Nebenkostenabrechnung bekommen.... Was darf umgesetzt werden? :/

  • Hallo,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung in der Post gehabt. Nun soll ich 213,66€ nachzahlen wo ich mir aber absolut nicht sicher bin ob das so überhaupt richtig ist?

    Kurz zu meinem Fall, ich lebe in einem 4 Parteien Haus in einer 50qm Wohnung. Ungefähr mitte diesen Jahres wurde unsere Heizanlage von Öl auf Gas umgebaut. Der Vermieter hat das zwar frühzeitig bekannt gegeben, aber nie erwähnt das dadurch eine Mieterhöhung oder sonstige Kosten auf mich zukommen könnten.

    Desweiteren bin ich seit anfang Juli 2014 in einer Beziehung. Meine freundin war des öfteren über nacht hier, zum teil auch mal 2-3 wochen am stück. Dann aber auch mal wieder ein paar tage nicht. Einen Schlüssel hatte sie nie und geduscht hat sie hier auch selten da sie nach der Arbeit immer erst zuhause war. Seit November 2014 hat meine Freundin zudem eine eigene Wohnung und seit da an ist sie kaum noch über nacht hier, hin und wieder mal 1-2 nächte.


    So jetzt mein Problem:

    Meine Vermieterin hat die Kosten für Wasser & Kanal; Grundsteuer B ; Müll und Oberflächenwasser nun auf einen Anteil von 1.5 Personen bezogen. Somit ergeben sich hier 590,59 € für mich alleine faktor 1 komme ich hier auf 393,72 €. ( Wasser wird im übrigen nicht pro Wohnung sondern als Hausverbrauch mit einer Wasseruhr berechnet)


    Meine Heizkosten sind im vergleich zum Vorjahr um knapp 200€ gesunken.Jahr 2013 836,90€, 2014 628,14 €

    So nun will meine Vermieterin eine Nachzahlung von 213,66 €. Die ich eigtl nicht einsehe zu Zahlen


    Am ende der Abrechnung ( die nicht mal unterschrieben ist) steht noch folgender Satz:

    Da Sie die Wohnung nicht alleine benutzen (wie vereinbart) ist die Berechnung für eine halbe Person sicherlich in Ordnung. Der Verbrauch ist kontinuierlich gestiegen. Obwohl die DG Wohnung 2 Monate leer gestanden hat und wir nach wievor nur 2 Personen sind. Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden. Besuch ist erlaubt bis zu 3 Wochen im Jahr. Ich habe meinerseits davon abgesehen, die 20% der Investitionskosten für die neue Heizung umzulegen.


    Kurz hierzu, es war nie vereinbart das ich die Wohnung nicht alleine nutze. Auf die Frage irgendwann ende letzten Jahres habe ich der Vermieterin sogar mitgeteilt das Sie nicht hier Wohnt und hier nichtmal Duschen geht sondern nur Schläft da sie nach der Arbeit immer zuhause ist.
    Und zudem sind im Haus mit mir 5 Personen.


    Ich hoffe mir kann hier der ein oder andere helfen, auch wenn es nicht gerade wenig zu lesen ist .

    Ich bin zurzeit Azubi und 200€ zieht man da mal nicht eben aus der Tasche :)


    Vielen Dank schonmal


    gruß Patrick

  • Zitat

    Nebenkostenabrechnung bekommen.... Was darf umgesetzt werden? :/

    Was vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    Meine Vermieterin hat die Kosten für Wasser & Kanal; Grundsteuer B ; Müll und Oberflächenwasser nun auf einen Anteil von 1.5 Personen bezogen.

    Ist die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart?

    Zitat

    So nun will meine Vermieterin eine Nachzahlung von 213,66 €. Die ich eigtl nicht einsehe zu Zahlen

    Da tun die meisten Mieter nicht.

    Dein Text ist etwas wirr. Was wohl an der Aufregung wegen der Nachzahlung liegt. Verständlich.

    Wenn Du hilfreichen Rat möchtest scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild(er) hoch.

    Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Brandi5689,
    Verbrauchsberechnungen nach Personenbruchteilen sind sittenwidrig.

