ich denke nur Einwurf. Also ich konnte es auch im Internet verfolgen wo der Brief zurzeit ist.
Beiträge von Dennis22
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Hallo Bernd,
habe den Brief per einschreiben abgeschickt vor ein paar Tagen. Wollte fragen was ich machen kann, wenn er sich nicht meldet bzw das Geld nicht überweist? LG Dennis -
Hallo ich wollte nur mal fragen ob der geschrieben Text i.O ist?
Neben-/Betriebskostenabrechnung 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie Ihre Nachforderung uns innerhalb des gesetzlichen Abrechnungszeitraumes
von einem Jahr, gemäß § 556 III S. 2 BGB nicht mitgeteilt haben, ist Ihre Forderung auf
Nachzahlung, gemäß § 556 III S. 3 1. HS B GB verfristet und somit nicht wirksam.Bitte überweisen Sie mir die noch offene Kaution einschließlich angefallener Zinsen
auf folgendes Konto: -
Hallo Berny,
mir ist noch eine Frage eingefallen, die ich stellen wollte bevor ich dem VM ein Brief schreibe.
Was mache ich wenn der VM mir die restliche Kaution nicht überweisen will, er sitzt ja sozusagen
am längeren Hebel da er ja noch ein Teil meiner Kaution besitzt. -
Ok vielen dank, ich melde mich wenn es Neuigkeiten gibt.
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Ja berichten werde ich aufjedenfall.
Noch eine Frage, die letzte Abrechnung kommt ja noch. Was wenn er sagt das er die Kaution damit verrechnen will? -
Wäre so ein Schreiben per E-Mail oder Schriftlich besser?
Darf ich Ihm eine Frist setzten die restliche Kaution zu bezahlen? Wenn ja Wie lange darf die Frist betragen?Ansonsten Vielen Dank für die schnellen und Hilfreichen Antworten, ich hoffe
sehr das ich das Geld irgendwann von Ihm sehen werde. -
Müsste ich dem Vermieter jetzt schreiben, dass ich nicht auf seine Forderung eingehe weil sie verfristet ist?
Wenn er sich das nicht gefallen lässt, kann er was dagegen unternehmen?Ich habe noch eine offene Kaution von 510€. 600€ wurden mir Bar bei der Übergabe wieder übergeben.
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Ich habe von dem Vermieter eine Email am 1.1.2015 erhalten mit angehängten Bildern der Abrechnung.
Auserdem schrieb er da drinnen das Ein Exemplar per Post auf den Weg zu mir sei ob wohl es erst letzte Woche oder so erst ankam weil er noch in Polen war, aber erst dann in Deutschland den Brief abgeschickt hatte.Kann ich den Brief als Gegenstandlos betrachten?
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Also hier auf dem Schreiben steht:
Abrechnungszeitraum: 1.1.2013 bis 31.12.2013
Ihr Abrechnungszeitraum: 1.1.2013 bis 31.12.2013
Datum der Abrechnung 31.12.2014hätte die Abrechnung innerhalb vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 erfolgen müssen?
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Hallo Berny,
- die Abrechnungen waren Jährlich. ( Anfang - Ende des Jahres )
- Gewohnt haben wir dort vom 1 November 2012 bis 1 April 2014
- die letzte Abrechnung kamm vor ca. 1-2 Wochen und die gilt für den 1.1.2013 bis 31.12.2013 ( Auszug war am 1 April 2014 ) -
Guten Abend sehr geehrte Community,
Vor ca. 1 Woche habe ich von meiner vorherigen Mietwohnung die Neben/betriebskostenabrechnung von 2013
in Papierform erhalten. Ich würde gerne wissen ob das wirklich alles i.O ist was dort steht, da dies meine erste
Wohnung war und ich noch Jung bin und mich damit noch nicht so auskenne. Wäre das möglich die Blätter hier als Bilder einzufügen, dass mir jemand sagen kann ob alles so Rechtens ist?Ein Punkt wäre dort z.B. das mir 20,00€ in Rechnung gestellt werden für Müllbeseitigung ( extra für Katzenbesitz )
Ich habe sowas noch nie gehört und vereinbart war sowas auch nicht.Ich würde mich sehr über Antworten freuen, weil ich nicht weiss an wenn ich mich sonst wenden kann.
