Ich habe eine Wohnung gemietet, mit einverständnis des Vermieters an meinen Sohn untervermietet.
Die Miete wurde von der ARGE übernommen. Sie wurde regulär meinserseits zum 31.3. gekündigt.
Mein Sohn ist am 7.2. unerwartet verstorben.
Ich bekomme heute, 12.3. eine Email von demAnwalt des Vermieters ( die Miete wäre am 3.des Monats fällig gewesen und wurde bisher immer rechtzeitig gezahlt), dass ich die Miete zahlen soll (was unbestritten ist, da ich der Mieter bin) und seine Kosten übernehmen muß.![]()
Diesem Schreiben ging ein Telefonat mit dem Vermieter voraus, indem Vereinbart wurde, dass ich Ihm Bescheid sage, bis wann ich die Wohnung räumen kann. Er wollte mir einen Teil der Miete erlassen, wenn ich vor dem 31.3. die Wohnung übergebe, da er noch renovierungsarbeiten durchführen will.
Mir ist es menschlich unbegreiflich, das der Vermieter in dieser Situation, in der ich trauere, nach 9 Tagen Mietverzögerung und vorangegengenem Telefonat einen Anwalt einschaltet.
Meine Frage: Muß ich die Anwaltskosten des Vermieters übernehmen?