Wohnrecht auf Lebzeiten/Nebenkosten

  • Hallo, ich habe ein wohnrecht auf Lebzeiten notariell eingetragen.
    Zu diesem wohnrecht gehört eine pauschalisierte Nebekostenzahlung (Strom, Wasser, Öl, Versicherung etc.) von einem Betrag X.
    Nun möchte ich vorerst aus dieser Wohnung ausziehen, da es meiner Frau gesundheitlich nicht mehr möglich ist in dieser Wohnung betreut zu werden.

    Muss ich die pauschalisierten Nebenkosten weiter zahlen, oder kann ich die trotzdem kündigen ? Ich habe ja keinen Verbrauch von Wasser, Strom, Öl etc.

    Desweiteren die Frage, kann ein Vertrag sittenwidrig sein wenn die pauschalisierten Nebenkosten weitaus höher sind als die tatsächlich anfallenden Nebenkosten ?

    Danke im Voraus
    H.M.

    Hier der genaue Wortlaut des Vertrages:
    Die zu 3. genannten XXXXXXXXXX einerseits und die Käufer andererseits vereinbaren rein schuldrechtlich Folgendes:
    Die zum Bungalow angebaute Terrasse mit dem zugehörigen selbst angelegten Blumenbeet dürfen in ihrer jetzigen Größe von ca. 10 m x 7 m von den Wohnungsberechtigten für die Dauer des Wohnungsrechts ohne weitere Gegenleistung weiter genutzt werden.
    Der gesamte auf dem Grundbesitz aufstehende Holzschuppen wird den Berechtigten für die Dauer des Wohnungsrechts ohne weitere Gegenleistung zur alleinigen Nutzung überlassen.
    Die auf dem Grundbesitz aufstehende Einzelgarage wird den Berechtigten für die Dauer des Wohnungsrechts zu einem monatlichen Festmietzins von EUR XXXX vermietet. Untervermietung ist nicht gestattet. Die Mieter sind zur Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende berechtigt. Die Mieter sind berechtigt, den gartenseitigen Garagenzugang auf eigene Kosten behinderten-/rollstuhl-/gerecht durch Hebebühne o.ä. zu gestalten; bei Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt der Rückbau auf Kosten des Mieters.
    Ansonsten sind bauliche Veränderungen im, am, auf und über dem Bungalow und um den Bungalow herum nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Wohnungsberechtigten gestattet.
    Die von den Wohnungsberechtigten gezahlten Nebenkosten von zurzeit monatlich pauschal Euro XXXXXXXXX für die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räumlichkeiten beinhalten den Strom für den Bungalow und die Gartenmitbenutzung, Öl für Heizung und Warmwasserbereitung, Frischwasser, Abwasser (Schmutz- und Regenwasser), Müllabfuhr und Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht sowie Grundstückspflege und bleiben bis zum Ablauf des Monats Dezember *** in ihrer Höhe unverändert. Ab Januar *** und in der Folgezeit ab Januar eines jeden Folgejahres erhöht sich der während eines laufenden Kalenderjahres in seiner Höhe unverändert bleibende Betrag um kalendermonatlich pauschal Euro fünfundzwanzig. Die Zahlungen haben zu erfolgen kalendermonatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats auf das Konto Nummer ***
    der Käufer Eigentümer bei der *** BLZ ***
    beginnend mit dem Monat des Besitzübergangs, voraussichtlich November 2012.
    Auf grundbuchliche Sicherstellung wird nach Belehrung verzichtet. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, die in dieser Urkunde übernommenen und fortgeltenden Verpflichtungen seinem Rechtsnachfolger im Eigentum des Kaufgegenstandes mit einer entsprechenden Weiterverpflichtungsklausel für jede weitere Rechtsnachfolge aufzuerlegen.

    Die zu 3. genannten Eheleute XXXXXXXXXXXX stimmen den in dieser Urkunde enthaltenen Erklärungen zu.

    Einmal editiert, zuletzt von hansmu (23. März 2015 um 08:04)

  • Zitat

    Muss ich die pauschalisierten Nebenkosten weiter zahlen, oder kann ich die trotzdem kündigen ? Ich habe ja keinen Verbrauch von Wasser, Strom, Öl etc.

    Es gibt aber neben den Verbrauchsabhängigen Kosten auch solche, die eben keinem Verbrauch unterliegen (Versicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, etc.) und somit auch weiterhin getragen werden müssen.

