet.

    Wo ist dann der Vorteil, wenn ich unbefristet Vermiete und ich als Hauptmieter, sagen wir mal in 5 Monaten nach dem ich den Vertrag mit dem Untermieter unterzeichnet habe aus der Wohnung ausziehe?

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe hat man ja mit einem unbefristeten Vertrag mehr Vorteile?

    mfg

    ja ok aber wenn ich keinen befristeten Vertrag abschließe, hab ich ja auch nicht die Sicherheit dass meine Freundin in 1. Jahr einziehen kann und der neue Mitbewohner dann raus muss. Wie ist es dann wenn ich ein unbefristeten Untermietvertrag abschließe und ich kündige meinen Mietvertrag mit dem Vermieter, was passiert dann mit dem Untermietvertrag.

    vielen dank für die Antwort.

    mfg

    Hallo,

    ich bin mir sicher ihr könnt mir hier meine Fragen beantworten.

    Es geht um folgendes, im Juni 2015 zieht mein derzeitiger Mitbewohner raus. Ich bin auf der Suche nach einem neuen Mitbewohner. Vertraglich ist es momentan so geregelt dass ich mit dem Vermieter ein Vertrag habe, und mit meinen Mitbewohner mach ich ein Untermietvertrag.

    Ich will mit dem neuen Mitbewohner aber nur einen befristeten Untermietvertrag von 1 Jahr machen, aus dem Grund dass in 1 Jahr voraussichtlich meine Freundin zu mir zieht.

    Jetzt wäre meine Frage was wäre wenn ich innerhalb dieses Jahr, wo ich mit dem neuen Mitbewohner den Untermietvertrag unterzeichnet habe, meinen Mietvertrag kündige (Kündigungsfrist 3.Monate). Wird der Untermietvertrag dann auch mit gekündigt, oder muss der neue Mitbewohner dann mit dem Vermieter einen neuen Vertrag ausmachen oder wie was wo??

    ich hoffe auf seriöse antworten

    mfg chaaali

    ach chaaali, man kann dir leider nicht wirklich helfen. Aber ich versuche es dir nochmal grundsätzlich klar zu machen, wie die Miete erhöht werden kann. Nach § 557 Abs. 1 BGB können BEIDE Parteien (Mieter, wer auch immer das ist und Vermieter) während des Mietverhältnisses eine Erhöhung der Miete VEREINBAREN.

    sorry dass ich mich nicht so gut damit auskenne!!...
    wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich als Mieter nach § 557 Abs. 1 BGB damit einverstanden sein dass der VM die Miete erhöht und wenn nicht??

    nach § 558 Abs. 1 BGB darf der VM die Miete ja sowieso nicht erhöhen da er die im Sommer 14 schon um 9€ erhöht hat obwohl dass ja eigentlich gesetzlich verboten gewesen wäre..


    Und wie gesagt, es ist entscheidend zu wissen, ob nun D Hauptmieter neben dir geworden ist oder lediglich Untermieter. Falls D Hauptmieter, dann haftet ihr beide gesamtschuldnerisch und ihr benötigt die Zustimmung des Vermieters für seinen Auszug. Ist er lediglich Untermieter, dann gibt es kein Vertragsverhältnis zw. D und dem Vermieter und ihr benötigt demnach keine Zustimmung.

    Nach dem letzten Unterzeichneten "Schreiben, Vertrag" ist D Untermieter und ich M Hauptmieter..
    das bedeutet auch dass D ausziehen kann wenn er will oder muss er sich trotzdem an die Kündigungsfristen halten?


    danke ..


    Der VM kann unter Beachtung der gesetzlichen Fristen jederzeit versuchen, die Miete zu erhöhen, getreu dem Motto "Gier frisst Hirn".

    was sind denn da die Fristen, es ist zu erwähnen dass der VM im Sommer die Miete um 9€ erhöht hat, ok sind nur 9€. Hat aber nicht bescheid gesagt, stand einfach auf der Abrechnung eine neue Kaltmiete drauf. Als ich ihn drauf ansprach meinte er, er wollte den Betrag aufrunden...

    Das bedeutet wenn eine 3. Person mit einzieht kann er auch eine neue Kaltmiete fragen. Das hat nichts damit zutun dass ich der Hauptmieter bin und ich für die Bezahlung der Miete zuständig bin und die anderen Personen die einziehen, da muss ich kucken dass ich das Geld kriege. (So ist das eigentlich geregelt bei uns)

    danke

    Das hätte er auch ohne Ein- oder Auszug eines Mitbewohners.

    bedeutet er kann ohne Grund die Miete erhöhen?


    Übrigens könnte der Vermieter irgend wann mal die faxen dicke haben von der ewigen Vertragsänderung.

    das passiert halt des öfteren in einer Studenten wg und das ist sich der Vermieter auch bewusst, denk ich mal.

    Zitat


    mit dieser Formulierung habe ich Probleme. Der Vertrag v. 2005 ist das Hauptmietverhältnis. Wenn D in diesem Vertrag eintreten soll, dann wäre er ebenfalls Hauptmieter.

    ich kann ihnen nur schreiben was der Vermieter mir damals geschrieben hat! Dabei ist zu erwähnen das der erste Mietvertrag noch von seinem Vater ausgestellt worden ist, der mittlerweile verstorben ist.

    Hallo,

    bin neu hier und hätte mal sofort eine Frage, bedanke mich jetzt schon für die Hilfreichen Antworten die ich hier sicherlich erhalten werde :)!!

    Es geht um folgendes, ich wohne jetzt in einer Mietwohnung in Aachen seit dem 1.08.2009. Damals bin ich in den Mietvertrag von meinem alten Mitbewohner, der die Wohnung am 1.09.2005 bezogen hat mit eingestiegen. Dieser hat die WG am 01.04.2012 verlassen. Daraufhin ist ein neuer Mitbewohner bei mir eingezogen. Der Vermieter hat mit mir und dem neuen Mitbewohner dann ein schreiben unterzeichnet wo drin steht:

    Herr M...(ich) tritt in den Mietvertrag vom 1.09.2005 als Hauptmieter ein

    ab 1.04.2012 tritt Herr D...(neuer Mitbewohner) als Untermieter in den Vertrag von 1.09.2005 ein.


    Meine frage wäre jetzt wenn Herr D... im Mai dieses Jahres auszieht, und bei mir ein neuer "Untermieter" einzieht (z.b meine Freundin). Hätte der Vermieter dann die Möglichkeit die Miete zu erhöhen? Ich frage das deshalb da der Vermieter versucht überall Geld rauszubekommen. Beim Einzug von Herr D... wollte er auch die Miete erhöhen mit dem Grund, es hätte ein Umzug stattgefunden.
    Meine nächste Frage wäre, wenn wir jetzt zu 3. hier wohnen wollten, könnte der Vermieter dann die Kaltmiete erhöhen oder nur dir Nebenkosten? Für Strom und Gas bin ich selbst zuständig! Allerdings habe ich soeben in dem Vertrag von 2005 gelesen:

    Die Mieträume dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Gesamtzahl der Personen, die die Wohnung beziegen werden-bewohnen-beträgt 2.

    Die Wohnung beträgt 3 Zimmer, 95m² also 3 Leute wäre eigentlich Haustechnisch kein Problem.

    Letzte Frage, gilt der Orts Mietspiegel ab dem Jahr wo das Haus gebaut worden ist, oder zählt das Jahr wo z.B eine große Renovierung stattgefunden hat?

    vielen Dank

    mfg Chaaali

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