• Hallo,

    beim Abrücken des Kühlschranks (den wir von unseren Vormietern mit der gesamten Küche übernommen haben) haben wir ein Kabel gefunden, was seitlich aus einer Steckdose herausgeht und nicht geerdet ist. Dies kann natürlich kein Dauerzustand bleiben, wir fragen uns jetzt, wer den Elektriker bezahlen muss, da dieses Kabel ja schon bei Einzug exisiterte. Unsere Vermieter oder ist das unsere Aufgabe, weil es uns erst jetzt aufgefallen ist (nach 1,5 Jahren)?
    Vielen Dank!

    Christian

  • Hallo,

    Zitat

    Unsere Vermieter oder ist das unsere Aufgabe, weil es uns erst jetzt aufgefallen ist (nach 1,5 Jahren)?

    Hast Du den Vermieter darauf denn schon einmal angesprochen?
    Grundsätzlich obliegt die Instandhaltungspflicht dem Vermieter. Eine Weiterbelastung einer Rechnung im Sinne einer Kleinstreparaturklausel halte ich nicht für möglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist das so schwierig dieses Kabel selbst zu entfernen? Muss man wegen jeder Kleinigkeit nach dem Vermieter schreien?
    Und dann wundern wenn die Mieten steigen.......

  • ChrisBerger,
    das Kabel ist Euer Problem, denn bei Mietbeginn war es bereits vorhanden. Ihr hattet versäumt, bei Mietbeginn die Kücheneinrichtung genauer in Anschein zu nehmen.

  • Zitat

    ...haben wir ein Kabel gefunden, was seitlich aus einer Steckdose herausgeht...

    Was ist denn an diesem Kabel angeschlossen?
    Wenn es nur so lose herumhängt, ist es möglicherweise eine Gefahrenquelle, die der Vermieter zu beseitigen hätte. Verdeckter Mangel.

    Mit einer Kleinreparaturklausel hätte es überhaupt nichts zu tun!

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