Neben/Betriebskostenabrechnung richtig?

  • Guten Abend sehr geehrte Community,

    Vor ca. 1 Woche habe ich von meiner vorherigen Mietwohnung die Neben/betriebskostenabrechnung von 2013
    in Papierform erhalten. Ich würde gerne wissen ob das wirklich alles i.O ist was dort steht, da dies meine erste
    Wohnung war und ich noch Jung bin und mich damit noch nicht so auskenne. Wäre das möglich die Blätter hier als Bilder einzufügen, dass mir jemand sagen kann ob alles so Rechtens ist?

    Ein Punkt wäre dort z.B. das mir 20,00€ in Rechnung gestellt werden für Müllbeseitigung ( extra für Katzenbesitz )
    Ich habe sowas noch nie gehört und vereinbart war sowas auch nicht.

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen, weil ich nicht weiss an wenn ich mich sonst wenden kann.

  • Hallo Dennis22,

    1. wie war der übliche Abrechnungszeitraum in dieser Immobilie?
    2. Wie war Dein Nutzungszeitraum?
    3. Wann hast Du die BetrkAbrechnung erhalten?

  • Hallo Berny,

    - die Abrechnungen waren Jährlich. ( Anfang - Ende des Jahres )
    - Gewohnt haben wir dort vom 1 November 2012 bis 1 April 2014
    - die letzte Abrechnung kamm vor ca. 1-2 Wochen und die gilt für den 1.1.2013 bis 31.12.2013 ( Auszug war am 1 April 2014 )

  • - die letzte Abrechnung kamm vor ca. 1-2 Wochen und die gilt für den 1.1.2013 bis 31.12.2013


    Sie kam also nach mehr als einem Jahr nach Abrechnungszeitraumende. Damit ist sie verfristet. Solltest Du noch eine Nachzahlung leisten sollen, wäre diese Forderung gegenstandslos. Guthaben müssten Dir jedoch ausgezahlt werden.

  • Also hier auf dem Schreiben steht:

    Abrechnungszeitraum: 1.1.2013 bis 31.12.2013
    Ihr Abrechnungszeitraum: 1.1.2013 bis 31.12.2013
    Datum der Abrechnung 31.12.2014

    hätte die Abrechnung innerhalb vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 erfolgen müssen?

  • Also hier auf dem Schreiben steht:

    Abrechnungszeitraum: 1.1.2013 bis 31.12.2013
    Ihr Abrechnungszeitraum: 1.1.2013 bis 31.12.2013
    Datum der Abrechnung 31.12.2014

    hätte die Abrechnung innerhalb vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 erfolgen müssen?


    Nein, sondern zw. 1.1.14 und 31.12.14.
    Sie hätte Dich also bis spätestens 31.12.14 erreichen müssen.

  • Ich habe von dem Vermieter eine Email am 1.1.2015 erhalten mit angehängten Bildern der Abrechnung.
    Auserdem schrieb er da drinnen das Ein Exemplar per Post auf den Weg zu mir sei ob wohl es erst letzte Woche oder so erst ankam weil er noch in Polen war, aber erst dann in Deutschland den Brief abgeschickt hatte.

    Kann ich den Brief als Gegenstandlos betrachten?

  • Ich habe von dem Vermieter eine Email am 1.1.2015 erhalten mit angehängten Bildern der Abrechnung.
    Auserdem schrieb er da drinnen das Ein Exemplar per Post auf den Weg zu mir sei ob wohl es erst letzte Woche oder so erst ankam weil er noch in Polen war, aber erst dann in Deutschland den Brief abgeschickt hatte.

    Kann ich den Brief als Gegenstandlos betrachten?


    Gegenstandslos ? Hmm. Die Abrechnung ist jedenfalls verfristet mir der von mir bereits genannten Konsequenz für den Absender.

  • Müsste ich dem Vermieter jetzt schreiben, dass ich nicht auf seine Forderung eingehe weil sie verfristet ist?
    Wenn er sich das nicht gefallen lässt, kann er was dagegen unternehmen?

