Rollo kaputt welche Personen muss ich für die Reparatur in die Wohnung lasssen?

  • Hallo - ich habe eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, die aber definitiv nicht rechtens ist, da in meinem Mietvertrag die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen ist. Wir haben uns geeinigt, dass ich gegen eine Zahlung von 650€ und einen Monat für den Umzug hätte - kostenlos.
    Dann mischte sich der Sohn ein (der der einziehen will) und will das Geld erst nach Auszug zahlen (also gar nicht). Kaution habe ich keine gezahlt da die Wohnung in schlechtem Zustand war. Dann wollte er schon zum 3. April in die Wohnung rein und einen Raum kernsanieren - während ich hier noch wohne.
    Das habe ich abgelehnt und er wurde bitter böse, drohtemit :...wen du Krieg haben willst kannst du ihn haben....dich kriegen wir schon raus, dass kann sehr ungemütlich für dich hier melden, du kennst mich doch wie ich sein kann...." Meine Papageien, die seit 22 Monaten geduldet werden und bisher nie klagen kamen sollen nuun weg. Der Nachbar wurde befragt, ob sie ihn stören, aber sie stören ihn nicht.
    Natürlich zu meinem Pech geht der Rollo kaputt. Der schliesst schons seit einem 3/4 Jahr nicht mehr und hat sich dermassen verkanntet - das ich praktisch im Dunkeln sitze. Vermieterin kam heute und sagte, dass morgen ein Handwerker kommen würde. Bisher hat sie irgendeinen aus der Verwandschaft geschickt, wenn etwas repariert werden musste und die Schuld wurde immer auf mich geschoben. Bisher konnte ich aber das Gegenteil nachweisen
    Wenn die wieder mit einem bekannten vor der Tür steht, muss ich ihn da einlassen? Mein Gedanke ist, dass ich den Mann Frage, ob er vom Fach ist und von welcher Firma. Wenn es kein Handwerker ist, möchte ich den Einlass verweigern. Darf ich das?

    Dann habe ich gestern einen Brief mit allen Mängeln der Wohnung geschrieben. Elektroinstallation der Aussenanlagen, Keller Flur läuft über meinen Zähler, Sehr undichte Fenster in der gesamten Wohnung, defekte Dusche. den Brief habe ich per Einschreiben losgeschickt. Sie hat ihn aber nicht angenommen, das konnte ich aus meinem Fenster beobachten. Also habe ich einen neuen brief aufgegeben im Beisein eines Zeugen eingetütet und als Einwurf Einschreiben losgeschickt. Das gilt dann doch als zugestellt oder? Am dringensten ist meine Frage wegen morgen, ob ich jeden in meine Wohnung lassen muss oder nur einen Handwerker vom Fach?

    Vielleicht habt ihr noch die Muße mir zu dieser späten Stunde zu antworten?
    Ich würde mich sehr freuen.

