Nicht zeitanteilige Kosten/ Nebenkosten

  • Hallo,

    ich habe meine Nebekostenabrechnung erhalten. Ich beziehe die Wohnung seit dem 01.08.2014 und habe somit ein Abrechnungszeitraum von 153 Tage. Nun hat der Vermieter mir allerdings für die Posten: Grundsteuer, Müllentsorgung, Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom, Haftpflichtverischerung und die Gasabrechnung, das komplette Jahr, also 365 Tage, abgerechnet. Ist dies rechtens? Ich wäre über schnelle Hilfe sehr erfreut.


    mit freundlichen Grüßen

    Dominik

  • Hallo,

    Zitat

    Ist dies rechtens?

    Nein, der Vermieter kann hier nur die Kosten für den Nutzungszeitraum geltend machen, sprich vom 01.08.14 bis 31.12.2014 (Wenn der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ich habe meine Nebekostenabrechnung erhalten. Ich beziehe die Wohnung seit dem 01.08.2014 und habe somit ein Abrechnungszeitraum von 153 Tage. Nun hat der Vermieter mir allerdings für die Posten: Grundsteuer, Müllentsorgung, Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom, Haftpflichtverischerung und die Gasabrechnung, das komplette Jahr, also 365 Tage, abgerechnet. Ist dies rechtens? Ich wäre über schnelle Hilfe sehr erfreut.
    mit freundlichen Grüßen

    Dominik

    So richtig kann ich mir das nicht vorstellen. Wenn es sich um die Betriebskostenabrechnung aus 2014 handelt, können und dürfen natürlich nur die anteiligen Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Das müsste aus der BKA eindeutig hervorgehen.

    Eher glaube ich, dass hier der Mieter übersehen hat, dass es sich bei solchen Abrechnungen immer um einen 12-Monatszeitraum handelt. Siehe § 556 BGB.

    Sind Sie sicher, dass tatsächlich der Verbrauch von 365 Tage in die Abrechnung eingeflossen sind?

    Dann natürlich sofort widersprechen.

  • Der Vermieter muß die Gesamtkosten des Objektes über 12 Monate angeben, dann die Gesamtkosten der Wohnung über 12 Monate und dann auf den Nutzungszeitraum umrechnen, falls dieser weniger als 12 Monate beträgt.

    Hast Du das evtl. falsch verstanden oder falsch gerechnet?

    Schnelle bzw. genauere Hilfe ist möglich wenn man die Abrechnung sehen könnte.

    Einscannen und als Bild hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Gasabrechnung? Ist es ein Haus mit mehr als 2 Wohnungen? Ein 2FH in dem der Vermieter auch selbst wohnt?

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    Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und es wohnen 5 weitere Personen im Haus. Ich beziehe eine 1-Zimmer Wohnung im Dachgeschoß. Im Dachgeschoß gibt es zwei 1-Zimmer Wohnungen und das Bad teile ich mir mit dem anderen Bewohner des Dachgeschoßes.

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    Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und es wohnen 5 weitere Personen im Haus. Ich beziehe eine 1-Zimmer Wohnung im Dachgeschoß. Im Dachgeschoß gibt es zwei 1-Zimmer Wohnungen und das Bad teile ich mir mit dem anderen Bewohner des Dachgeschoßes.

    Na, ist doch alles in Ordnung!

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    Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und es wohnen 5 weitere Personen im Haus. Ich beziehe eine 1-Zimmer Wohnung im Dachgeschoß. Im Dachgeschoß gibt es zwei 1-Zimmer Wohnungen und das Bad teile ich mir mit dem anderen Bewohner des Dachgeschoßes.

    Ist das eine vom Vermieter an Dich gerichtete Betriebskostenabrechnung?

    Ich habe da ehrlich gesagt so meine Zweifel.

    Alles wo 153 PT (Personentage) dahinter steht wurde auch nur so abgerechnet. Das ist rechnerisch jedenfalls korrekt.

  • Ja, es ist die an mich gerichtete Betriebskostenabrechnung. Er möchte, dass ich die 221,44€ zahle. Obwohl, wie erwähnt, die grau hinterlegten Posten für den gesamten Abrechnungszeitraum eingerechnet sind und nicht nur für die Zeit des Mietverhältnisses.

    Einmal editiert, zuletzt von DominikU (10. März 2015 um 18:54)

  • Auch die Abrechnung nach m² muss für 5 Monate berechnet werden.
    Die Abrechnung nach deinen Personentagen ist richtig, aber die Abrechnung nach m² wurde für 12 Monate berechnet, nicht nur für 5.

  • Die grau unterlegten Posten sagen mir, dass ausser unserem Fragesteller noch genau sieben Personen im Haus wohnten. Somit wäre das i.O.
    Die nicht unterlegten Posten beziehen sich zwar vordergründig auf Jahresbeträge, jedoch werdem unserem Fragesteller dafür nur 153/365 der Jahresbeiträge berechnet. Er müsste demnach wohl 54,4m² Mietfläche haben. Somit wäre das m.E. auch i.O.
    Mit Position 9. Dachstrom 2012 komme ich jedoch nicht klar.

  • Wenn ich das richtig lese, ist die Abrechnung zumindest rechnerisch korrekt.
    Beispiel Grundsteuer:
    Jahresgesamtkosten: 858,96 EUR.
    Kosten der Wohnung: 858,96 EUR / 296,98 m² Gesamtfläche * 22,80 m² Wohnungsfläche = 65,94 EUR für diese Wohnung für das ganze Jahr. Unten drunter wird dieser Posten (in der Summe aller Zeitanteiligen Kosten) auf den Zeitanteil runtergerechnet (* 153 Tage / 365 Tage = 41,968 %).
    Die grauen Kosten sind Abhängig von der Personenzahl bzw. vom Verbrauch.

    Rechnerisch kann ich keinen Fehler finden.

  • Aber m² werden doch auch auf Monate umgerechnet oder nicht?

    Da Mietverhältnisse auch zum 15. beginnen können, empfiehlt sich die Umrechnung nach Tagen. Das berücksichtigt auch Schaltjahre.

    Eine Abrechnung nach Monaten, im Sinne von "Kosten x Nutzungsmonate / 12 Monate Wirtschaftsjahr" habe ich noch nie gesehen.

  • Und wie rechnet man, wenn jemand zum 15. eines Monats einzieht? Das ist ja nicht automatisch ein halber Monat (Beispiel Januar: 31 - 15 + 1 = 17 Nutzungstage; Beispiel Februar: 28 - 15 + 1 = 14 Nutzungstage)

  • Das finde ich kurios... nichtmal bei einem Mieterwechsel zum 01.07., wo also Altmieter 6 Monate und Neumieter 6 Monate nutzt haben gleichlange Perioden.
    01.01.2015 - 30.06.2015 = 181 Tage
    01.07.2015 - 31.12.2015 = 184 Tage

    Je nachdem, ob die Abrechnung mit einer 6/12-Berechnung für mich als Mieter nachteilig ist, würde ich der Abrechnung widersprechen. Ich finde aber auch jetzt auf die Schnelle nichts rechtlich fundiertes, was eine monatliche Anteilsberechnung verbietet.

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