Reparatur Heizungsanlage und Entlüftung

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich habe derzeit leider es kleines Problem.

    Folgende Situation:

    Im Januar ist in unserem Haus von der Firma F im Auftrag der Hausverwaltung die Heizungspumpe getauscht worden.
    Seit dem hatte ich immer wieder mit Luft in den Heizkörpern zu kämpfen, diese wurden nicht warm.
    Enlüften hat nur kurzzeitig etwas gebracht, einen Tag später war wieder die Heizung voller Luft. Zudem haben nicht alle Heizungen in meiner Wohnung ein entsprechendes Entlüftungsventil.

    Habe das Problem anschließend der Hausverwaltung gemeldet.
    Frau A von der HV hat mir gesagt, ich sollte mich bitte bei der Firma F melden, die die Pumpe getauscht haben und das mit denen abklären.
    Gesagt, getan. Habe dort angerufen (und bin btw in meinem ganzen Leben noch nie so respektlos behandelt worden wie von der Lady am Telefon der Firma...) und habe auch dort den Sachverhalt erläutert.
    Die meinte dann im ersten Moment zu mir, dass ich das der HV sagen müsste, die dann den Auftrag erteilen müssen. Als ich dann meinte, dass die mich an sie weitergereicht haben, habe ich dann mir ihr einen Termin für die "Reparatur" ausgemacht.
    Der Techniker von denen hat aber auch nichts anderes gemacht, als alle Heizkörper zu entlüften und auf Funktionalität zu prüfen.

    Dieser Technikereinsatz hat das Problem jedoch nicht behoben, die Heizkörper zogen weiterhin ständig Luft.
    Anschließend habe ich mich nochmals bei der HV gemeldet, die dann wiederum einen eigenen Techniker zu mir geschickt haben. Dieser hat nicht mehr in meiner Wohnung entlüftet, da ich zu der Zeit nicht zu Haus war, hat jedoch in der Heizungsanlage Wasser nachgefüllt.
    Und genau DAS war das Problem. Seit dem funktioniert wieder alles einwandfrei.

    Nun habe ich von Firma F eine Rechnung für den Reparatureinsatz in Höhe von knapp 90€ erhalten.
    Ich habe wiederum bei der HV nachgefragt, ob ich diese Rechnung zahle oder die HV.
    Herr B. von der HV meinte (sehr freundlich) zu mir, dass die HV die Rechnung zahlt, da der Mangel mit dem Tausch der Heizungspumpe auftrat, die im Auftrag der HV vorgenommen wurde.

    Ich habe also die Rechnung an die HV geschickt.

    Nun, ca. 2 Wochen später, schickt die HV mir diese Rechnung jedoch zurück mit der Bitte, dass ich sie begleiche, da Wortlaut: "die Beauftragung der Firma F von Ihnen erfolgt ist und völlig unnötig war".
    Jedoch hat mir die Dame der HV ja gesagt, dass ich mich an die Firma wenden soll...

    Wie ist denn eure Einschätzung zu diesem Fall?
    Ich habe leider nicht wirklich viel in der Hand, da ich mir weder die Namen meiner jeweiligen Gesprächspartner notiert, noch Aussagen schriftlich habe bestätigen lassen. Aus Schaden wird man bekanntlich klug.

    Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, diese Rechnung zu begleichen, nur weil bei der HV jeder eine völlig andere Aussage abgibt.

    Vielen Dank für eure Meinung.

    Viele Grüße! :)

  • Hallo Himeko,
    Du hast die Musik bestellt und hast sie demnach auch zu bezahlen.
    Dein Mietvertrgsparter/Ansprechpartner ist Dein Vermieter. Seiner fähigen Angestellten ist es "prima" gelungen, Dich auf Deine Kosten abzuwimmeln...:o

  • Nach diesem Hin und Her mit den Telefonaten, wird sich bestimmt eine der Damen daran erinnern, ob Ihre Darstellung richtig ist.

    Meine Empfehlung wäre, dass Himeko sich den § 536 a BGB anschaut. Hier ist nämlich festgelegt, dass ein Mieter auch einen Reparaturauftrag erteilen kann und darf. Bekannt ist diese Möglichkeit unter dem Begriff "Selbstvornahme".

    Diese Möglichkeit erscheint nach der Schilderung m.E. als realistisch. In diesem Fall würden die Kosten mit der Miete verrechnet, wenn der Vermieter sich weigert.
    Zudem sollte Himeko auch nicht vergessen, wenn es zu einem Wohnmangel wegen der nicht funktionierenden Heizkörper gekommen ist, eine Mietminderung bis zur Behebung des Mangels durchzuführen.

    Es erscheint kompliziert, ist es aber nicht. Notfalls geht man zu einem Mietverein oder einem Fachanwalt.

  • Warum wurde die Pumpe überhaupt getauscht ? Jetzt sag nicht weil deine Heizkörper nicht warm wurden und Luft drin war. Ne Pumpe kann pumpen wie sie will, wenns nix zu Pumpen gibt (ausreichend Wasser im Kreislauf) kanns einfach nicht funktionieren. Für mich ist das ohnehin ein Gewährleistungsmangel. Wenn man arbeiten in der Art an der Anlage durchführt isses ansich auch üblich anschließend zu entlüften und den Druck zu kontrollieren. Da wäre der Wassermangel direkt aufgefallen. Jeder Sanitärmontuer muss ansich gleich sehen das der DRuck nicht stimmt.

    auch egal sowas kann man nachträglich eh nicht mehr beweisen.

    Problem bei der Sache ist das du nichts schriftlich hast, ne Störung zu melden ist ok. Aber der Vermieter muss dann beauftragen. Ein ordentlicher Vermieter würde das aber auch einsehen und die Kosten tragen, oder besser gesagt darauf bestehen das die Firma die nicht vernünftig gearbeitet hat, das aus Kulanz schon nicht in Rechnung stellt.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (21. März 2015 um 08:01)

  • Hallo Azze,

    warum genau die Pumpe im Haus getauscht wurde, weiß ich nicht genau. Ich glaube bei einigen Mietern gab es Probleme mit den Heizkörpern (bei mir selbst jedoch nicht und ich wohne im obersten, 5. Stock). Ich habe nur im Hausflur den Aushang der Heizungsfirma gesehen, dass Wartungaarbeiten vorgenommen und die Heizungsanlage zeitweise abgeschaltet wird.
    Das die Pumpe getauscht wurde habe ich auch erst beim Telefonat mit der Heizungsfirma erfahren (so Ihre Darlegung korrekt war).

    Berny: Ja, genau das habe ich mir dabei auch gedacht... Nur frage ich mich dabei ob es Unwissenheit, Versehen oder böswillige Absicht war von der guten Frau.

    Vielen Dank für eure Antworten.
    Ich werde am Montag nochmal ein Schreiben an die HV verfassen und denen zum einen den Mangel wärend dieser Zeit klar machen (waren insgesamt immerhin ca. 2 Wochen ohne richtig funktionierende Heizung im Februar) und zum anderen sie auch bitten, sich nochmals mit der Heizungsfirma auseinanderzusetzen, da deren scheinbar schlampige Arbeit erst für dieses Problem gesorgt hat und die Kosten ggf. zu erlassen.

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