    "Wasser wird im übrigen nicht pro Wohnung sondern als Hausverbrauch mit einer Wasseruhr berechnet"
    - Bitte genauer, bspw.: Das Haus hat nur eine (Haupt-)Wasseruhr. Wie werden die Wasserkosten auf die Mieter umgelegt?

    - Wie sind die Betriebskostenzahlungen (-umlagen) in Deinem Mietvertrag geregelt?

  • ich habe gestern den Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Heizkosten Rechnung hoch geladen. Die Beiträge wurden leider bisher noch nicht freigegeben.

    Hoffe das hilft euch dann schon weiter

  • okay sehe gerade man kann die datein direkt intern hochladen.

    Hier sollte dann alles sein.

    Vielen Dank schonmal

    gruß

    OK, es sind laut Vertrag alle umlegbaren Betriebskosten laut § 2 Betriebskostenverordnung vereinbart. Etwas stutzig mach mich der Punkt bezüglich der Treppenhausreinigung. Machst Du das selbst?

    Allerdings finde ich im Vertrag keine Vereinbarung wonach bestimmte NK nach Personen umgelegt werden dürfen. Diese ist zwingend notwendig wenn NK, z. B. Wasser und/oder Müll, nicht nach Verbrauch oder Verursachung umgelegt werden können.

    Folglich muß der Vermieter diese Kosten, gemäß BGB § 556a Abs. 1, nach der Wohnfläche abrechnen.

    Eine Umlage nach Personen für die Grundsteuer und Oberflächenentwässerung wäre ohne hin unzulässig, da sie mit Verbrauch oder Verursachung nichts zu tun haben.

    Was mir noch aufstößt ist das bei der Abrechnung des Vermieters die Gesamtwohnfläche fehlt. Aber gut die steht in der Heizkostenabrechnung.

    Mein Rat, berechne den Teil der Abrechnung nach Personen selbst neu nach der Wohnfläche.

    Also

    2362,35 € : 316 m² x 50 m³ = 373,79 €

    Plus den Anteil nach der Wohnfläche 194,93 + Treppenhausreinigung 120 € + Heizkosten 628,14

    Macht nach Adam Ries dann 1316,86 €, folglich ein Guthaben von 3,14 €

    Das ganze teilst Du der Vermieterin schriftlich mit und forderst die Erstattung des Guthabens binnen 30 Tagen.

    Besuch darf übrigens bis 6 Wochen bleiben ohne das es Auswirkungen hat und für die neue Heizung hätte die VMn bestenfalls 11 % der Kosten als Mieterhöhung geltend machen können.

  • Hey

    super vielen dank für die sehr hilfreiche antwort.

    Für die Treppenhausreinigung haben wir hier eine Putzfrau. Wobei ich die 10 Stufen auch ohne Probleme selber säubern könnte, aber damit kann ich mich ja noch anfreunden.

    Noch kurz 2 Fragen: 1. zum Besuch, darf ich im Jahr nur 6 wochen Besuch haben oder auch mehrmals 6 wochen am stück?

    und 2. Was Kostet so ein Heizungsumbau denn ca? Ich befürchte ja die Vermieterin wird mir dann diese 11 % Monatlich auf meine Miete aufschlagen? Kann Sie das denn überhaupt ohne das angekündigt zu haben? Und nur kurz zum verständnis : Heizungsumbau kostet 1000€ ( fiktiver Wert). 11% entsprechen dann 110€. 110€ :12 monate = 9,16€. Heißt sie kann mir die Miete um diese 9,16€ erhöhen?


    gruß Patrick

  • [QUOTE=Brandi5689:

    "zum Besuch, darf ich im Jahr nur 6 wochen Besuch haben oder auch mehrmals 6 wochen am stück?"
    - Ich bin kein Richter, und jeder urteilt unterschiedlich. Versuche doch selbst mal, Urteile hierüber zu finden.

