WG-Waschmaschine kaputt gegangen - muss ich das zahlen?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe da ein kleines Problem, worüber ich mich mal hier informieren wollte..

    Folgendes: Ich hab vorhin eine Ladung Wäsche in die Waschmaschine geworfen, die auch feinsäuberlich anlief. Rund 1 Stunde später habe ich dann einen Anruf vom Hauptmieter bekommen (ich bin untermieter) dass die Waschmaschine kaputtgegangen wäre. Da das Gerät ein Top-Loader ist, hat es eine verschließbare Trommel. Diese scheint während des Schleudervorgangs aufgesprungen zu sein und hat sich verklemmt und ist nun höchstwahscheinlich nicht zu benutzen(ausser ich kriege die Klappe nochmal gescheit zurückgebogen, wovon ich nicht ausgehe). Der Hauptmieter verlangt nun von mir, dass ich Ersatz leiste und hat mir die Bedingung gestellt, dass es entweder eine neue Maschine, oder eine Gebrauchtmaschine mit Restgarantie vom Hersteller ist.

    Im Mietvertrag ist die Nutzung der Waschmaschine allerdings nicht "ausdrücklich" geregelt - dort steht bloß die Raumnutzung gelistet (Die Maschine steht im Badezimmer) und mir wurde die Mitnutzung mündlich ausgesprochen.

    Folglich stellt sich mir die Frage: Muss ich für das Gerät voll unter den Bedingungen des Hauptmieters aufkommen? Natürlich habe ich vor, darüber noch mit ihm zu sprechen, dennoch wollte ich mal unverbindlich hier reinfragen, wo ich überhaupt stehe.


    Besten Dank schonmal und noch einen schönen Samstag.


    Gruß
    trsx

  • Sie müssen ihm natürlich den Zeitwert ersetzen. Das ist nicht unbedingt das, was der Geschädigte haben will.
    Eigentlich ein typischer Fall für die Privathaftpflicht.
    Wenn diese den Schaden reguliert, dann gilt das. Mögliche weitere Forderungen des Geschädigten könnten Sie getrost zurückweisen.

  • Ich meine, dass man sowas beheben kann. Evtl. Trommel (Antriebsriemen abnehmen) nach oben herausziehen? Oder mit schmalem Händchen probieren?
    Oder ansonsten § 823 BGB...:eek:

  • Zitat

    Folglich stellt sich mir die Frage: Muss ich für das Gerät voll unter den Bedingungen des Hauptmieters aufkommen? Natürlich habe ich vor, darüber noch mit ihm zu sprechen, dennoch wollte ich mal unverbindlich hier reinfragen, wo ich überhaupt stehe.

    Eine Toplader läuft ohne verriegelte Einfüllöffnung nicht an. Also kann man davon ausgehen, dass ein Schaden vorliegt, der dem Mieter in diesem Fall nicht unbedingt angelastet werden kann.
    Grundsätzlich ist der Vermieter, wenn es sich um eine vereinbarte Mitbenutzung handelt, verpflichtet für die Instandsetzung bzw. den Ersatz zu sorgen. Es ist schließlich sein Eigentum. Wie man sich anschließend in der Kostenfrage einigt kommt an zweiter Stelle.
    Es sollte geprüft werden, warum es überhaupt möglich war, dass sich während des Betriebs die Tür öffnen konnte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nur durch eine Manipulation möglich wäre. Daher schließe ich mal ein Verschulden des Mieters aus.

    Ein Mietsachschaden wird es nicht sein, denn dieser Versicherungseinschluss befasst sich i.a.R. nur mit unbeweglichen Sachen des Mietobjektes.

    Sollte der Mieter haften müssen, dann ist natürlich vom Zeitwert der Maschine auszugehen.
    Ein Beispiel: Die Maschine hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von 10 Jahren. Das momentane Alter ist 9 Jahre. Dann würden auf den Mieter 10% der Kosten entfallen.

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