Hallo,
folgende Situation: Einliegerwohnung; Vermieter wohnt im 1. Stock, drei Mieter im Erdgeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich Küche + Bad, drei vermietete Zimmer und diverse Abstellkammern des Vermieters, den Eingangsbereich teilen wir uns.
In meinem Mietvertrag steht: "Vermietet wird ein Zimmer mit Küche und Bad, sowie eine Mitnutzung der Flure." Entsprechend dieser Formulierung ist davon auszugehen, dass Küche und Bad mitvermietet werden (d.h. Miete erstreckt sich auf Zimmer, Küche und Bad und das Nutzungsrecht an Küche und Bad geht vom Vermieter an den Mieter über).
Der Vermieter nutzt jedoch regelmäßig die an uns vermietete Küche sowie das Bad, bzw. führt "Kontrollgänge" in der Küche durch, woraufhin ich ihn bat dies zu unterlassen, da dies einen Hausfriedensbruch darstellt. Daraufhin erklärte er mir, dass die betreffende Passage im Mietvertrag falsch sei. Die Küche und das Bad gehören ihm, er vermietet mir lediglich das Zimmer und räumt mir ein Mitnutzungsrecht an SEINER Küche und SEINEM Bad im Erdgeschoss ein. Er gab jedoch zu, dass die Formulierung im Mietvertrag falsch ist, da diese impliziert die Küche und das Bad würden mitvermietet.
Meiner Meinung nach bin ich damit zur Anfechtung gemäß § 119 BGB berechtigt, da hier ein Irrtum über den Inhalt des Vertrages bzw. Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft des Mietobjekts bzw. Irrtum über die Mietsache selbst vorliegt. Immerhin ging ich aufgrund der Formulierung im Mietvertrag davon aus, dass ich und meine zwei Mitbewohner das ausschließliche Nutzungsrecht an der Küche besitze bzw. dass ich ein Zimmer mit Küche und Bad miete, nicht nur ein Zimmer mit Mitnutzungsrecht an der Küche des Vermieters. Hätte ich dies bei Vertragsabschluss gewusst, hätte ich den Vertrag nicht geschlossen. Schadensersatzanspruch für den Vermieter im Sinne von § 122 BGB liegt meiner Meinung nach nicht vor, da er den Anfechtungsgrund (die falsche Formulierung des Vertrages) bei Vertragsabschluss hätte wissen müssen (dies offensichtlich aber aufgrund von Fahrlässigkeit damals nicht wusste). Die Formulierung im Vertrag besagt doch klar, dass die Küche vermietet wird.
Stimmt das soweit? Oder liegt hier von vorneherein ein versteckter Dissens nach § 155 BGB vor (was eine Anfechtung ja ausschließen würde). Da ich den Mietvertrag nicht geschlossen hätte, wenn ich gewusst hätte, dass Bad und Küche nicht explizit mitvermietet werden, gehe ich davon aus, dass der Vertrag im Falle eines versteckten Dissens sowieso zu keinem Zeitpunkt gültig war, ist das richtig?
Gäbe es eventuell einen einfacheren Weg, ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag herauszukommen?