Hallo,
Folgende Sachlage: der Vermieter nutzt einen Teil seines Kellerraums in unserem Aufgang als Lager und für diverse Instandhaltungsarbeiten mehrer umliegender Mietshäuser. Darunter zählen Schleif- und Lackierarbeiten z. B. für Holzfenster etc. Ebenfalls rauchen die Jungs da unten kräftig. Die Kellertür steht dauerhaft offen und das Licht brennt, auch wenn die Jungs nicht anwesend sind und von Haus zu Haus laufen. Da wir im EG wohnen bekommen wir den Gestank, Dreck und den ständigen Geräuschpegel voll ab. Unsere im Keller gelagerten Baby- und Wintersachen (Kinderwagen etc.) riechen mittlerweile ebenfalls.
Frage: darf der Vermieter das? Es gibt für die Schleif- und Lackierarbeiten keine Absauganlage im Keller. Die Stromkosten werden auf uns Mieter umgelegt. Der Keller hat einen kompletten Durchgang zu 5 Hausaufgängen. Lt. Hausordnung sind wir Mieter aufgefordert die Kellertür stets geschlossen zu halten, das Licht auszuschalten und Rauchen und offenes Feuer ist im Keller und in den Hausaufgängen verboten.
Bevor ich mich jetzt an den Vermieter wende möchte ich mich absichern, da der Hausverwalter mehr wie Haare auf den Zähnen hat.