Sonderkündigung Mieter

  • Hallo,

    Ich bin vor 3 Wochen in eine Dachgeschosswohnung gezogen mit unbefristetem Mietvertrag.

    Nun ist das Haus hellhörig und eine Familie wohnt unter mir.
    Es ist ein Geräuschpegel der nicht auszuhalten ist.
    Ich höre täglich 100 mal sehr laut die Tür knallen,
    Die Mutter schreit ihre Kinder an, man kommt sich vor wie im Hartz 4 TV.
    Es tut solche Schläge das mir oben die Bilder von der Wand fallen.
    Die Kinder rennen permanent durch die Wohnung wobei das trampeln echt Musik ist im Gegensatz zum Rest.
    Und das ist jetzt nicht ab und zu so sondern TÄGLICH

    Die Familie ist einfach nur assozial auf gut Deutsch und ich bekomme alles genau 1zu1 mit! Das ist der reine Psychoterror und ich will so schnell wie möglich raus aus der Wohnung! Es ist nicht auszuhalten bzw bewohnbar und von Hausfrieden ganz zu schweigen!

    Habe ich unter diesem Umständen ein Sonderkündigungsrecht?


    Liebe Grüße valyrr

  • Habe ich unter diesem Umständen ein Sonderkündigungsrecht?

    Sonderkündigungsrecht für Mieter gibt es nur bei Mieterhöhung.

    Was Du meinst ist vermutlich das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

    Aber auch das hast Du in dem Fall nicht. Bestenfalls das Recht die Miete wegen Lärmbelästigung der Nachbarn angemessen zu mindern.

    So nebenbei, hast Du schon eine neue Wohnung?

  • Zitat

    Habe ich unter diesem Umständen ein Sonderkündigungsrecht?


    Ein außerordentliches Kündigungsrecht hätte man nur, wenn eine Begründung nach § 543/569 BGB zutreffen würde. Dann könnte man fristlos kündigen.

    Sonst bleibt als Kündigungsoption nur die Regelkündigung nach § 573 c BGB. Die Kündigungsfrist wäre 3 Monate.

  • Valyrr:

    "Die Mutter schreit ihre Kinder an, man kommt sich vor wie im Hartz 4 TV."
    - Was Du da diskriminierend meinst, sind regelmässig inszenierte TV-Soaps.

    "Habe ich unter diesem Umständen ein Sonderkündigungsrecht?"
    - Nein.

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