Sprung in Schlafzimmerfenster

  • HuHu zusammen,

    ich möchte gern kurz den Sachverhalt darstellen und hoffe Ihr könnt uns dann weiterhelfen. Danke!

    Letztes Jahr im November haben wir festgestellt, dass bei uns im Schlafzimmer eine Fensterscheibe gesprungen ist (Doppelglas, nur innen). Es waren 2 Risse von ca. 60cm. Wann das genau passiert ist wissen wir nicht, da wir das Rollo nicht oft hochmachen. Als wir es gesehen haben, haben wir sofort Fotos gemacht und den Vermieter angerufen.

    Als dann nach 14 Tagen nichts passierte, riefen wir erneut an (hatten angeblich auch noch nie angerufen). Mittlerweile hatte sich Kondenswasser zwischen den Scheiben gebildet. Dann passierte wieder nichts, keine Reaktion vom Vermieter. Dann war Zählerablesung und der Hausmeister (Mann von Vermieterin) war da. Hätten wir ihn nicht nochmals drauf hingewiesen wäre auch da nichts passiert. Er schaute es sich an und meinte: Ein Fenster geht nicht von alleine kaputt. Er würde einen Fensterbauer vorbeischicken.

    Als er dann da war schaute er sich das nur an und hat die Maße genommen. Bis dahin kein Wort von irgendwelchen Zahlungen. Wieder 2 Wochen später kam er dann und behob den defekt mit einer neuen Scheibe. Wenig später kam eine Rechnung über 12x,xx Euro, die wir begleichen sollten vom Vermieter.

    Ist das rechtens? Es kann doch nicht sein das ewig keiner reagiert und wir dann für einen Schaden, den wir nicht verursacht haben, bezahlen müssen. Wären wir schuld, hätten wir ja die Versicherung einschalten können.

    Ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen. Wenn noch Fragen sind, immer her damit.

    MfG
    Turni

  • Ein Fenster kann durchaus ohne Ihr zutun einen Sprung bekommen. Ist mir auch schon passiert.
    Dann ist es ein sogenannter Spannungsriss. Lesen Sie hier:
    Glasbruch durch Temperaturzwang - Glas - Sch
    Solche Schäden können noch nach Jahren vorkommen. Ein Fachmann müsste das anhand des Sprungbildes beurteilen können.
    Aber warum sollte er das, sein Kunde ist schließlich der Vermieter.

    Diese Art von Fensterschäden müssen Sie nicht bezahlen. Es handelt sich hier um einen Baumangel, welchen der Vermieter zu tragen hat.

  • Ich verstehe zwar nicht ganz, wie Kolinum aus der Ferne auf einen Baumangel schließen kann.
    Aber der Aussage, dass der Vermieter zu zahlen hat, stimme ich zu.

    Nur wenn der Vermieter einen Beweis erbringen könnte, dass der Mieter den Schaden verursacht hätte, dann wäre klar der Mieter dran.

    Nachzufragen wäre noch, ob der Vermieter keine Glasversicherung hat.

  • 1. Ich kann das schon beurteilen, da mir das Gleiche, wie geschildert, schon passiert ist. Ein einzelner Sprung ist immer ein Mangel am Glas oder Einbau, wie man im Link auch lesen kann.

    Sie verstehen es nicht, aber der Vermieter soll mal zahlen. Das verstehen Sie.

    Nur wenn der Vermieter einen Beweis erbringen könnte, dass der Mieter den Schaden verursacht hätte, dann wäre klar der Mieter dran.

    Genau so ist es richtig!

    Eine Glasbruchversicherung ist die dümmste Versicherung der Welt. Würde auch hier nichts nützen. Da der Begutachter de Versicherung zu den gleichen Urteil käme.

    Dieses Mal kein Like.

  • Hören Sie doch bitte auf, an anderen Beiträgen herumzumäkeln, unpassende Bemerkungen zu hinterlassen und bereits geschriebenes zu wiederholen. Es sei denn, es würde etwas wichtiges zusätzlich beigesteuert. Durch ein solches Fehlverhalten wird so mancher aus dem Konzept gebracht und es stört natürlich den Ablauf des gesamten Threads.

    Mit meiner Meinung dazu stehe ich bestimmt nicht allein da und es betrifft auch nicht unbedingt den letzten Beitrag. Vielleicht bin ich auch noch nicht hinter das Geheimnis dieses Forums gestiegen, warum man sehr oft ein solches Verhalten an den Tag legt.

    Ich glaube, dass es dem Forum besser zu Gesicht stehen würde, wenn man versuchen würde gemeinsam eine Fragestellung, ohne Emotionen, Beschuldigungen, dumme unpassende und beleidigende Sprüche, sachlich und möglichst fachlich zu beantworten.