    Ich habe noch eine offene Kaution von 510€. 600€ wurden mir Bar bei der Übergabe wieder übergeben.

  • Dennis22:

    "Müsste ich dem Vermieter jetzt schreiben, dass ..."
    - Was Du musst oder sollst, darf ich Dir nicht raten, denn das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz billigt Rechtsberatung nur den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu.
    Ich würde dem Absender schreiben, dass seine Nachforderung aufgrund Verfristung nicht mehr wirksam ist.

    "Wenn er sich das nicht gefallen lässt, kann er was dagegen unternehmen?"
    - könnte klagen - und verlieren.

    "Ich habe noch eine offene Kaution von 510€."
    - Dann teile ihm Deine IBAN mit. Und die Zinsen sollte er nicht vergessen.

  • Wäre so ein Schreiben per E-Mail oder Schriftlich besser?
    Darf ich Ihm eine Frist setzten die restliche Kaution zu bezahlen? Wenn ja Wie lange darf die Frist betragen?

    Ansonsten Vielen Dank für die schnellen und Hilfreichen Antworten, ich hoffe
    sehr das ich das Geld irgendwann von Ihm sehen werde.

  • Dennis22:

    "Wäre so ein Schreiben per E-Mail oder Schriftlich besser?"
    - Bei solchen diffizilen Angelegenheiten schreibe ich nur per Einwurfeinschreiben.

    "Darf ich Ihm eine Frist setzten die restliche Kaution zu bezahlen? Wenn ja Wie lange darf die Frist betragen?"
    - Da wäre ich vorsichtig, denn die BK-Abr. 1.1.-31.3.14 fehlt ja noch...

    "Ansonsten Vielen Dank für die schnellen und Hilfreichen Antworten, ich hoffe sehr das ich das Geld irgendwann von Ihm sehen werde."
    - Hoffe ich für Dich auch. Über den Fortgang wirste hier sicherlich gelegentlich berichten...?

  • Ja berichten werde ich aufjedenfall.
    Noch eine Frage, die letzte Abrechnung kommt ja noch. Was wenn er sagt das er die Kaution damit verrechnen will?


    Das wird er jedenfalls tun, aber das ist der zweite Schritt. Der erste Schritt wird sein, dass er verdauen muss, dass der Zug der 2013er Abrechnung für ihn abgefahren ist...

  • Hallo Berny,

    mir ist noch eine Frage eingefallen, die ich stellen wollte bevor ich dem VM ein Brief schreibe.
    Was mache ich wenn der VM mir die restliche Kaution nicht überweisen will, er sitzt ja sozusagen
    am längeren Hebel da er ja noch ein Teil meiner Kaution besitzt.

  • Was mache ich wenn der VM mir die restliche Kaution nicht überweisen will,


    Einen angemessenen Betrag für die restliche Mietzeit 1.1.-31.3.14 darf er noch einbehalten, und zwar bis zum 31.12.2015.

  • Hallo ich wollte nur mal fragen ob der geschrieben Text i.O ist?


    Neben-/Betriebskostenabrechnung 2013


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da Sie Ihre Nachforderung uns innerhalb des gesetzlichen Abrechnungszeitraumes
    von einem Jahr, gemäß § 556 III S. 2 BGB nicht mitgeteilt haben, ist Ihre Forderung auf
    Nachzahlung, gemäß § 556 III S. 3 1. HS B GB verfristet und somit nicht wirksam.

    Bitte überweisen Sie mir die noch offene Kaution einschließlich angefallener Zinsen
    auf folgendes Konto:

  • Hallo Bernd,
    habe den Brief per einschreiben abgeschickt vor ein paar Tagen. Wollte fragen was ich machen kann, wenn er sich nicht meldet bzw das Geld nicht überweist? LG Dennis

  • Hallo Bernd,
    habe den Brief per einschreiben abgeschickt vor ein paar Tagen. Wollte fragen was ich machen kann, wenn er sich nicht meldet bzw das Geld nicht überweist? LG Dennis


    Mahnbescheid

    PS: Einscheiben als Einwurf- oder mit Rückschein?

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