Beiträge von Thobie

    Moin, indi,

    danke für die Antwort, das las ich auch schon. Es beantwortet meine Frage nicht.

    Aus dieser Darstellung ergibt sich auch eine Pfändungsmöglichkeit der Kaltmiete des Mieters, wenn der Gläubiger Forderungen gegen den Vermieter als Schuldner hat.

    Bei Forderungen gegen den Mieter kann der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution an den Mieter bei einer Beendigung des Mietverhältnisses gepfändet werden, nicht jedoch direkt der als Kaution auf einem Bankkonto hinterlegte Betrag.

    Die Frage ist nun, ist das Eingehen einer solchen Pfändung beim Vermieter ein Kündigungsgrund für diesen?

    Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend.

    Grüße

    Thobie

    Moin, Berny,

    danke für die Antwort.

    Meiner Meinung nach: nein. Du verstösst doch nicht gegen mietvertragliche Vereinbarungen, oder? Keine Mietrückstände?


    Nein, keine Mietrückstände.

    Zitat

    Die Nummer mit der Kautionspfändung ist alt, jedoch nach meinen Erfahrungen nur wenig effektiv.


    Das las ich auch schon.

    Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend.

    Grüße

    Thobie

    Moin,

    ich habe zur Zeit recht große finanzielle Probleme und sehr hohe Schulden. Ein Gläubiger droht nun mit einer Mietkautionspfändung.

    Der Betrag der beim Vermieter hinterlegten Kaution auf einem Bankkonto ist an sich nicht pfändbar, jedoch die Auszahlung des Betrags nach einer Beendigung des Mietverhältnisses.

    Geht nun beim Vermieter als Drittschuldner eine Pfändung der Mietkaution ein, ist dies auch gleichzeitig ein Grund für den Vermieter, das Mietverhältnis zu kündigen?

    Ich wünsche Euch noch einen schönen Abend.

    Grüße

    Thobie

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