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Nein, so herum ist es nicht richtig, sondern: Bis zu einer (im Mietvertrag innerhalb der Kleinreparaturklausel festgelegten) Summe muss der Mieter zahlen. Sonst der Vermieter. Hier hat Dennis22 den Vermieter genau umgekehrt zitiert.
So hat er mir das zumindest gesagt...
Ich habe in meinem Vertrag nur dies gefunden was dazu passen würde:
( Der Mieter hat ferner auf seine Kosten die mitvermieteten anlagen und Einrichtungen in den Miete
Räumen wie Etagenheizungen, ..... Licht und Klingelanlagen zu pflegen. Alle an diesen Anlagen
Erforderlichen kleineren instandsetzungensarbeiten - diese sind solche bis zu 105,00 Euro im Einzelfall - führt der Vermieter nach vorheriger mängelanzeige durch den Mieter aus bzw lässt diese ausführen....)Und dies hier noch:
(Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter zu vertretene instandsetzungsarbeiten, insbesondere Schönheitsreparaturen auszuführen, so haftet der Mieter für den mietausfall, für die Betriebskosten und für alle
Weiter anfällenden Schäden, die hieraus dem Vermieter entstehen.)Heißt das jetzt im Klartext das ich dafür hafte bzw es pflegen sollte und wenns kaputt geht habe ich Pech und es wird mir direkt in Rechnung gestellt, so wie in meinem Fall jetzt mit der Sprechanlage mit der Haustür?
Und sagen wir mal der zieht das Geld für die Kosten die bei der Reperatur entstehet ab, habe ich ein Recht darauf die Rechnung bzw Quittung zu sehen um mir sicher zu sein das er sich nicht das Geld selbst einsackt?
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Es ist die Freisprechanlage der Haustüre, es hat eine Störung bzw vermute ich das es
Ein Wackelkontakt ist das man nicht mehr mit der unteren Eingangstür kommunizieren kann.
Ab und zu wenn man am Hörerkabel ruckelt funktionierst dann mal wieder nicht.
Er sagt bis zu einer bestimmten Summe muss er selber bezahlen, wenn es mehr ist bzw mehr Aufwand ist müsste ich es zahlen bzw von der Kaution abziehen. -
Ich habe heute eine Kopie von Ihm erhalten. Er hat mir einen weiteren Mangel vor meinen Augen dazugeschrieben. Den hat er zwar gestern gesehen,hatte mit mir zusammen aber beim Protkoll dies nicht hinzugefügt. Wir haben erst heute die Wohnungsübergabe gemacht und davor hat er diesen Mangel beim neuen Protokollblatt hinzugefügt.Darf er das überhaupt? Ist das nicht Urkundenfälschung, da wir ja gestern schon unterschrieben hatten ohne einen Mangel mit meinem Zeugen zusammen. Ich hoffe ich war nicht so blöd...
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Nagut dann haben wir wohl Pech gehabt...
Noch eine Frage hätte ich und zwar habe ich vom Vermieter keine Kopie vom Auszugs Protokoll erhalten
Sondern haben dann nur ein Foto mit meinem Handy davon gemacht. Reicht mein Handybild als Beweis falls er
"Ausersehen" das Protokoll verliert bzw. Dinge aufs Blatt schreibt die gar nicht in der Wohnung vorhanden sind bzw gesehen wurden an Schäden meine ich, um evntl. gegen Ihn zu Klagen im schlimmsten Fall? -
Guten Tag zusammen,
Ich hätte 2 Fragen zum Thema Auszug.
1. Bevor meine Freundin und ich in unsere alte Mietwohnung eingezogen sind haben
wir beim Vertragsgespräch, mit dem Vermieter, auf das Übergabeprotkollblatt
Abgemacht das wir 20€ mieterlass kriegen wenn wir Treppenhaus+ Keller putzen.
Die ersten 2 Monate haben wir das gemacht mit dem 1x Wöchtenlichen putzen.
Nach den 2 Monaten haben wir eher selten geputzt. Aber die Miete haben wir beibehalten
Mit den -20€. Nun beim Auszug möchte mein Vermieter mir von einem ganzen Jahr die jeweiligen
Monatlichen 20€ von der Kaution abziehen. Kann er das bzw ist das so rechtens?2. Darf der Vermieter ein Teil meiner Kaution beibehalten um mit der letzten Abrechnung das Geld
Zu verrechnen?Freue mich auf hilfreiche Antworten

Liebe Grüße
Dennis22
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