    Das war mein Wort zum Samstag

    Es grüßt sense :cool:

  • Diese Aussage

    Zitat


    Eine Glasbruchversicherung ist die dümmste Versicherung der Welt. Würde auch hier nichts nützen. Da der Begutachter de Versicherung zu den gleichen Urteil käme.

    ...ist heute die unsinnigste Antwort auf eine Frage die nicht gestellt wurde.
    Woher will Kolinum wissen, zu welchem Urteil ein Begutachter einer Versicherung käme?

    Und nur so nebenbei etwas um den Lernprozess anzukurbeln:

    Glasbruchversicherungen ist es völlig wurscht warum das Glas gebrochen ist.

  • Die Frage ist nur was ich jetzt machen kann. Fotos habe ich gemacht, der Fensterbauer war auch da. Die Rechnung liegt aber trotzdem bei mir und der Vermieter will das ich sie zahle. Mahnung kam schon -.-

    Auf welcher Grundlage kann ich den mit dem Vermieter argumentieren? Kann ja schlecht sagen: Hey, alle sagen das ihr zahlen müsst.

    Ist zwar kein großer Betrag, aber da wir es nicht gewesen sind, sehe ich es nicht ein zu zahlen.

    Danke!

  • Nun wenn Sie nicht einsehen zahlen zu müssen, dann sollten Sie reagieren.
    Erste Maßnahme wäre der Mahnung widersprechen. Dazu braucht man keinen langen Text. Es genügt der Widerspruch. Das wäre sehr wichtig.

    Jetzt müsste der Vermieter beweisen bzw. begründen, dass seine Forderung zu Recht besteht.

    Hat der Vermieter eine Glasbruchversicherung?

  • Hm, ok. Gibt es dafür Muster?

    Ich habe halt die Befürchtung das es dann über einen Rechtsanwalt geht und dort weiß man ja dann nie was rauskommt.

    Ob er eine Versicherung gegen Glasbruch hat weiß ich nicht. Müsste man fragen, denke ich.

    Bin halt da echt nicht im Bilde was das Recht angeht. Aber es kann für mich eben nicht sein das wir für einen unverschuldeten Schaden aufkommen müssen.

  • Hm, ok. Gibt es dafür Muster?

    Ich habe halt die Befürchtung das es dann über einen Rechtsanwalt geht und dort weiß man ja dann nie was rauskommt.

    Ob er eine Versicherung gegen Glasbruch hat weiß ich nicht. Müsste man fragen, denke ich.

    Bin halt da echt nicht im Bilde was das Recht angeht. Aber es kann für mich eben nicht sein das wir für einen unverschuldeten Schaden aufkommen müssen.

    Was meinst Du mit Muster? Für den Widerspruch genügt der Wortlaut: Ich widerspreche der Forderung vom...
    Nochmals: Ohne den Beweis des Vermieters, dass der Mieter den Schaden verursacht hat, kann er keine Forderung durchsetzen - Rechtsanwalt hin oder her!

    Wenn eine Glasbruchversicherung besteht, dann gäbe es keinen Streitpunkt wer zahlt.

  • Ich habe halt die Befürchtung das es dann über einen Rechtsanwalt geht und dort weiß man ja dann nie was rauskommt.


    Da gibt es doch Steigerungspotential...
    Ein Volk, welches sich seine Rechtsverdr.. äh -anwälte, Sachverständigen, Richter usw. nicht leisten kann, ist es nicht wert, sich Nation nennen zu dürfen.

  • Hin und her. In der Beweispflicht sind beide Parteien. Theoretisch!
    Also muß bei gegenseitiger Uneinsichtigkeit eine Klärung her und die kann nur ein Gericht herbeiführen.
    Es muß also notfalls geklagt werden.

  • Ich glaube nicht an eine Klage bei diesem Glasschaden. Dafür gibt es, nach der Schilderung von Turni, überhaupt keinen Anlass.

    Fundstücke:

    BGH, Urteil vom 15. März 2000 - XII ZR 81/97:

    Die Darlegungs- und Beweislast für einen Mangel der Mietsache und das Verschulden des Vermieters ist nach den beiderseitigen Verantwortungsbereichen verteilt. Der Vermieter muß darlegen und beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters. Hat er diesen Beweis geführt, muß der Mieter nachweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat.


    LG Berlin 67. Zivilkammer, Urteil vom 18. November 2002, Az: 67 S 147/02 :

    Ist streitig, ob vermietete Räume infolge des Mietgebrauchs beschädigt worden sind, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt;

    In diesem Fall also hätte der Vermieter zu zahlen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!