Modernisierte Wohnung / Mietdauer 8 Monate / Reperaturen (Küche / Wohnungstür)

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit Juli 2014 in einer laut Mietvertrag "modernisierten Wohnung" (explizit sibd lediglich neue Böden vermerkt, sowie EBK, die allerdings seit Dezember 2013 (also gut 6 Monate vor Einzug) eingebaut wurde.

    Das Haus ist ein Neubau von 1970 und ansich gut in Schuss - auch die Wohnung. Im Mietvertrag ist lediglich die Renovierungsklausel (also nach 5 Jahren bei Bedarf streichen usw), allerdings nichts über "Kleinreperaturen".

    Jetzt habe ich folgende 2 Probleme und bitte um Eure Hilfe.

    Die Mischbatterie in der Küche ist seit Ende Februar defekt und laut Hausverwalter sollte ich mich selbst an den Küchenbauer (Marquardt) wenden, da dieser den Defekt durch die Gewährleistung beheben sollte.

    Gesagt getan - letzte Woche wurde der Schaden dann durch den Kundenservice von Blanco (Hersteller der Armaturen) begutachtet und festgestellt, dass es sich um ein NoName Produkt handelt und jegliche Gewährleistung logischerweise abgelehnt wird.

    Also wieder zu Marquardt die mir dann freundlicherweise mitteilten, dass nicht mehr die original Armatur aus Dez 2013 vorhanden ist und mich somit wieder zum Verwalter/Eigentümer schickten (natürlich auch das nachvollziehbar).

    So Ende vom Lied ist - mir wird nun unterstellt den Wasserhahn getauscht zu haben und daher soll ich den Originalzustand auf meine Kosten wieder herstellen. Sprich ich darf nichtmal ein günstiges Baumarktprodukt nehmen sonder die teure Originalware - welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin seit 4 Wochen ohne Wasser in der Küche, durfte keinen HW meines Vertrauens nutzen sondern musste den Kundenservice nehmen und soll jetzt das auf meine Kosten einbauen was die Eigentümer wollen?!?!

    2. Im Gegensatz zu den restlichen Wohnungstüren ist bei meiner ein Spalt von 11mm über die ganze breite am Boden, außerdem ist die Tür unten noch verzogen, sodass auch seitlich ein Spalt von ca 3mm über ein drittel der Türhöhe geht. Kurzum es zieht gewaltig und die Heizkosten schießen in die Höhe, da ich diese Spalte ja nur mit Decken und Co verschließen kann, wenn ich zuhause bin.

    Selbstklebende Dichtungsleisten aus dem Baumarkt sind alle samt zu schmal, nachbessern will der Verwalter nicht, und eine bauliche Änderung auf meine Kosten (sprich Leisten an Tür bzw Boden anbringen) wird mir untersagt. Welche Möglichkeiten hab ich hier?

    Zu Punkt 2 hab ich leider schnell eine Wohnung gebraucht und das um ehrlich zu sein übersehen.

    Ich danke euch schomal :)

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    Nachbarwohnung als Beispiel
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    3 Mal editiert, zuletzt von Exodus (13. März 2015 um 17:24)

  • Wenn Ihnen die Küche mitvermietet wurde, gehört diese dem Vermieter. Mängel haben Sie sofort zu melden. Der Vermieter muß dann schnellstens für Abhilfe sorgen.
    Eine einfache Unterstellung ist erstmal eine Unterstellung und bedarf des Beweises.

    Zum 2. Problem:
    Sie können die Tür selbst abdichten oder Miete mindern.

    Aber beachten:

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Ihre Fotos finde ich wenig hilfreich. Sie müssen hier, anders als vor Gericht, keine Beweise vorlegen.

  • Exodus:

    "... EBK, die allerdings seit Dezember 2013 (also gut 6 Monate vor Einzug) eingebaut wurde."
    - Hast Du sie (lt. MV) mitgemietet?

    "Im Mietvertrag ... allerdings nichts über "Kleinreperaturen"."
    - Lt. § 535 BGB hat der VM die Mietsache i.O. zu halten.

    "Im Gegensatz zu den restlichen Wohnungstüren ist bei meiner ein Spalt von 11mm über die ganze breite am Boden, außerdem ist die Tür unten noch verzogen, sodass auch seitlich ein Spalt von ca 3mm über ein drittel der Türhöhe geht."
    - Das war doch sicherlich bei Beginn des Mietverhältnisses schon so...

    "..., nachbessern will der Verwalter nicht, und eine bauliche Änderung auf meine Kosten (sprich Leisten an Tür bzw Boden anbringen) wird mir untersagt. Welche Möglichkeiten hab ich hier?"
    Du kannst innen an der Wohnungseingangstür eine Bürstenleiste anbringen.

  • ich hätte da ne frage an dich.
    die küche ist neu.
    sind alle geräte auch neu?
    oder gibt es ein gerät, welches nicht neu ist?

    ich vermute, daß man dich bei dem Wasserhahn evtl. übers ohr hauen möchte.
    was sehr schwer zu beweisen ist

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