Energethische Sanierung

  • Hallo zusammen,

    Mein Vermieter hat mir mitgeteilt, das er sein Haus, in dem ich alleine mit meiner Frau zur Miete wohne, energethisch sanieren möchte.
    Da die Miete dadurch um ca. 400.- mtl. steigen würde, habe ich meinen Mietvertrag gekündigt.
    Bei einem Gespräch mit dem Vermieter teilte er mir mit, das er nun doch nicht sanieren möchte.
    Mir kommt das so vor als ob der mich raus haben möchte, weil ich seinem Verlangen einer Mieterhöhung aus
    rechtlichen Gründen nicht nachgekommen bin. Kann ich nun den Vermieter in Regress nehmen, da mir jetzt einige Kosten entstehen. Umzug, Möbel usw. was eben alles anfällt !
    Würde mich über eine Antwort freuen ...

    Gruss,
    Rudi A.

  • Hallo,

    Zitat

    Mein Vermieter hat mir mitgeteilt, das er sein Haus, in dem ich alleine mit meiner Frau zur Miete wohne, energethisch sanieren möchte

    Liegt hier eine schriftliche Modernisierungsankündigung mit der zu erwartenden Mieterhöhung vor? Wenn ja, hast Du in der Kündigung hierauf Bezug genommen?

    Ist beides nicht der Fall, hast Du keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ist es der Fall, würde ich hier mal den Gang zum Fachanwalt wagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Darstellung ist ein wenig mager.

    Handelt es sich um eine Modernisierung im Sinne des § 555 b BGB dann hätte diese Modernisierung nach § 555 c BGB 3 Monate vorher angekündigt werden müssen.

    Aufgrund einer Sanierung hätte keine Mieterhöhung erfolgen können.

    Ja, es ist nur von mir so vermutet, da keine genauen Angaben gemacht wurden.
    Trifft es aber so zu, wie ich es oben angesprochen habe, dann sehe ich die Kündigung, deren Auslöser ja die angkündigte Mieterhöhung war, als unwirksam.
    Alle Kosten die dem Mieter durch diese mögliche vorgeschobenen Ankündigung entstanden sind oder auch entstehen werden, gehen zu Lasten des Vermieters.

    Dies ist nur als Hinweis zu betrachten. Daher sollte sich der Mieter, je nach Kostenaufwand, durch einen Fachanwalt beraten lassen.

  • Verstehe ich das richtig?

    Du hast wegen der bloßen Ankündigung das das Haus energetisch saniert werden soll und dann die Miete um 400 € erhöht werden soll den Vertrag gekündigt?

  • Wie geschrieben, handelt es sich um eine energetische Sanierung u. nicht eine Modernisierung. Dies wurde mir vom Vermieter schriftl.mitgeteilt. Mit einem Beispiel: Wenn die Sanierung (rundherum Wärmedämmung, neue Fenster usw. ) 50 000 € kosten würde,
    so kann er 11% der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. So steht´s im Gesetz. Auf Grund dessen habe ich den Vertrag gekündigt.
    Nun will er doch nicht sanieren ...

  • Hallo zusammen,

    Mein Vermieter hat mir mitgeteilt, das er sein Haus, in dem ich alleine mit meiner Frau zur Miete wohne, energethisch sanieren möchte.
    Da die Miete dadurch um ca. 400.- mtl. steigen würde, habe ich meinen Mietvertrag gekündigt.
    Bei einem Gespräch mit dem Vermieter teilte er mir mit, das er nun doch nicht sanieren möchte.
    Mir kommt das so vor als ob der mich raus haben möchte, weil ich seinem Verlangen einer Mieterhöhung aus
    rechtlichen Gründen nicht nachgekommen bin. Kann ich nun den Vermieter in Regress nehmen, da mir jetzt einige Kosten entstehen. Umzug, Möbel usw. was eben alles anfällt !
    Würde mich über eine Antwort freuen ...

    Gruss,
    Rudi A.

    weil ich seinem Verlangen einer Mieterhöhung aus
    rechtlichen Gründen nicht nachgekommen bin.

    Das bezieht sich auf eine versuchte Mieterhöhung aus 2013.
    Habe mich da nicht richtig ausgedrückt gehabt(sorry)

  • So ist es ! Eine schriftl. Ankündigung sollte doch genügen um darauf zu reagieren !

    Der Vermieter nennt ein Beispiel was die Sanierung kosten würde und wie hoch die Mieterhöhung ausfallen würde.

    Das ist noch lange keine Mieterhöhung und noch lange keine wirksame Ankündigung der Sanierung.

    Sprich Deine Kündigung ist steht in keinem Zusammenhang damit.

  • Die Ankündigung einer Modernisierung mit der damit verbundenen Mieterhöhung hat den Zweck, den Mieter genügend Frist zur Suche einer neuen Wohnung zu geben. Eine Übernahme von Kosten ist nicht vorgesehen.