    Liebe Grüße
    Fauchette

  • Hallo - mittlerweile habe ich Beiträge zu undichten Fenstern gelesen. Bisher war ich immer die Mieterin, die Schäden selber repariert oder ausgebessert hat. Sowie auch die uralte Duscharmatur. Die hat ersteinmal der Sohn der Vermieterin repariert, was keinen Tag gehalten hat - einfach weil die Armatur viel zu alt ist und alles ausgeleiert. Der Duschschlauch hat keinen halt und es läuft jede Menge Wasser daneben. mein Bekannter hat sich dann an die reparatur gemacht, neue Dichtung alles fest angezogen - aber es hält nicht, nach ein paar Tagen geht der Duschschlauch ab, da die Halterung (alt) ihn nicht mehr halten kann.
    Die Fenster - klar kaufe ich Tesamoll - da streite ich mich nicht, wennauch, dass man mir versicherte, dass die Fenster vom Schreiner vor kurzem Nachverglast und aufbereitet wurden. Das finde ich schon ärgerlich - aber egal. Die Fenster sind aber mittlerweile dermassen verzogen, dass Tesamoll nichts mehr bringt. In den letzten beiden Jahren wuchs ein Pilz aus dem Holz (habe ich noch nie gesehen) ich denke er ist an der Verformung des Holzes schuld. Der Sohn hat den Schimmel dieses Jahr entfernt (oberflächlich) aber dadurch wird der Fensterrahmen nicht mehr gerade. Diese Art von Mängeln wird erst im Gebrauch deutlich, wenndraussen der Wind stark weht und es kalt wird. Da die Gestänge des fensters mit farbe übermalt waren, kann ich die Hebel kaum umlegen. (ich hätte das besser prüfen müssen). Oben liegt der fensterrahmen an und unten ist ein dicker Spalt, sodass ich diesen Winter Decken vorgelegt habe. Ich finde, dass ein Vermieter auf bestehende, bei der Besichtigung nicht gleich ersehbare Mängel hinweisen muss. Z.B. wenn die Wand zum Nachbarn so dünn ist, dass er mich pupsen hören kann. sorry - sehr unangenehm.
    Dann gibts auch so Tricks wie: die Wohnung kann man nur Sonntags besichtigen. Alles recht ruhig -kaum Strassenverkehr. Ich würde kaum etwas von draussen hören, wegen Doppelverglasung. Es ist eine Doppelverglasung nachträglich angebracht worden in wie schon beschriebenen Fensterrähmen. Durch die Woche ist eine derartige Lärmkulisse durch LKW und Autos, dass ich das Wohnzimmer mit Schlafzimmer tauschen musste. Da kann man nix machen - aber bitte nicht über einen lustig machen, wenn man auf darauf reingefallen ist. Die falsche Elektroinstallation wurde mir verschwiegen. Im nachhinein hiess es, dass die Vermieterin angeblich selber nicht darüber Bescheid wüsste, was genau über welchen Zähler läuft. Ich finde das nicht okay- ja eigentlich ist das Stromdiebstahl - aber einige werden das hier wohl auch anders sehen. Oder wenn man mir versichert, dass ich in der Küche warmes Wasser habe, mir aber doch einen Durchlauferhitzer kaufen muss. Richtig ist sowas nicht! Ich habe mich aber nicht gestritten sondern einen gekauft. Der Typ wegen jedem bischen Miete zu kürzen bin ich nicht. Aber Schäden nicht zu reparieren, die ich nicht reparieren muss und nnicht kann um mich rauszuekeln ist nicht in ordnung Oder Angstmachen und bedrohen, Einfach die Wohnung betreten usw da hört es auf. Auch einfach mit einem Menschen auftauchen (angeblich Handwerker) und ohne Voranmeldung sofort einlass begehren finde ich nicht prickelnd. Wie schon mal erwähnt kam ich gerade aus dem Krankenhaus nach schwerer OP und war noch Bettlägerig, kam am anderen Morgen nach KHaufenthalt die Vermieterin mit handwerker, klingelte Sturm, schaltete am sicherungskasten meine Sicherungen aus und ei. Ich war von der OP klatschnass geschwitzt und noch nicht fertig (duschen), konnte kaum Laufen. Da wäre eine vorherige Terminangabe nett. Letztendlich hat sie einfach die Tür geöffnet und Stand in meinem Flur. Also wer jetzt noch sagt, dass das Kleinigkeiten sind, die man hinnehmen muss, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Ein Mitglied hat mir dumme zu meinem Hartz IV Bezug geschrieben obwohl er mich nicht kennt andere wie Benny haben mir gute Tipps gegeben. Ich habe im obigen Beitrag um Hilfe gebeten, wichtig ist mir, wie ich es vermeiden kann, dass mir die Rollo reparatur aufgebürdet wird, weil ich Schuld am Defekt haben soll.
    Ich hoffe auf vernünftige Hilfe und nicht ein "Bist du selber Schuld- geh in den Baumarkt und behebe das selber. Der Rollo ist alt und Morsch, hatte sich schon seit langem verkantet und ging letztendlich nicht mer richtig hoch. Als ich ihn versuchte hochzuziehen, hat sich der Rollo in zwei Teile geteilt (habs fotografiert) zwischen Zwei Lamellen haben sich dieselben auseinandergezogen - weil morsch, kein halt - sieht man auf den Fotos. Nun sitze ich in der Küche fast im Dunkeln. Ich weiss auch nicht ob es geholfen hätte, wenn der Sohn der Vermieterin vor einem 3/4 Jahr die Blockade repariert hätte (Rollo sass im unteren Bereich fest und liess sich nicht ganz runterlassen) er hat es einfach so gelasssen. wahrscheinlich wäre der Rollo so oder so wegen brüchigem Material kaputt gegangen. Das ist doch ein Mietrecht Forum - daher habe ich mich hierhin wegen meinen Fragen gewandt. Nun lese ich Beiträge, in denen manche Fragenden angegangen werden und wie schon erwähnt ist es mir auch schon so ergangen. Das fände ich sehr schade.

