Beiträge von paul_protzhose

    "In meinem Mietvertrag steht: "Vermietet wird ein Zimmer mit Küche und Bad, sowie eine Mitnutzung der Flure." Entsprechend dieser Formulierung ist davon auszugehen, dass Küche und Bad mitvermietet werden"
    - Richtig.

    "Daraufhin erklärte er mir, dass die betreffende Passage im Mietvertrag falsch sei."
    - Kann es überhaupt eine "falsche" Formulierung in einem Vertrag geben...?

    "Die Formulierung im Vertrag besagt doch klar, dass die Küche vermietet wird."
    - Und auch das Bad. Sie denn die Mieträume (nicht) abschliessbar?

    Er erkennt die Formulierung halt nicht an, sprich der Irrtum liegt so gesehen ja eigentlich bei ihm. Er wusste offensichtlich bei Vertragsabschluss nicht, was diese Passage bedeutet und leugnet jetzt rückwirkend deren Gültigkeit.

    Wie gesagt nach meinem Verständnis ist kein Mitnutzungsrecht des Vermieters an Bad und Küche vertraglich festgehalten. Dass er seine Waschmaschine und seine Sauna nutzt (ich kenn mich jetzt rechtlich natürlich nicht aus, aber versteht man da Gewohnheitsrecht darunter?) schließt ja diese ganzen Übertretungen nicht ein. Die hat er begangen weil er eben davon ausging, dass er lediglich uns ein Mitnutzungsrecht erteilt hat, was so aus dem Vertrag aber nicht ersichtlich ist.

    Die Mieträume sind teilweise abschließbar, d.h. das Bad und alle Einzel-Zimmer. Die Küche ist nicht abschließbar und die Tür vom Eingangsbereich zum "WG-Bereich" auch nicht. Spielt das eine Rolle?

    sorry, das war mir nicht klar, dass das Nutzen einer Waschmaschine in der Küche auch einschließt Müllsäcke dort zu deponieren, in den Kühlschrank reinzuschauen und ihn auszustecken - darum gings mir, ich dachte er hätte ein Mitnutzungsrecht so wie ich ein Mitnutzungsrecht an den Fluren habe. Die Flure sind seine, er kann da lagern was er will, ich nutze sie nur zum laufen. Die Küche dagegen ist "unsere" und er nutzt sie halt zum Wäsche waschen. So hab ich die Verhältnisse verstanden. Nur weil ich ein Mitnutzungsrecht an den Fluren habe, darf ich doch nicht einfach in alle Schränke reinschauen, die da stehen?

    Steh ich da so auf dem Schlauch, macht das überhaupt keinen Unterschied? Wenn ich Müllsäcke in die Küche werfen würde, werde ich abgemahnt, wenn er das macht ist das o.k.? Das konnte ich doch bei dieser Formulierung des Mietvertrages nicht wissen ...

    Um die Argumentation noch mal auf den Punkt zu bringen:

    ich ging aufgrund der Formulierung im Mietvertrag davon aus, dass die Gemeinschaftsräume Teil der Mietsache sind, ich ging nicht davon aus nur ein Mitnutzungsrecht zu erhalten.
    Zwar handelt es sich um eine Einliegerwohnung und ich konnte entsprechend davon ausgehen, dass der Vermieter zwar z.B. seine Waschmaschine in unserer Küche natürlich nutzen wird ebenso wie seine Sauna im Bad, ich ging aber darüber hinaus davon aus, dass das Nutzungsrecht der Küche/Bad ansonsten bei den Mietern liegt d.h. der Vermieter nicht berechtigt ist, den Kühlschrank zu öffnen, den Backofen zu öffnen, sowie auch entsprechend eine Instandhaltungspflicht für die Gemeinschaftsräume hat. Dadurch, dass es allein seine Räume sind die ich lediglich mitnutzen kann, ändert sich doch die Situation grundlegend, denn dadurch wäre er ja berechtigt den Backofen und den Kühlschrank zu öffnen, er müsste defekte Geräte gar nicht ersetzen und wäre berechtigt, die Dusche (die ja nicht zu seiner Sauna gehört) nach dem Saunagangzu nutzen, das alles habe ich bei Vertragsabschluss aufgrund der falschen Formulierung eben nicht ahnen können.