    Hier wiederum erfolgte mündlich die Mitteilung, das von einer solchen Maßnahme Abstand genommen wird.
    Aber mündlich wird viel in den Tag hineingesagt.

    Sie haben schließlich in eigener Verantwortung gekündigt. Sie hätten es nicht tun müssen.
    Ich mache Ihnen keine Hoffnung um Kostenerstattung. Das ist Lebensrisiko.

    Beispiel: Als neulich in meiner Apotheke ein Medikament nicht vorrätig war, hatte ich auch eine viertel Autostunde Verlust.
    Wenn ich diese nun auch gegenüber der Apotheke geltend machen wollte.
    Lach***

  • Ob die Kündigung aufgrund der "Vermietermitteilung", die wir im einzelnen nicht kennen, erfolgte, wäre für mein Verständnis noch rechtlich zu überprüfen. Warum der Mieter dann relativ überstürzt gekündigt hat, ist möglicherweise aus dem Schriftwechsel zu ersehen - oder auch nicht.
    Dazu wäre der gesamte Schriftwechsel einzusehen, was aber hier im Forum zu nichts führen würde.

    Ich meine, möglicherweise sollte sich der Mieter doch einmal mit einem Fachanwalt unterhalten. Wir kennen doch aus den Eigenbedarfskündigungen ähnliche Probleme, wenn der Eigenbedarf vorgeschoben wird.

  • Ob die Kündigung aufgrund der "Vermietermitteilung", die wir im einzelnen nicht kennen, erfolgte, wäre für mein Verständnis noch rechtlich zu überprüfen. Warum der Mieter dann relativ überstürzt gekündigt hat, ist möglicherweise aus dem Schriftwechsel zu ersehen - oder auch nicht.
    Dazu wäre der gesamte Schriftwechsel einzusehen, was aber hier im Forum zu nichts führen würde.

    Ich meine, möglicherweise sollte sich der Mieter doch einmal mit einem Fachanwalt unterhalten. Wir kennen doch aus den Eigenbedarfskündigungen ähnliche Probleme, wenn der Eigenbedarf vorgeschoben wird.

    So sehe ich das auch. Die energetische Sanierung hat mein Vermieter nur vorgeschoben um das Haus zu einem höheren Mietzins zu vermieten.
    Das Haus wird nun im Net für ca. 300.-€ mehr Miete offeriert.
    Da werde ich nun meine Anwältin konsultieren müssen. Zum Glück bin ich in einem Mieterverein. Kann ich jedem nur empfehlen.

  • So sehe ich das auch. Die energetische Sanierung hat mein Vermieter nur vorgeschoben um das Haus zu einem höheren Mietzins zu vermieten.
    Das Haus wird nun im Net für ca. 300.-€ mehr Miete offeriert.
    Da werde ich nun meine Anwältin konsultieren müssen. Zum Glück bin ich in einem Mieterverein. Kann ich jedem nur empfehlen.


    Bitte halte uns gelegentlich auf dem laufenden.

  • Werde ich gerne machen ...

    Neuester Stand: Meine RAnwältin meinte, das der Vermieter Schadensersatzpflichtig sei. Ich solle alle meine Ausgaben,
    welche mit dem Umzug verbunden wären, schriftlich festhalten.
    Umzugskosten, neue Möbel, Elektrogeräte ( die Küche war mit angemietet, deswegen benötige ich diese) Malerarbeiten, usw. Die Anwältin will dem Vermieter einen Vergleich vorschlagen. Wenn der nicht darauf eingeht,
    dann geht´s vor Gericht. Sieht also gut aus ....:D

  • Neuester Stand: Meine RAnwältin meinte, das der Vermieter Schadensersatzpflichtig sei. Ich solle alle meine Ausgaben,
    welche mit dem Umzug verbunden wären, schriftlich festhalten.
    Umzugskosten, neue Möbel, Elektrogeräte ( die Küche war mit angemietet, deswegen benötige ich diese) Malerarbeiten, usw. Die Anwältin will dem Vermieter einen Vergleich vorschlagen. Wenn der nicht darauf eingeht,
    dann geht´s vor Gericht. Sieht also gut aus ....:D


    Wenn Du Dich bei Gericht auf einen Vergleich einlässt, lachen sich die Anwälte in's Fäustchen, denn dann wird's noch teuerer durch die "Vergleichsgebühr". Selbst einmal die Erfahrung gemacht...:eek:

  • Wenn Du Dich bei Gericht auf einen Vergleich einlässt, lachen sich die Anwälte in's Fäustchen, denn dann wird's noch teuerer durch die "Vergleichsgebühr". Selbst einmal die Erfahrung gemacht...:eek:

    Es soll ein aussergerichtlicher Vergleich sein,lt. Anwältin. Wenn er darauf nicht eingeht, geht es vor Gericht.
    Im übrigen bin ich beim Mieterverein auch Rechtschutzversichert mit 100.- Zuzahlung.
    Mir egal, wie teuer das wird ...
    Ich werde weiter berichten !

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