  • Fauchette:

    "ich habe eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, die aber definitiv nicht rechtens ist, da in meinem Mietvertrag die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen ist."
    - Dann konnteste ihr widersprechen.

    "Wir haben uns geeinigt, dass ich gegen eine Zahlung von 650€ und einen Monat für den Umzug hätte - kostenlos."
    - Schriftlich UND unmissverständlicher vereinbart?

    "Dann mischte sich der Sohn ein (der der einziehen will) und will das Geld erst nach Auszug zahlen (also gar nicht)."
    - Du hast nur mit dem VM zu tun.

    "Kaution habe ich keine gezahlt da die Wohnung in schlechtem Zustand war. Dann wollte er schon zum 3. April in die Wohnung rein und einen Raum kernsanieren - während ich hier noch wohne."
    - Dann rufste die Polizei.

    "Das habe ich abgelehnt und er wurde bitter böse, drohtemit :...wen du Krieg haben willst kannst du ihn haben....dich kriegen wir schon raus, dass kann sehr ungemütlich für dich hier melden, du kennst mich doch wie ich sein kann....""
    - Du hast hfftl Zeugen? Dann: ... Polizei. Den Beamten erklärst Du, dass Du hier rechtmässig wohnst, zeigst Personalausweis und Mietvertrag. Eine evtl. recht- oder unrechtmässige Kündigung interessiert sie nicht.

    "Meine Papageien, die seit 22 Monaten geduldet werden und bisher nie klagen kamen sollen nuun weg. Der Nachbar wurde befragt, ob sie ihn stören, aber sie stören ihn nicht."
    - Noch vor Dir?

    "Natürlich zu meinem Pech geht der Rollo kaputt. Der schliesst schons seit einem 3/4 Jahr nicht mehr und hat sich dermassen verkanntet - das ich praktisch im Dunkeln sitze. Vermieterin kam heute und sagte, dass morgen ein Handwerker kommen würde. Bisher hat sie irgendeinen aus der Verwandschaft geschickt, wenn etwas repariert werden musste und die Schuld wurde immer auf mich geschoben. Bisher konnte ich aber das Gegenteil nachweisen
    Wenn die wieder mit einem bekannten vor der Tür steht, muss ich ihn da einlassen? Mein Gedanke ist, dass ich den Mann Frage, ob er vom Fach ist und von welcher Firma. Wenn es kein Handwerker ist, möchte ich den Einlass verweigern. Darf ich das?"
    - Grundsätzlich kannst Du JEDEM (ohne Not) den Eilass verweigern. Dem von ihr beauftragten Handwerker würde ich Zugang gewähren. Da sie ihn bestellt hat, muss sie ihn auch bezahlen. Ich würde Fotos machen.

    "Dann habe ich gestern einen Brief mit allen Mängeln der Wohnung geschrieben. Elektroinstallation der Aussenanlagen, Keller Flur läuft über meinen Zähler, Sehr undichte Fenster in der gesamten Wohnung, defekte Dusche. den Brief habe ich per Einschreiben losgeschickt. Sie hat ihn aber nicht angenommen, das konnte ich aus meinem Fenster beobachten. Also habe ich einen neuen brief aufgegeben im Beisein eines Zeugen eingetütet und als Einwurf Einschreiben losgeschickt. Das gilt dann doch als zugestellt oder?"
    - Wenn der Zusteller ihn in ihren Briefkasten eingeworfen hat, gilt (der Briefumschlag...) als zugegangen. Am Besten macht man das mit einem Zeugen ("Durch Boten"), welcher auf Deiner Kopie den Einwurf bestätigt.

    "Am dringensten ist meine Frage wegen morgen, ob ich jeden in meine Wohnung lassen muss oder nur einen Handwerker vom Fach?"
    - Die fachliche Qualifikation hast Du nicht zu beurteilen, jedoch seine Personalien und Firma und deren TelNr. kannste erfragen.

