Moin, indi,
danke für die Antwort, das las ich auch schon. Es beantwortet meine Frage nicht.
Aus dieser Darstellung ergibt sich auch eine Pfändungsmöglichkeit der Kaltmiete des Mieters, wenn der Gläubiger Forderungen gegen den Vermieter als Schuldner hat.
Bei Forderungen gegen den Mieter kann der Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution an den Mieter bei einer Beendigung des Mietverhältnisses gepfändet werden, nicht jedoch direkt der als Kaution auf einem Bankkonto hinterlegte Betrag.
Die Frage ist nun, ist das Eingehen einer solchen Pfändung beim Vermieter ein Kündigungsgrund für diesen?
Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend.
Grüße
Thobie