Mietkautionspfändung

  • Moin,

    ich habe zur Zeit recht große finanzielle Probleme und sehr hohe Schulden. Ein Gläubiger droht nun mit einer Mietkautionspfändung.

    Der Betrag der beim Vermieter hinterlegten Kaution auf einem Bankkonto ist an sich nicht pfändbar, jedoch die Auszahlung des Betrags nach einer Beendigung des Mietverhältnisses.

    Geht nun beim Vermieter als Drittschuldner eine Pfändung der Mietkaution ein, ist dies auch gleichzeitig ein Grund für den Vermieter, das Mietverhältnis zu kündigen?

    Ich wünsche Euch noch einen schönen Abend.

    Grüße

    Thobie

  • Geht nun beim Vermieter als Drittschuldner eine Pfändung der Mietkaution ein, ist dies auch gleichzeitig ein Grund für den Vermieter, das Mietverhältnis zu kündigen?


    Meiner Meinung nach: nein. Du verstösst doch nicht gegen mietvertragliche Vereinbarungen, oder? Keine Mietrückstände? Die Nummer mit der Kautionspfändung ist alt, jedoch nach meinen Erfahrungen nur wenig effektiv.

  • Sind Mieter oder Vermieter Schuldner eines Dritten, kann dieser als Gläubiger auf die jeweiligen Ansprüche seines Schuldners aus dem Mietverhältnis zurückgreifen. Er lässt sie nach §§ 828 ff. ZPO pfänden und sich zur Einziehung überweisen. Die andere Partei wird als Drittschuldner in das Vollstreckungsverhältnis mit einbezogen. Das bringt Pflichten mit sich, die es zu beachten gilt, um sich weder schadenersatzpflichtig zu machen, noch doppelt zahlen zu müssen. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.

  • Moin, Berny,

    danke für die Antwort.

    Meiner Meinung nach: nein. Du verstösst doch nicht gegen mietvertragliche Vereinbarungen, oder? Keine Mietrückstände?


    Nein, keine Mietrückstände.

    Zitat

    Die Nummer mit der Kautionspfändung ist alt, jedoch nach meinen Erfahrungen nur wenig effektiv.


    Das las ich auch schon.

    Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend.

    Grüße

    Thobie

  • Moin, indi,

    danke für die Antwort, das las ich auch schon. Es beantwortet meine Frage nicht.

    Aus dieser Darstellung ergibt sich auch eine Pfändungsmöglichkeit der Kaltmiete des Mieters, wenn der Gläubiger Forderungen gegen den Vermieter als Schuldner hat.

    Bei Forderungen gegen den Mieter kann der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution an den Mieter bei einer Beendigung des Mietverhältnisses gepfändet werden, nicht jedoch direkt der als Kaution auf einem Bankkonto hinterlegte Betrag.

    Die Frage ist nun, ist das Eingehen einer solchen Pfändung beim Vermieter ein Kündigungsgrund für diesen?

    Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend.

    Grüße

    Thobie

  • ich persönlich gehe davon aus, daß es keinen Kündigungsgrund gibt.
    wenn
    1. kein verzug bei der miete kommt
    2. bei einer evtl. selbstauskunft nicht gelogen wurde

  • ich persönlich gehe davon aus, daß es keinen Kündigungsgrund gibt.
    wenn
    1. kein verzug bei der miete kommt
    2. bei einer evtl. selbstauskunft nicht gelogen wurde


    Bei Letzterem bin ich mir nicht so ganz sicher. Hatte mal von einem HuG-Mitarbeiter das Gegenteil vernommen, deshalb würde mich Nachvollziehbares interessieren.

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