    "Was Kostet so ein Heizungsumbau denn ca? Ich befürchte ja die Vermieterin wird mir dann diese 11 % Monatlich auf meine Miete aufschlagen? Kann Sie das denn überhaupt ohne das angekündigt zu haben? Und nur kurz zum verständnis : Heizungsumbau kostet 1000€ ( fiktiver Wert). 11% entsprechen dann 110€. 110€ :12 monate = 9,16€. Heißt sie kann mir die Miete um diese 9,16€ erhöhen?"
    - Wenn ein Heizungsumbau eine Verbesserung des Energieverbrauchs wäre, könnten die Kosten nach rechtzeitiger Ankündigung der Aktion auf die Mieter anteilig umgelgt werden, wie Du es vorgerechnet hast.

  • okay danke.

    So wie ich das bisher im internet gefunden habe, dürfen die Modernisierungskosten der Heizung nur umgelegt werden wenn dies 3 Monate vor Baubeginn angekündigt wurde, mit vorraussichtlicher Mieterhöhung. Dies war nicht der Fall. Also brauche ich mir da keine sorgen machen?

    Sorry ich will euch hier echt nicht nerven, sondern mich einfach nur absichern bevor ich irgendeinen unsinn in die Mitteilung an die Vernieterin schreibe

  • Habe nun folgenden Brief verfasst. Sollte ich doch so lassen können oder?


    xxxx

    l

    Betr.: Nebenkostenabrechnung vom 01.01.2014 – 31.12.2014


    Sehr geehrte Frau xxx,

    in Ihrer Nebenkostenabrechnung ist Ihnen leider ein Fehler unterlaufen.
    Im Mietvertrag ist keine Vereinbarung getroffen wurden, die besagt, dass bestimmte Nebenkosten nach Personen umgelegt werden dürfen. Da wir im Haus keinen Bedarfsgerechten Verbrauch von Wasser nachhalten können, muss somit die Berechnung anhand der Wohnfläche erfolgen. (gemäß BGB § 556a Abs. 1)
    Zudem ist eine Umlage nach Personen für die Grundsteuer B und das Oberflächenwasser ohne hin unzulässig.

    Somit ergibt sich folgende Berechnung der Nebenkosten.

    Wasser und Kanal 1.203,76€
    Grundsteuer B 675,59€
    Müll und Oberflächenwasser 483,00€
    Gesamt 2.362,35€

    2.362,35€ : 316 m² gesamt Wohnfläche = 7,48€ pro m²
    7,48€ x 50m² = 373,79€ für meinen Anteil.

    Gebäudeversicherung + Haftpflichtversicherung + Allgemeinstrom

    Mein Anteil für 50m² = 194,93€
    Treppenhausreinigung = 120,00€
    Heizkosten = 628,14€

    Gesamtnebenkosten = 1316,86€
    Vorauszahlung - 1320,00€
    Ergibt ein Guthaben von 3,14€
    Ich bitte Sie dieses Guthaben binnen 30 Tagen auf mein Konto zu überweisen.

    Mit freundlichem Gruß

    xxxx

  • So wie ich das bisher im internet gefunden habe, dürfen die Modernisierungskosten der Heizung nur umgelegt werden wenn dies 3 Monate vor Baubeginn angekündigt wurde, mit vorraussichtlicher Mieterhöhung. Dies war nicht der Fall. Also brauche ich mir da keine sorgen machen?


    Dann holt die VMn dies formell nach, und dann verschiebt sich das alles eben entsprechend zeitlich nach hinten.

  • Habe nun folgenden Brief verfasst. Sollte ich doch so lassen können oder?

    Sehr gut. Könnte glatt von mir sein:o


    Aber noch mal zur Treppenhausreinigung. Da müßten in der Abrechnung auch, wie z. B. bei den Versicherungen und der Grundsteuer, die Gesamtkosten das Hauses angegeben sein und wie diese nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Hier würde ich Einsicht in die Originalbelege verlangen. Das zu gewähren ist die Vermieterin verpflichtet. So lange sie das nicht gewährt ist die Abrechnung nicht fällig.

    Mein Rat:

    Erst Einsicht in die Originalbelege, besonders der zur Hausreinigung, nachweisbar verlangen.

    Dann noch mal nachrechnen, evtl. ergibt sich ja auch hier ein anderer Betrag.

    Dann Brief abschicken.

    Noch ein Tip zur Belegeinsicht, keinen Hinweis darauf welche Belege genau Du einsehen möchtest.

    Einfach ich möchte die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege einsehen.

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