Frage wegen Schuhschrank auf dem Flur

  • Hallöchen Zusammen

    Wohne in meiner jetzigen Wohnung nun schon seit 2008 letztes Jahr im Mai gab es einen Vermieterwechsel da das Haus (Mehrfamilien) verkauft wurde. Nun meint mein Vermieter mir zu sagen das ich den Schuhschrank der sich auf dem Hausflur befindet in die Wohnung stellen soll (war bis Auszug meiner Nachbarin kein Problem)
    Er meint er hätte noch nie gesehen das ein Schuhschrank im Hausflur steht und er findet dieses nicht schön.
    Habe ihm zu verstehen gegeben das ich keinen platz dafür in meiner Wohnung habe und das ich es durchaus schon mehrfach gesehen habe das Schuhschränke im Hausflur stehen. Ihm ist es egal der Schrank muss weg und wenn ich den auf meinen schmalen flur in die Wohnung stelle ist ihm egal er beharrt darauf. Er sagt wenn neue Mieter in die Nachbar-Wohnung ziehen (selber Flur) soll ich mit den absprechen ob das ok wäre meinen Schuhschrank dort hinzustellen. Muss ich nun den besagten Schrank in meine Wohnung packen oder kann ich dem Vermieter sagen das ich das nicht tun werde?!
    Wie sieht das auch mit Jalousien...ich habe bei meinem Sohn im Zimmer ein großen Velux Dachfenster drin und bisher hatten wir davor immer ein dunkles Lacken was aber wirklich nicht sehr anschaubar ist aber der alte Vermieter hier im Haus gar nix mehr gemacht hat (auch keine mängel beseitigt) die kosten für so eine Jalousie sind ab ca 100€ (Hornbach) muss ich diese selber tragen oder der Vermieter? Danke schonmal für eure Antworten und hoffe ich hab das hier ins richtige Unterforum geschrieben wenn nicht bitte verschieben. :D

  • Hallo Tafox,

    "Nun meint mein Vermieter mir zu sagen das ich den Schuhschrank der sich auf dem Hausflur befindet in die Wohnung stellen soll"
    - Falls mietvertraglich nichts anderes vereinbart ist, hat er recht. Das Treppenhaus bzw. Teile davon hast Du wohl nicht mitgemietet, oder?

    "ich habe bei meinem Sohn im Zimmer ein großen Velux Dachfenster drin und bisher hatten wir davor immer ein dunkles Lacken."
    - Wenn das Laken IN der Wohnung ist, was ich annehme, ist das Mieterangelegenheit.


  • Er sagt wenn neue Mieter in die Nachbar-Wohnung ziehen (selber Flur) soll ich mit den absprechen ob das ok wäre meinen Schuhschrank dort hinzustellen. Muss ich nun den besagten Schrank in meine Wohnung packen oder kann ich dem Vermieter sagen das ich das nicht tun werde?!

    Sie müssen den Schuhschrank wegräumen. Sie haben eine Wohnung gemmietet und nicht den Hausflur. Diesen können Sie nur als Zugangsmöglichkeit für Ihre Wohnung nutzen.
    Ein Hintertürchen hat Ihnen der Vermieter ja offen gelassen.

    Zitat

    ...ich habe bei meinem Sohn im Zimmer ein großen Velux Dachfenster drin und bisher hatten wir davor immer ein dunkles Lacken was aber wirklich nicht sehr anschaubar ist

    Ist die Jalousie bei Übernahme der Wohnung vorhanden gewesen, so muß der Vermieter diese bei Bedarf erneuern oder reparieren.

    "nicht sehr anschaubar"
    Was anschaubar ist oder nicht kann hier nicht beurteilt werden und ist reine Ansichtssache.

  • Zitat

    Muss ich nun den besagten Schrank in meine Wohnung packen oder kann ich dem Vermieter sagen das ich das nicht tun werde?!


    Sie müssen nichts dergleichen tun.

    Aber Sie dürfen sich dann auch nicht wundern, wenn nach einer Abmahnung eine Wohnungskündigung folgt.

  • Unrat und je nach Zustand könnte man einen Schuhschrank event so bezeichnen, hat aus Brandschutzgründen schon nichts im Hausflur zu suchen. Je nachdem wie die Ausmaße des Möbelstücks sind , kann eine normale Nutzung des Treppenhauses eventuell stark eingeschränkt sein. Heißt das man nach dem Wocheneinkauf mit paar Tüten bepackt an dem Dingen kaum vorbei kommt.

    "In manchen Mietshäusern scheint der Wunsch zu bestehen, auch dem Flur vor der Wohnung, auf diese Weise ein entsprechendes Ambiente zu verpassen. Die Optik mag ansprechend für einen persönlich sein, andere würden sowas event eher zur Entsorgung an die Straße stellen.

    Hier im Haus wird auch gerne Kistenweise Leergut im Hausflur gestapelt, und die kulinarischen Köstlichkeiten die vom Mittag über waren zum "ruhen" rausgestellt. Die Vorliebe der Nachbarn für Maggiewürze ist dann auch allen anderen Mietern bewusst. Dazu sag ich auch nichts , irgendwann wirds mir mal aufm Weg nach unten hoch kommen und wenn dann der Topf dort steht, prima :) "

    Der Text in "" ist nicht als rechtlich relevante Antwort zu werten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Azze (21. März 2015 um 05:10)

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