    Diese Argumentation ist so in Ordnung, bzw. nachvollziehbar?

    Irgend wie werde ich den Verdacht nicht los das paul einfach nur einen Grund sucht ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag zu kommen.

    Sie/er ärgert sich seit 5 Monaten über den Zustand und unternimmt nichts dagegen. Oder?

    Ja ich möchte jetzt ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommen, da ich seit zwei Wochen weiß, dass der Vermieter und ich bei Vertragsabschluss völlig unterschiedliche Auffassungen über die Mietsache hatten.

    Was ihr bedenken müsst ist, dass der Vermieter ja ein Sonderkündigungsrecht besitzt. Daher haben sich die Mieter auch lange nicht getraut, sich zu beschweren. Aufgrund der unklaren rechtlichen Lage (wer hat jetzt Recht mit der Vertragsauslegung? Ich oder der Vermieter?) und der Wohnungsmarktsituation konnte ich unter dem Semester aber keinen Rauswurf riskieren.

    Ende Januar ist mein ehemaliger Mitbewohner erstmals in dieser Sache rechtlich gegen den Vermieter vorgegangen, woraufhin er uns z.B. Müllsäcke in die Flure gelegt hat (sind ja seine Flure, ER darf sie ja vermüllen) etc. - das war ein ganzer Kleinkrieg und die Situation wurde im Februar endgültig so unerträglich, dass ich ihn erstmals auch damit konfrontiert habe, dass ich sein Verhalten als Hausfriedensbruch ansehe. Der ehemalige Mitbewohner ist ausgezogen (entsprechend ist der Hausfrieden jetzt vorläufig wieder hergestellt) und der Vermieter versicherte mir, die Aktionen hätten sich explizit gegen diesen gerichtet, nicht gegen mich (obwohl ja alle Mieter darunter leiden, wenn der Vermieter offene Müllsäcke in der Küche lagert), hat mich aber darauf hingewiesen, der Vertrag impliziere tatsächlich, dass die Küche an mich vermietet wird und sei daher an dieser Stelle falsch. Daher kann ich erst seit zwei Wochen davon ausgehen, dass der Vermieter sein Verhalten nicht ändern wird.

    Der Text im Vertrag ist eindeutig.

    "Vermietet wird ein Zimmer mit Küche und Bad, sowie eine Mitnutzung der Flure."

    Ich würde sogar soweit gehen und behaupten wollen, das Küche und Bad ausschließlich Ihnen gehören.
    Ein Objekt kann nur einmal vermietet werden und nicht 3 mal.
    Anders wiederum läge der Fall, wenn Sie Teil einer Wohngemeinschaft wären. Aber auch dann hätte der Vermieter keinesfalls Kontrollrecht.

    Er gab jedoch zu, dass die Formulierung im Mietvertrag falsch ist, da diese impliziert die Küche und das Bad würden mitvermietet.

    Dann wird Ihr Vermieter wohl damit leben müssen, das er in Zukunft seine Kontrollgänge in den Wind schreiben kann.

    1. Ich denke das zählt als Wohngemeinschaft (also die drei Mieter im Erdgeschoss), da ich auch für diesen "Haushalt" GEZ bezahle und der Vermieter für seinen Haushalt ebenfalls. Allerdings ging ich eben davon aus, dass die Küche an die drei Mieter vermietet wird, d.h. alle Mieter zahlen Miete für ihr jeweiliges Zimmer PLUS die Gemeinschaftsräume.

    2. Der Vermieter hat angekündigt nicht auf seine Kontrollgänge zu verzichten, da der Mietvertrag aus seiner Sicht einfach fehlerhaft formuliert ist. Daher möchte ich ja auch möglichst zum 1.4. ausziehen.

    3. Vielleicht sollte ich erwähnen, dass mein ehemaliger Mitbewohner bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, u.a. ging es hierbei genau um diese Streitfrage der Vermietung von Küche und Bad. Erst dadurch wurde der Vermieter auch darauf aufmerksam, dass er die Mietverträge falsch formuliert hat.

