Hallo, ich habe ein wohnrecht auf Lebzeiten notariell eingetragen.
Zu diesem wohnrecht gehört eine pauschalisierte Nebekostenzahlung (Strom, Wasser, Öl, Versicherung etc.) von einem Betrag X.
Nun möchte ich vorerst aus dieser Wohnung ausziehen, da es meiner Frau gesundheitlich nicht mehr möglich ist in dieser Wohnung betreut zu werden.
Muss ich die pauschalisierten Nebenkosten weiter zahlen, oder kann ich die trotzdem kündigen ? Ich habe ja keinen Verbrauch von Wasser, Strom, Öl etc.
Desweiteren die Frage, kann ein Vertrag sittenwidrig sein wenn die pauschalisierten Nebenkosten weitaus höher sind als die tatsächlich anfallenden Nebenkosten ?
Danke im Voraus
H.M.
Hier der genaue Wortlaut des Vertrages:
Die zu 3. genannten XXXXXXXXXX einerseits und die Käufer andererseits vereinbaren rein schuldrechtlich Folgendes:
Die zum Bungalow angebaute Terrasse mit dem zugehörigen selbst angelegten Blumenbeet dürfen in ihrer jetzigen Größe von ca. 10 m x 7 m von den Wohnungsberechtigten für die Dauer des Wohnungsrechts ohne weitere Gegenleistung weiter genutzt werden.
Der gesamte auf dem Grundbesitz aufstehende Holzschuppen wird den Berechtigten für die Dauer des Wohnungsrechts ohne weitere Gegenleistung zur alleinigen Nutzung überlassen.
Die auf dem Grundbesitz aufstehende Einzelgarage wird den Berechtigten für die Dauer des Wohnungsrechts zu einem monatlichen Festmietzins von EUR XXXX vermietet. Untervermietung ist nicht gestattet. Die Mieter sind zur Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende berechtigt. Die Mieter sind berechtigt, den gartenseitigen Garagenzugang auf eigene Kosten behinderten-/rollstuhl-/gerecht durch Hebebühne o.ä. zu gestalten; bei Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt der Rückbau auf Kosten des Mieters.
Ansonsten sind bauliche Veränderungen im, am, auf und über dem Bungalow und um den Bungalow herum nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Wohnungsberechtigten gestattet.
Die von den Wohnungsberechtigten gezahlten Nebenkosten von zurzeit monatlich pauschal Euro XXXXXXXXX für die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räumlichkeiten beinhalten den Strom für den Bungalow und die Gartenmitbenutzung, Öl für Heizung und Warmwasserbereitung, Frischwasser, Abwasser (Schmutz- und Regenwasser), Müllabfuhr und Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht sowie Grundstückspflege und bleiben bis zum Ablauf des Monats Dezember *** in ihrer Höhe unverändert. Ab Januar *** und in der Folgezeit ab Januar eines jeden Folgejahres erhöht sich der während eines laufenden Kalenderjahres in seiner Höhe unverändert bleibende Betrag um kalendermonatlich pauschal Euro fünfundzwanzig. Die Zahlungen haben zu erfolgen kalendermonatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats auf das Konto Nummer ***
der Käufer Eigentümer bei der *** BLZ ***
beginnend mit dem Monat des Besitzübergangs, voraussichtlich November 2012.
Auf grundbuchliche Sicherstellung wird nach Belehrung verzichtet. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, die in dieser Urkunde übernommenen und fortgeltenden Verpflichtungen seinem Rechtsnachfolger im Eigentum des Kaufgegenstandes mit einer entsprechenden Weiterverpflichtungsklausel für jede weitere Rechtsnachfolge aufzuerlegen.
Die zu 3. genannten Eheleute XXXXXXXXXXXX stimmen den in dieser Urkunde enthaltenen Erklärungen zu.