Mietminderung auf Grund eines defekten Kühlschranks

  • Folgende Sachlage liegt zugrunde: Ich habe am 15. März diesen Jahres meine Wohnung bezogen und habe bereits eine Woche später meine zuständige Hausverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass der Kühlschrank nicht funktionstüchtig ist.
    Daraufhin wurde eine Firma mit der Überprüfung beauftragt und letztendlich ein neuer Kühlschrank bestellt und geliefert. Jedoch fand die Lieferung des Geräts erst Ende August und der Einbau Anfang September statt. Aufgrund dieser Tatsache, habe ich nicht die komplette Miete gezahlt und wahrscheinlich zu viel zurück behalten. Nun erhielt ich ein Schreiben der Hausverwaltung, mit welchem mir mitgeteilt wird, dass max. 5% der Nettomiete erlassen werden können. Dies scheint mir jedoch in Anbetracht der benötigten Zeit bis zur Neulieferung und eines wirklich heißen Sommers, in welchem ich keinerlei Kühlmöglichkeiten hatte, entschieden zu wenig und hoffe hier auf Ratschlag, da ich in keinerlei Mietminderungstabelle einen defekten Kühlschrank entdecken konnte.
    Ich bedanke mich für die Hilfe.
    Schöne Grüße

    Peter Potzelt

  • Ja, der Kühlschrank ist Gegenstand der Mietsache. Ich habe gelesen, dass Mietminderungen immer prozentual an der Bruttomiete berechnet werden und nicht nach der Kaltmiete. Ist dies richtig?
    Ich muss auch hinzufügen, dass wenig Engagement von Seiten der Hausverwaltung kam und während der gesamten Zeit immer nur auf mein Nachfragen irgend eine weitere Handlung veranlasst wurde...

  • Ja, der Kühlschrank ist Gegenstand der Mietsache. Ich habe gelesen, dass Mietminderungen immer prozentual an der Bruttomiete berechnet werden und nicht nach der Kaltmiete. Ist dies richtig?
    Ich muss auch hinzufügen, dass wenig Engagement von Seiten der Hausverwaltung kam und während der gesamten Zeit immer nur auf mein Nachfragen irgend eine weitere Handlung veranlasst wurde...


    Ob 5% der Nettomiete oder bspw. 4% der Bruttomiete dürfte angesichts dieser marginalen Beträge eh nur wenig ausmachen.
    Ich würde das Angebot der HV annehmen.

  • Die Höhe einer Mietminderung richtet sich nicht nach einem persönlichen Empfinden, sondern danach, inwieweit der Nutzwert einer Wohnung durch einen Mangel beeinträchtigt ist.

    Auch durch einen defekten Kühlschrank war die Wohnung an sich komplett nutzbar. Wenn dann noch berücksichtigt wird, mit welchem Anteil der Ihnen zur Verfügung gestellte Kühlschrank in der vereinbarten monatlichen Miete enthalten ist, halte ich die vorgeschlagenen 5 % für äußert großzügüg.

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