    Dissens? Gegenteil von Konsens ... ich ging bezüglich der Küche davon aus, dass die Formulierung im Vertrag besagt, dass diese an die Mieter vermietet wird, der Vermieter ging davon aus, dass er uns nur ein Mitnutzungsrecht einräumt. Dies ist ja insofern von Bedeutung, als dass er somit z.B. nicht für die Instandhaltung der Küche verantwortlich ist (weil sie eben nicht vermietet wird). So ist z.B. die Spülmaschine seit meinem Einzug defekt, aber weil es ja "seine" Spülmaschine ist, meint er, er müsse sie nicht ersetzen ...

    ich wohne seit Oktober letzten Jahres dort. Die Streitigkeiten um die Küche (insbesondere zwischen meinem Mitbewohner und dem Vermieter) gingen etwa im Januar los und jetzt vor zwei Wochen hat der Vermieter mich darauf hingewiesen, dass der Mietvertrag falsch ist.

    Hallo,

    folgende Situation: Einliegerwohnung; Vermieter wohnt im 1. Stock, drei Mieter im Erdgeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich Küche + Bad, drei vermietete Zimmer und diverse Abstellkammern des Vermieters, den Eingangsbereich teilen wir uns.

    In meinem Mietvertrag steht: "Vermietet wird ein Zimmer mit Küche und Bad, sowie eine Mitnutzung der Flure." Entsprechend dieser Formulierung ist davon auszugehen, dass Küche und Bad mitvermietet werden (d.h. Miete erstreckt sich auf Zimmer, Küche und Bad und das Nutzungsrecht an Küche und Bad geht vom Vermieter an den Mieter über).

    Der Vermieter nutzt jedoch regelmäßig die an uns vermietete Küche sowie das Bad, bzw. führt "Kontrollgänge" in der Küche durch, woraufhin ich ihn bat dies zu unterlassen, da dies einen Hausfriedensbruch darstellt. Daraufhin erklärte er mir, dass die betreffende Passage im Mietvertrag falsch sei. Die Küche und das Bad gehören ihm, er vermietet mir lediglich das Zimmer und räumt mir ein Mitnutzungsrecht an SEINER Küche und SEINEM Bad im Erdgeschoss ein. Er gab jedoch zu, dass die Formulierung im Mietvertrag falsch ist, da diese impliziert die Küche und das Bad würden mitvermietet.

    Meiner Meinung nach bin ich damit zur Anfechtung gemäß § 119 BGB berechtigt, da hier ein Irrtum über den Inhalt des Vertrages bzw. Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft des Mietobjekts bzw. Irrtum über die Mietsache selbst vorliegt. Immerhin ging ich aufgrund der Formulierung im Mietvertrag davon aus, dass ich und meine zwei Mitbewohner das ausschließliche Nutzungsrecht an der Küche besitze bzw. dass ich ein Zimmer mit Küche und Bad miete, nicht nur ein Zimmer mit Mitnutzungsrecht an der Küche des Vermieters. Hätte ich dies bei Vertragsabschluss gewusst, hätte ich den Vertrag nicht geschlossen. Schadensersatzanspruch für den Vermieter im Sinne von § 122 BGB liegt meiner Meinung nach nicht vor, da er den Anfechtungsgrund (die falsche Formulierung des Vertrages) bei Vertragsabschluss hätte wissen müssen (dies offensichtlich aber aufgrund von Fahrlässigkeit damals nicht wusste). Die Formulierung im Vertrag besagt doch klar, dass die Küche vermietet wird.

    Stimmt das soweit? Oder liegt hier von vorneherein ein versteckter Dissens nach § 155 BGB vor (was eine Anfechtung ja ausschließen würde). Da ich den Mietvertrag nicht geschlossen hätte, wenn ich gewusst hätte, dass Bad und Küche nicht explizit mitvermietet werden, gehe ich davon aus, dass der Vertrag im Falle eines versteckten Dissens sowieso zu keinem Zeitpunkt gültig war, ist das richtig?


    Gäbe es eventuell einen einfacheren Weg, ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag herauszukommen?