    Zitat

    Desweiteren die Frage, kann ein Vertrag sittenwidrig sein wenn die pauschalisierten Nebenkosten weitaus höher sind als die tatsächlich anfallenden Nebenkosten ?

    Das muss im Zweifel ein Anwalt prüfen, da das mit Mietrecht wenig bis gar nichts zu tun hat.
    Bei einer Individualvereinbarung kann das aber durchaus auch wirksam sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es gibt aber neben den Verbrauchsabhängigen Kosten auch solche, die eben keinem Verbrauch unterliegen (Versicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, etc.) und somit auch weiterhin getragen werden müssen.


    Das muss im Zweifel ein Anwalt prüfen, da das mit Mietrecht wenig bis gar nichts zu tun hat.
    Bei einer Individualvereinbarung kann das aber durchaus auch wirksam sein.


    --Diese verbrauchsunabhängigen Kosten würde ich ja auch weiterhin bezahlen.

  • --Diese verbrauchsunabhängigen Kosten würde ich ja auch weiterhin bezahlen.
    Es geht lediglich um die verbrauchsabhängigen Kosten. oder hab ich mich durch Unterschrift zur pauschalen Leistung dazu verpflichtet weiterhin alles zu zahlen ?

  • --Diese verbrauchsunabhängigen Kosten würde ich ja auch weiterhin bezahlen.
    Es geht lediglich um die verbrauchsabhängigen Kosten. oder hab ich mich durch Unterschrift zur pauschalen Leistung dazu verpflichtet weiterhin alles zu zahlen ?

    So ist es. Genau genommen, wird nämlich gar nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, sondern eben pauschal.
    Hier steht es Dir natürlich frei, mit dem Eigentümer neu zu verhandeln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • An der Weiterzahlung der vertraglich vereinbarten Kosten wird sich nichts ändern lassen.

    Der ganze Vertrag ist für mein Verständnis sehr einseitig auf die Ausnutzung des Wohnberechtigten ausgelegt. Wer solche Verträge aushandelt, wird sich auch nicht auf eine gütliche Einigung einlassen.

  • Wenn man es wie eine Miete behandeln würde, dann müsste man sich mit dem § 5 WiStrG befassen. Da ist geregelt, ab wann es sich um eine Mietpreisüberhöhung handelt.

    Das Problem ist m.E. die Pauschale. Dadurch wäre auch eine Betriebskostenabrechnung, in der man nachvollziehen könnte wo tatsächlich überzogen berechnet wird, nicht einforderbar.

    Aber natürlich ist das größte Problem, dass es sich hier um eine Individualvereinbarung handelt.

  • Zitat

    ..die Kosten die da eingetragen sind übersteigen aber die "wirklichen" Kosten. Ist dann ein solcher Vertrag nicht sittenwidrig ?

    Ist das nachweisbar?
    Ansonsten könntest Du ja 5-6 mal am Tag baden oder die Heizung permanent aufdrehen. Dann würde die gezahlte Pauschale gar nicht ausreichen, um die Kosten zu decken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es spielt bei dieser individuellen Vereinbarung (wurde bereits mehrfach so gesehen) keine Rolle, ob Sie das verbriefte Wohnrecht tatsächlich ausüben oder das Objekt nur zu Präsentationszwecken nutzen wollen.

    Ich würde das Objekt meistbietend veräußern. Auf Grund des gesundheitlichen Zustandes Ihrer Frau wird es zunehmend nur noch zum Kostenfaktor. Eine neue Wohnung kostet auch Geld. Sie haben dann die Nebenkosten "zweimal" zu tragen.

  • ...die Kosten die da eingetragen sind übersteigen aber die "wirklichen" Kosten. Ist dann ein solcher Vertrag nicht sittenwidrig ?


    Wurde denn diese Klausel bisher akzeptiert?

  • Pauschale ist Pauschale. Wenn du weniger Verbrauch hast freut sich der Vermieter. Wenn du allerdings alle Heizungen auf 5 ballern würdest und gleichzeitig noch zusätzlich 5 elek. Heizstrahler laufen würden, könnte dein Vermieter auch nicht viel tun und müsste draufzahlen.

    Also gib Gas und zwar ordentlich, wenn der Vermieter draufzahlen muss wird er sicherlich plötzlich an einer Vverbrauchsorientieren Abrechnung interesse zeigen :)

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