Vermieter nutzt Keller für Schleif- und Lackierarbeiten. Zulässig?

  • Hallo,

    Folgende Sachlage: der Vermieter nutzt einen Teil seines Kellerraums in unserem Aufgang als Lager und für diverse Instandhaltungsarbeiten mehrer umliegender Mietshäuser. Darunter zählen Schleif- und Lackierarbeiten z. B. für Holzfenster etc. Ebenfalls rauchen die Jungs da unten kräftig. Die Kellertür steht dauerhaft offen und das Licht brennt, auch wenn die Jungs nicht anwesend sind und von Haus zu Haus laufen. Da wir im EG wohnen bekommen wir den Gestank, Dreck und den ständigen Geräuschpegel voll ab. Unsere im Keller gelagerten Baby- und Wintersachen (Kinderwagen etc.) riechen mittlerweile ebenfalls.

    Frage: darf der Vermieter das? Es gibt für die Schleif- und Lackierarbeiten keine Absauganlage im Keller. Die Stromkosten werden auf uns Mieter umgelegt. Der Keller hat einen kompletten Durchgang zu 5 Hausaufgängen. Lt. Hausordnung sind wir Mieter aufgefordert die Kellertür stets geschlossen zu halten, das Licht auszuschalten und Rauchen und offenes Feuer ist im Keller und in den Hausaufgängen verboten.

    Bevor ich mich jetzt an den Vermieter wende möchte ich mich absichern, da der Hausverwalter mehr wie Haare auf den Zähnen hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Lucia (13. März 2015 um 16:46)

  • Die Antwort haben Sie bereits vorweggenommen.
    Lt. Hausordnung sind wir Mieter aufgefordert die Kellertür stets geschlossen zu halten, das Licht auszuschalten und Rauchen und offenes Feuer ist im Keller und in den Hausaufgängen verboten.

    Die Hausordnung gilt für alle Bewohner und Gäste des Hauses, auch für den Eigentümer und Bewohner des Hauses.

    Daher auch HAUSORDNUNG und nicht MIETERORDNUNG!

  • Lucia:

    "Folgende Sachlage: der Vermieter nutzt einen Teil seines Kellerraums in unserem Aufgang als Lager und für diverse Instandhaltungsarbeiten mehrer umliegender Mietshäuser. Darunter zählen Schleif- und Lackierarbeiten z. B. für Holzfenster etc."
    - Kann ich nicht beanstanden.

    "Ebenfalls rauchen die Jungs da unten kräftig. Die Kellertür steht dauerhaft offen und das Licht brennt, auch wenn die Jungs nicht anwesend sind und von Haus zu Haus laufen. Da wir im EG wohnen bekommen wir den Gestank, Dreck und den ständigen Geräuschpegel voll ab."
    - Das würde ich beanstanden, da das den Mietwert negativ beeinflussen könnte.

    "Unsere im Keller gelagerten Baby- und Wintersachen (Kinderwagen etc.) riechen mittlerweile ebenfalls."
    - Mitgemietete Kellerräume?

    "Frage: darf der Vermieter das? Es gibt für die Schleif- und Lackierarbeiten keine Absauganlage im Keller."
    - Das würde ich mal die (welche...?) Behörde fragen.

    "Die Stromkosten werden auf uns Mieter umgelegt."
    - Allgemein-(Beleuchtungs-)Strom ist umlegbar, jedoch nicht gewerbemässiger.

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