Hallo, kann mir jemand sagen ab wann der Vermieter berechtigt ist die Mietkaution bzw. einen Teil davon einzubehalten? Muss er dem Mieter erst die Möglichkeit geben eventuelle Schäden selbst instand zu setzen?
Siehe diese Seite, Abschnitt "Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?". Und ja, dem Mieter muss eingeräumt werden, die Schäden zu beseitigen. Normalerweise wird ja vorher schon eine Begehung der Wohnung gemacht, wo der Vermieter den Mieter auf Schäden hinweist... bis zum Auszug hat man dann die Möglichkeit, den Schaden selbst zu beseitigen.