    "Hallo - mittlerweile habe ich Beiträge zu undichten Fenstern gelesen. .....
    - Wenn die Fenster bei Anmietung schon Schrott waren, hast Du keinen Grund zur Reklamation.

    "Die falsche Elektroinstallation wurde mir verschwiegen."
    - Sobals Du davon Kenntnis erlangtest (oder auch erst jetzt). Schriftlich beweisbar die VMn über den Mangel informieren und zeitnahe Reparatuer einfordern, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen. (So würde ich es jedenfalls gemacht haben bzw. auch jetzt noch machen.

    "Oder wenn man mir versichert, dass ich in der Küche warmes Wasser habe, mir aber doch einen Durchlauferhitzer kaufen muss."
    - Dann wäre das ein Mangel an der Mietsache, falls beweisbar.

    "einfach mit einem Menschen auftauchen (angeblich Handwerker) und ohne Voranmeldung sofort einlass begehren finde ich nicht prickelnd."
    - Es gibt im Gesetz keine prickelnden Sentimentalitäten... Latürnich hätte die VMn bzw. mit Dir vorher einen Termin zu vereinbaren.

    "Das ist doch ein Mietrecht Forum - daher habe ich mich hierhin wegen meinen Fragen gewandt. Nun lese ich Beiträge, in denen manche Fragenden angegangen werden und wie schon erwähnt ist es mir auch schon so ergangen. Das fände ich sehr schade."
    - Das magst Du (emp)finden wie Dir zumute ist. Wenn Du aber manche Vollpfostenanfragen hier liesst, kannste den Eindruck gewinnen, dass Spammen wohl Spass macht. Und, das betrifft jetzt Dich: Fasse Dich bitte kurz und stelle präzise Fragen. Niemand hat Lust, (auch Deine) Romane zu lesen. Nix für ungut.

  • Danke Benny für die schnelle Antwort - leider habe ich eine Antwort nicht verstanden. Die zu meinen Vögeln:
    "Meine Papageien, die seit 22 Monaten geduldet werden und bisher nie klagen kamen sollen nuun weg. Der Nachbar wurde befragt, ob sie ihn stören, aber sie stören ihn nicht."
    - Noch vor Dir?"
    Der achbar ist zugezogen. Die Vermieterin hat ihm bei der Anmietung auf meine Papageien und damals vorhandenen Hund hingewiesen, und dass er das akzeptieren müsse. Zur Vermieterin und mir hat er gesagt, dass ihn die Papageien nicht stören. Die Tiere sind mit Absprache der Vermieterin (leider nicht schriftlich)vor 22 Monaten angeschafft worden. Allerdings hat Sie mehrfach vor diversen Zeugen die Haltung erlaubt.Es kam nie eine Beschwerde (Abmahnung) Erst jetzt, wo man mich heraus haben will. In der Abmahnung steht, dass die Tiere entfernt werden müssen ohne Terminsetzung. Ich habe in diesem Zusammenhang von kongludentem Verhalten gelesen, dass schon nach ca. 9 Monaten einsetzt (gelesen in Bezug auf Hundehaltung). Laut Mietvertrag ist Tierhaltung erlaubt.
    Was meinst du dazu? Nehme mir deinen Hinweis zu meinen Romanen zu Herzen ;) Brief ging heute unter Zeugen und Einwurf Einschreiben erneut raus.

    Einmal editiert, zuletzt von Fauchette (10. März 2015 um 23:54) aus folgendem Grund: Nicht komplett

  • Letzte Frage zum Handwerker, natürlich lasse ich einen Handwerker rein schon weil ich nicht im Dunkeln sitzen will Fotos habe ich gemacht. Wie leider schon passiert, wurden Nachbarn oder Verwandte als handwerker deklariert, die mir erklärten, dass meine Elektroheizung korrekt funktioniert und nicht defekt sei. Erst beim dritten Anlauf kam ein richtiger Handwerker, der den gravierenden Fehler beseitigte. Ich befürchte, dass wieder verwandschaft oder Laien vorgeschoben werden, die mir eine Selbstverschuldung vorwerfen.
    Kann ich einen einen Fachmann verlangen?

  • Fauchette:

    "Danke Benny für die schnelle Antwort - leider habe ich eine Antwort nicht verstanden. Die zu meinen Vögeln:
    "Meine Papageien, die seit 22 Monaten geduldet werden und bisher nie klagen kamen sollen nuun weg. Der Nachbar wurde befragt, ob sie ihn stören, aber sie stören ihn nicht."
    - Noch vor Dir?"