    Hallo zusammen,

    folgendes zur Mietsituation:

    gemietetes Objekt ist eine Einliegerwohnung (Zimmer + Küche + Bad = Mietobjekte), die wir zu dritt (WG) bewohnen, der Vermieter wohnt mit Frau im gleichen Haus (Stockwerk über der Einliegerwohnung), wir benutzen den selben Eingangsbereich. In der Einliegerwohnung befinden sich noch diverse Abstellkammern, die dem Vermieter gehören.
    Der Vermieter nutzt entsprechend die Flure zum Abstellen von Gerümpel, z.B. steht im Flur zu meinem Zimmer ein kompletter Schrank mit Schuhen, so dass ich zum Durchgang nur einen schmalen Korridor habe. In meinem Mietvertrag steht lediglich, dass ich die Flure mitnutzen darf.

    Frage 1:
    => Habe ich irgend eine Chance, dass der Vermieter mir nicht meinen Eingangsbereich zustellt? Gibts da nicht eine Mindestbreite für Fluchtwege, die er mir gewährleisten muss?

    Gleichzeitig nutzt der Vermieter auch die Küche (in der sich eine Waschmaschine befindet) zum Wäsche waschen und auch unser Bad (dort befindet sich im Hinterzimmer die Sauna des Vermieters, die wir NICHT nutzen dürfen ...). In der Küche gibt es keine Heizung, es handelt sich um einen schlecht isolierten Altbau mit nur einem Kunststofffenster zum lüften und entsprechend bildet sich dort jetzt Schimmel.

    Frage 2:
    => Da der Vermieter die Küche mitbenutzt, ist es doch rechtlich betrachtet sicherlich egal, ob der Schimmel dort auf falsches Lüftverhalten oder bauliche Mängel zurückgeht (zumal ja eh immer beides verantwortlich ist), da dem Vermieter entsprechend ja auch unterstellt werden kann, dass er dort falsch gelüftet hat. Wie seht ihr das?

    Frage 3:
    => Schließlich stellt sich für mich allgemein die Frage, inwieweit der Vermieter unsere Gemeinschaftsräume mitbenutzen darf, da er diese ja explizit an uns vermietet (im Vertrag steht: vermietet wird ein Zimmer im Erdgeschoss mit Küche und Bad, d.h. Küche und Bad sind explizit mitvermietet) und sie entsprechend eigentlich ja nicht betreten dürfte, oder sehe ich das falsch? Es existiert weder eine Hausordnung noch ein Paragraph im Mietvertrag, wo eine entsprechende Regelung festgehalten wäre.

    Frage 4:
    => Da die Vermieter eben regelmäßig unsere Küche zum Wäsche waschen nutzen, beschweren sie sich ständig darüber, dass z.B. dreckiges Geschirr dort rumsteht und haben z.B. meinen Mitbewohner deshalb schon abgemahnt. Ich bin der Meinung, dass Ordnung in der Küche entsprechend unsere Angelegenheit ist und ihn das nichts angeht, seh ich das falsch?


    Zu guter letzt noch eine weitere Frage:

    - Wohnungsbesichtigung habe ich mit meinem Vormieter gemacht, den Vertrag dann mit dem Vermieter abgeschlossen. Mein Vormieter hat mich dabei aber komplett nach Strich und Faden angelogen, weil er aus dem Vertrag herauswollte. Er meinte z.B. die Vermieter würden überhaupt gar nicht in die Einliegerwohnung gehen, würden freundlich mit uns umgehen (tun sie nicht, im gegenteil wenn z.B. die küche schmutzig ist, stürmen die zu uns und schreien uns an, mir scheint es auch so, als ob die uns nur als Ventil nehmen, wenn sie gerade schlecht gelaunt sind, sind beide schon bisschen älter ...), wir dürfen die Sauna nutzen (was ich einmal getan habe und prompt dafür vom Vermieter eine Abmahnung bekam und er mich zusätzlich dazu zwingen wollte, die Handtücher, die in der Sauna lagen, zu waschen ...) etc. ... meine Mitbewohner, die schon länger da wohnen, haben mir das bestätigt. Ist der Vertrag in diesem Fall überhaupt rechtsgültig?

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