    - BeRny meinte bzw. fragte, ob die Vögel noch VOR Dir weg sollen...

  • Hallo, Fauchette,

    Ich habe so den Eindruck, daß Du mit einer Wohnmung nicht richtig umgehen kannst. Das ist leider bei sehr vielen Mietern der Fall.
    Jeder, der ein simples Mofa fahren möchte, muß eine Fahrprüfung ablegen. Derjenige, der eine Wohnung für Xtausend Euro anmietet,
    meint, mit der Übergabe der Schlüssel für die Wohnung kann er sein Hirn in die Schublade stecken. Das funktioniert selten.

    Wenn Du einen Rolladen, der klemmt, auch noch mit Gewalt hochziehen willst, beweist das ganz einfach. Also, kundig machen für die
    nächste Wohnung.

  • :confused: Liebe Banane (sehr aussagekräftig und lieber Benny), der Rollo hat schon vorher geklemmt - bitte alles durchlesen, bevor man so einen Kommentar schreibt. Der Vermieter hat es sich angesehen, aber nicht repariert. Nun hatte der Rollo sich derart verkantet (die Firma die ihn repariert hat, hat es mir erklärt und mir keine Schuld gegeben, da eine Schiene nicht gerade war und der Rollo sich deshalb immer mehr verkanten musste). Das man ihn gar nicht anders bewegen konnte - ich habe einen Ruck gegeben, der bei meiner Konstitution nicht erahnen lassen kann, dass deswegen die Lamellen reissen. Kommentar der Firma: Das Material ist alt und spröde." Sowas kommt heraus, wenn der Vermieter sich nicht kümmert und den Mieter mit dem Problem allein lässt, ich sollte das selber reparieren weil der Vermieter keine Lust darauf hatte Ich habe den Rollodie letzten Monate immer mit einem Ruck hochbringen müssen.
    Die Frage zu meinen Vögeln konnte mir leider keiner von den "Fachmännern" beantworten. Daher muss ich die Qualität der Antworten als laienhaft einstufen
    Da es sich hier eher um ein Vermieterforum handelt und ich bemerkt habe, dass andere Fragenden aufs primitivste angegangen werden, lass ich das hier. Fazit zu dieserm Forum:"Eher VERmieterforum, Laienhaft, beleidigend und nicht effektiv"

    5 Mal editiert, zuletzt von Fauchette (13. März 2015 um 10:04)

  • Undichte Fenster entstehen im Laufe der Zeit und können bei der Wohnungsbesichtigung auch kaschiert werden.Wahrscheinlich habe ich die derart manipuliert, damit meine Heizkosten steigen und ich die automatische Durchlüftung liebe. Wenn ich das hinnehmen müsste, gäbe es nicht die Möglichkeit, eine Mietkürzung vorzunehmen.

  • :confused: Liebe Banane (sehr aussagekräftig und lieber Benny),
    ... Die Frage zu meinen Vögeln konnte mir leider keiner von den "Fachmännern" beantworten. Daher muss ich die Qualität der Antworten als laienhaft einstufen
    Da es sich hier eher um ein Vermieterforum handelt und ich bemerkt habe, dass andere Fragenden aufs primitivste angegangen werden, lass ich das hier. Fazit zu dieserm Forum:"Eher VERmieterforum, Laienhaft, beleidigend und nicht effektiv"


    Falls Du auch mich, BeRny, meinst...:
    Es tut mir ja sooo leid, dass die Antworten der User hier (welche genauso wie Du keine Profis sind und ein Teil ihrer Freizeit hier verbringen) Deinen Wunschvorstellungen nicht genügen...:o

  • Ich hatte als Mieter einmal haargenau das gleiche Problem. Ich weiß inzwischen auch, warum die einzelnen Schienen klemmen und kann deshalb schon beurteilen, wer hier für eine Reparatur zuständig wäre.
    Aber leider muß ich mich hüten hier laienhafte Besserwisserei im Sinne von Vermietern zu äußern.
    Es hätte können zumindest etwas Licht in die Angelegenheit bringen können.

    Na gut. Wer nicht will, hat vieleicht schon!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!